"Abgabe ohne Papier" trotz neu festgestellter Behinderung

  • Gerade möchte ich die Steuererklärung für 2018 in der Software abgeben (elektronisch, per Elster), wobei mir ein anscheinend ein größerer Logikfehler aufgefallen ist.

    In dem Jahr wurde für unseren Sohn erstmalig eine Schwerbehinderung amtlich festgestellt. 80%, Merkzeichen B, G, H. Der Freibetrag wurde auf meine Frau und mich umgewälzt. Der steuerliche Vorteil ist korrekt berechnet und auch im Vordruck der Software ist alles richtig angegeben.


    Da dies die erste Erklärung mit der Behinderung ist, müssen Behinderungsgrad und Merkzeichen nachgewiesen werden, etwa per Kopie des Schwerbehindertenausweises. So stand es auch in einem der Infokästen bei der Erfassung der Daten.


    Bei der eigentlichen Abgabe wählt das Programm aber als Voreinstellung "Ich möchte keine Unterlagen per Post nachreichen", und als Ergänzung wird im Hilfe-Popup "Diese Steuererklärung kommt allerdings ganz ohne Papier aus." angezeigt.


    Da der Nachweis der Behinderung zumindest beim ersten Mal notwendig ist, kann dies doch nicht richtig sein, oder?


    Ich tendiere dazu, den Hinweis der Software zu ignorieren und das Nachreichen anzugeben und die Kopie des Schwerbehindertenausweises in die Post zu geben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich tendiere dazu, den Hinweis der Software zu ignorieren und das Nachreichen anzugeben und die Kopie des Schwerbehindertenausweises in die Post zu geben.

    Würde ich ebenso machen.


    Ansonsten können die Nachweise ja auch schon im Ermäßigungsverfahren etc. vorgelegt und gespeichert worden sein.