Berücksichtigung von Gebühren für ein Zweitstudium aus früheren Jahren

  • In den Jahren 2016 - 2018 sind Studiengebühren für ein Zweitstudium angefallen, die ich in der Steuererklärung für 2019 geltend machen möchte. In den Jahren, in denen die Gebühren angefallen sind, habe ich keine Steuererklärung abgegeben, da keine Einnahmen vorlagen.

    Wie und wo kann ich diese Ausgaben in der aktuellen Einkommensteuererklärung mit dem WiSo-Sparbuch 2020 angeben?

    Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Wie und wo kann ich diese Ausgaben in der aktuellen Einkommensteuererklärung mit dem WiSo-Sparbuch 2020 angeben?

    Nirgendwo, weil sie da nicht reingehören. Du mußt ggf. für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Suche einfach mal hier im Forum nach Studium + vorweggenommene Werbungskosten.

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

    Ich war zuerst unsicher, weil bei der Eingabe der Gebühren in die Steuererklärungen für 2016 - 2018 keine Erstattung ausgerechnet wurde (was natürlich auch nicht sein kann, da die Erstattung ja erst im Jahr 2020 erfolgen soll).

    Verstehe ich es also richtig, dass ich im Nachhinein die "alten" Steuererklärungen (nur mit den Studiengebühren, ohne Einnahmen) abgeben muss, mir dann vom Finanzamt die entsprechende Festsetzung der Verlustvorträge für die einzelnen Jahre bescheinigt wird und ich diese "offiziell" festgestellten Verlustvorträge in die Steuererklärung für 2020 übernehmen kann?