Verlustvortrag

  • Hi,


    ja, mir ist durchaus klar, dass es zu dem Thema schon viele Threads gibt und die meisten habe ich auch gelesen. Da ich mir aber immernoch unsicher bin, möchte ich mich hier rückversichern:


    1. Frage:


    Ich war das komplette Jahr 2019 mit Bezug von ALG 1 arbeitslos. Meine Bewerbungs- und Fahrtkosten habe ich ganz normal als Werbungskosten eingetragen. Um nun die Verluste, die ich 2019 hatte später in der Steuererklärung für 2020 berücksichtigen zu können, muss ich in der jetzigen Erklärung (also für 2019) nichts bei den Themen Verlustrücktrag und Verlustvortrag machen. Ich muss nur sicherstellen, dass auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrages" gesetzt ist, richtig?


    2. Frage:


    Ich habe die Erklärung per Interview ausgefüllt. Dabei sind keinerlei Fehlermeldungen aufgepoppt. Nachdem ich dann das Interview abgeschlossen hatte und nochmals durch die Werbungskosten durchgeklickte, hat WISO plötzlich gemeckert, dass ich zwar Ausgaben als Werbungskosten eingetragen aber keine Einnahmen angegeben hätte. Wo kommt denn plötzlich der Fehler her oder kann ich das dann einfach ignorieren (die Daten des ALG 1 sind an entsprechender Stelle ebenfalls eingetragen).



    Danke!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Kurze Frage zum Verlustvortrag und wie ich in in WISO eintrage“ zu „Verlustvortrag“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich muss nur sicherstellen, dass auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrages" gesetzt ist, richtig?

    Nein. Du musst dann zusätzlich den Antrag auf Begrenzung des vorrangigen Verlustrücktrags stellen, denn ansonsten wird der zuerst geprüft.


    Nachdem ich dann das Interview abgeschlossen hatte und nochmals durch die Werbungskosten durchgeklickte, hat WISO plötzlich gemeckert, dass ich zwar Ausgaben als Werbungskosten eingetragen aber keine Einnahmen angegeben hätte. Wo kommt denn plötzlich der Fehler her oder kann ich das dann einfach ignorieren ...

    Das Programm meckert nicht, sondern gibt einen Prüfhinweis aus, den man, wie Du richtig erkannt hast, nach nochmaliger Prüfung mittels entsprechendem Klick in das dafür vorgesehene Kästchen ignorieren kann.

  • Ah, ok. Also muss ich in der jetzigen Erklärung (für 2019) beim Verlustrücktrag den Haken bei "Der Rücktrag nach 2018 soll begrenzt werden auf" setzen und dann 0 € eintragen?


    Edit: Was denn nun Hermann und miwe4 widersprechen sich da etwas^^

    • Offizieller Beitrag

    Ah, ok. Also muss ich in der jetzigen Erklärung (für 2019) beim Verlustrücktrag den Haken bei "Der Rücktrag nach 2018 soll begrenzt werden auf" setzen und dann 0 € eintragen?

    Genau. Dann wird eben antragsgemäß kein Verlustrücktrag durchgeführt und zwecks Verlustvortrags "nur" der verbleibende Verlustvortrag auf den 31.12. des Jahres gesondert festgestellt.