Ich versuche eine Lösung zu finden, wie ich die zu meinem Mehrfamilienhaus gehörenden Parkplätze mit der Nebenkostenabrechnung als Mieten erfassen kann. Eine einfache Zuordnung zur Nettomiete geht nicht, da hier getrennte Verträge für Wohnung und Stellplatz vorliegen. Es gibt auch Stellplätze, die an Nicht-Hausbewohner vermietet sind. Es werden keine Nebenkosten für die Stellplätze erhoben. Alles ist auf einem Grundstück. Es soll eine auch Anlage V erstellt werden.
Abrechnung 13 Stellplätze auf dem verwalteten MFH Grundstück an Mieter aus dem MFH und an Nicht-Hausbewohner
- Hans aus N
- Unerledigt
-
-
Ich glaube nicht, dass das mit dem Vermieter abgebildet werden kann. Mit dem Hausverwalter, mit dem ich arbeite, geht das.
-
Es gibt auch Stellplätze, die an Nicht-Hausbewohner vermietet sind.
Mit dem Hausverwalter, mit dem ich arbeite, geht das.
Wie geht das ?
-
Also wenn es nur um die Stellplätze aus dem Haus ginge wäre ich ja auch zufrieden. Aber solche Vorgaben sind doch für sehr viele Häuser normal und es gibt hier eigentlich keine Lösung...
-
Und ich habe eine Programmversion für die Verwaltung von 50 Mietern gekauft , da wäre ja auch Raum für weitere Vorgänge, wenn man ansonsten 13 Einheiten verwaltet.
-
Also, ich arbeite mit dem Hausverwalter, das Programm, welches errjot erwähnt hat.
Zu mehreren der Objekte, die ich verwalte, gibt es auch Parkplätze, die teilweise Wohnungen zugeordnet sind und teilweise extern vermietet sind. Alle diese Parkplätze habe ich als Einheit angelegt. Bei einem Objekt jeden einzelnen Parkplatz, bei einem anderen "en block", weil diese nur gemeinsam vermietet werden. Das funktioniert wunderbar.
-
Und ich habe eine Programmversion für die Verwaltung von 50 Mietern gekauft , da wäre ja auch Raum für weitere Vorgänge, wenn man ansonsten 13 Einheiten verwaltet.
Es ist schwer hier über diesen Weg einen Tipp zu geben, schade ist, dass man im Moment keinen direkten Kontakt zu dir herstellen kann, da das Forum wegen einem geistig Verwirrten, eine persönliches Ansprechen abgestellt hat.
Ansonsten hätte ich vorgeschlagen, dass wir das per TeamViewer mal ausprobiert hätten.
Solltest du aus N = größere fränkische Stadt kommen, könnten es vielleicht schaffen.
-
Anders als gesonderte Einheiten dürfte auch umsatzsteuerlich sonst nicht zu lösen sein. Es ist nämlich zu beachten, dass die Vermietung von Stellplätzen nicht umsatzsteuerfrei ist, nur bei Nebenleistung zur Wohnungsvermietung ist diese umsatzsteuerfrei.