steuerfreie Umsätze werde nicht in der UvA angezeigt

  • Hallo zusammen,


    meine Ausgangssituation:

    Ich arbeite mit Wiso Unternehmer, bin Handelsvertreter und habe nur Steuerfreie Umsätze § 4 Nrn. 8 ff. USt

    Kontenrahmen SKR03, keine Kleinunternehmer-Reglung


    Mein Problem:

    wenn ich im Hauptbuch z.B folgende Buchung erfasse:

    Variante 1 (funktioniert!)

    1200 Bank an 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nrn. 8 ff. USt

    dann wird in der UvA Kz 48 auch der entsprechende Betrag angezeigt.


    Variante 2 (funktioniert nicht!)

    Erstelle ich aber eine Lieferanten Gutschrift, sieht die Buchung so aus:

    70000 Lieferant XY an 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nrn. 8 ff. USt

    +

    1200 Bank an 70000 Lieferant XY


    dann erscheint in der UvA kein Betrag.


    Ich habe einen Steuerschlüssel angelegt:

    Steuerschlüssel 20

    Bezeichnung Umsatzsteuerfrei gem § 4 Nr. 11 UStG

    Feld für UvA 48

    DATEV Steuerschlüssel nicht zugeordnet

    FiBu Kontonummer 1796 Umsatzsteuer 0% Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 11 UStG

    prov. Kontonummer 1796 Umsatzsteuer 0% Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 11 UStG

    Skontokonto 8740 Gewährte Skonti steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 11 UStG

    Erfolgskonto 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nrn. 8 ff. USt


    In den Kontendatensätzen von 1796, 8100, 8740 ist der Steuerschlüssel 20 Umsatzsteuerfrei gem § 4 Nr. 11 UStG hinterlegt.


    Der Steuerschlüssel ist immer im Konto 8100 mit angezogen egal ob ich über einen Kreditor buche oder direkt über Bank.


    Wo liegt nun der Fehler ?


    Grüße Rezk

  • Moin!


    Bevor ich mir Deine ganze Auflistung genauer anschaue, fällt mir folgendes auf:


    Bei Variante 2 hast Du wohl einen kleinen Denkfehler, weil Du Dich in dem Falle als Lieferant fühlst.

    Du erstellst hier eine Lieferanten-Gutschrift.

    Das ist dann nicht Dein Umsatz, sondern eine Gutschrift von Deinem Lieferanten an Dich.

    Der Buchungssatz "Lieferant an Umsätze" geht natürlich auch nicht.

    Das kann gar nicht in den steuerfreien Umsätzen auftauchen, Umsätze machst Du nur bei Deinen Kunden.


    An Deine Kunden erstellst Du also nur eine einfache Gutschrift.


    Gruß

    Chris

  • Trotzdem hat er Umsätze als Handelsvertreter, er schreibt keine Gutschrift an einen Lieferanten! . Aber warum ein eigenes Konto anlegen? Es gibt dieses - siehe dir einmal in der Variante 3 alle Konten an, da gibt es sogar ein spezielles für deine Provisionen (gehört in den Bereich 8100 in der Variante 2).

  • Guten Morgen,

    als Unternehmer erhalte ich von anderen Unternehmen eine Gutschrift, dies ist ja nichts außergewöhnliches. Nur in meinem Fall, als Handelsvertreter sind die Gutschriften die ich erhalten, meine Einnahmen.


    Das ist dann nicht Dein Umsatz, sondern eine Gutschrift von Deinem Lieferanten an Dich.


    Auf den Gutschriften steht folgender Satz: "Umsätze aus der der Tätigkeit als Versicherungsvermittler sind umsatzsteuerfrei"

    Das ist dann nicht Dein Umsatz, sondern eine Gutschrift von Deinem Lieferanten an Dich.

    Der Buchungssatz "Lieferant an Umsätze" geht natürlich auch nicht.


    Was wäre denn das korrekte Konto ? Oder sind Provisionsabrechnungen / Gutschriften anders zu erfassen ?


    Ich denke ich habe hier definitiv einen Denkfehler in der Umsetzung chris808 :)

    nur fällt mir keine andere Möglichkeit ein :/



    Grüße Rezk

  • Funktioniert auch nicht..


    ob ich das Konto 8100 oder 8510 oder 8514...


    Ich habe probiert und probiert.. die Fehler Quelle muss das Personenkonto sein.


    Wenn ich z.B.

    1700 Verbindlichkeiten an 8100 steuerfreie Umsätze

    und

    1200 Bank an 1700 Verbindlichkeiten

    buche dann funktioniert auch alles..


    aber 70000 an 8100 und 1200 an 70000 funktioniert nicht.. egal ob mit Eingangs-Gutschrift(oder Eingangs-Rechnung mit Minus Betrag ) oder direkt als Geschäftsvorfall ohne Beleg.


    Irgendwie werden die Umsätze die über Personenkonten gegangen sind, nicht korrekt in der UvA dargestellt.


    Gruß

    Rezk

  • Das Problem bei dir ist, dass dein "Brötchengeber" kein Lieferant ist, sondern ein Kunde! Du musst eine 10000 ff-Nummer verwenden.

  • Klappt auch nicht!


    Egal ob Debitor oder Kreditor.. wenn ich über Personenkonten buche, dann erscheint der Umsatz nicht in der UvA.


    1400 Forderungen an 8100 steuerfreie Umsätze

    und 1200 Bank an 1400 Forderung klappt aber...

    10000er und 70000er Konten jedoch nicht ||

  • dann erscheint der Umsatz nicht in der UvA.

    Was heißt bei Dir UvA? Ich kenne diese Abkürzung nur als Umsatzsteuervoranmeldung. Und dann würdest Du mit Deiner Frage erklären, dass ein steuerfreier Umsatz nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint??? Wo erscheint der Umsatz denn nicht? Mach doch mal einen Screenshot von Deiner Buchung.


    gibt bei den Personenkonten in den Stammdaten nicht die Möglichkeit, die Sammelkonten 1400/1600 zu hinterlegen?

    Ist eigentlich automatisch zugeordnet. Vielleicht ist in den Parametern der Kreditoren etwas falsch angelegt. Vielleicht auch falsche Rechtsformrelevanz hinterlegt.


    Aber wie gesagt ist mir derzeit nicht schlüssig, wo etwas nicht angezeigt wird.

  • Noch zwei Fragen zum Verständnis an RezkS. und entschuldige, wenn Dir diese zu blöd vorkommen.

    Wir denken ja nur mit und versuchen, den Knoten bei Dir zu finden:


    Du hast Deine Kunden aber auch schon angelegt und mit einem Fibu-Konto verknüpft, damit Du diese bebuchen kannst?


    Hast Du zufällig Ist-Versteuerung angegeben beim Anlegen Deiner Firma?

    Dann würde die Steuer ja erst in der UVA erscheinen, wenn der Kunde die Provision auch gezahlt hat.


    Ich hoffe, Du weisst, wie man mit dem Unternehmer Ist-Versteuerung bucht?

    (Kleiner Tip, wie Du siehst, ob es richtig verbucht wird: Bei der Zahlung muss der Steuerschlüssel im Personenkonto "erscheinen")


    Gruß

    Chris

  • Dann würde die Steuer ja erst in der UVA erscheinen, wenn der Kunde die Provision auch gezahlt hat.

    Also wird UVA ja richtig benutzt. Allerdings bleibt jetzt die Frage, welche Relevanz es für den TE hat wenn er nur umsatzsteuerfreie Umsätze hat!? Hab ich hier etwas überlesen? Also ich bin auch Handelsvertreter und habe nur umsatzsteuerfreie Umsätze und mich interessiert die UVA in keiner Hinsicht.

  • Und logisch sieht er in der UVA nichts wenn er nur umsatzsteuerfreie Umsätze bucht!?

    nein - das ist absolut nicht logisch. WEnn du dir einmal die Mühe machen würdest, das Formualr für 2020 anzusehen (siehe Anlage) würdest du die Relevanz erkennen.

    Ich nehme an, dass bei dir das Finanzamt auf die UStVA schon verzichtet hat, aber Zeilen hierfür gibt es!

  • nein - das ist absolut nicht logisch. WEnn du dir einmal die Mühe machen würdest, das Formualr für 2020 anzusehen (siehe Anlage) würdest du die Relevanz erkennen.

    Gut, dass gibt es ja nicht erst seit 2020. Allerdings erschließt sich mir nicht eine UVA zu erstellen wenn ich nur steuerfreie Umsätze habe und nicht vorsteuerabzugsfähig bin.


    ch nehme an, dass bei dir das Finanzamt auf die UStVA schon verzichtet hat,

    Nein, nichts der gleichen. In welcher Form würde das erfolgen?

  • So, ich habe es jetzt mal bei mir getestet. Die umsatzsteuerfreien Konten werden bei mir auch nicht in die UAV übertragen. Letztendlich haben diese Konten auch keinen Steuerschlüssel zugeordnet. Ich gehe hier mal davon aus, dass für den Eintrag in die UAV hier evtl. ein umsatzsteuerfreier Steuerschlüssel hinterlegt werden muss. Bzw. die Gliederungszordnungen müssen erfolgen.

  • Jogi76 , jetzt wirf aber mal nicht alles durcheinander.

    Du schreibst

    Allerdings erschließt sich mir nicht eine UVA zu erstellen wenn ich nur steuerfreie Umsätze habe und nicht vorsteuerabzugsfähig bin.

    Also wohl Kleinunternehmerregelung???



    Hier geht's aber um den TE, der ganz klar sagt:

    keine Kleinunternehmer-Reglung


    Sonst würde er sich ja wohl auch keine Gedanken um seine UVA machen.


    Solange sich aber RezkS. nicht am Gespräch beteiligt, kommen wir nicht weiter.


    Letztendlich haben diese Konten auch keinen Steuerschlüssel zugeordnet.

    Ganz nebenbei, der Steuerschlüssel einer Rechnung ergibt sich aus den steuerlichen Angaben des Kunden.


    Und doch, die Konten sind in der UVA zugeordnet.

    Dein Screenshot zeigt nur die Anlage UR und die USt-Erklärung.


    Gruß

    Chris

  • Also wohl Kleinunternehmerregelung???

    Nein! Ich habe nur umsatzsteuerfreie Umsätze bin nicht vorsteuerabzugsfähig und falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung.


    Deshalb verwundert mich der Ansatz eine UVA zu erstellen.


    Ganz nebenbei, der Steuerschlüssel einer Rechnung ergibt sich aus den steuerlichen Angaben des Kunden.

    Richtig, ist aber nicht relevant wenn ich von der Umsatzsteuer befreit bin. 8514 und 8515 haben ja einen Steuerschlüssel für umsatzsteuerfreie Umsätze.


    Und wie gesagt, ich buche im 85xx Bereich und hier wird keiner der Umsätze in die UVA übertragen.


    Solange sich aber RezkS. nicht am Gespräch beteiligt, kommen wir nicht weiter.

    Richtig! Ich habe hier nur meinen Senf dazu gegeben, weil der TE hier vielleicht einen Denkfehler in ganz andere Richtung hat.


    Aber @nesciens kann ja hier vielleicht nochmal erklären, was es mit der UVA bei nicht umsatzsteuerpflichtigen auf sich hat.

  • Guten Abend zusammen,


    mein Fehler ist gefunden.

    Ich hoffe, Du weisst, wie man mit dem Unternehmer Ist-Versteuerung bucht?

    (Kleiner Tip, wie Du siehst, ob es richtig verbucht wird: Bei der Zahlung muss der Steuerschlüssel im Personenkonto "erscheinen")

    chris808

    ich habe immer so gebucht:

    1200 Bank an 8100 Steuerfreie Umsätze mit Steuerschlüssel im Konto 8100 = UvA korrekt


    Bei der Buchung über Eingangs-Gutschrift sah, dass immer so aus:

    70000 Lieferant an 8100 Steuerfreie Umsätze mit Steuerschlüssel im Konto 8100

    1200 Bank an 70000 Lieferant OHNE Steuerschlüssel = Betrag erscheint nicht in der UvA :thumbdown:


    Mein Fehler war, dass ich die Zahlung ohne Steuerschlüssel im Gegenkonto gebucht habe..


    Vielen Dank !!!!!


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man Steuerschlüssel bei der Buchung immer den Steuerschlüssel manuell nachtragen muss oder gibt es hier ein Parameter den man entsprechend anpassen muss ? Buchführungshelfer wäre ja eine Möglichkeit..


    Nein! Ich habe nur umsatzsteuerfreie Umsätze bin nicht vorsteuerabzugsfähig und falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung.


    Deshalb verwundert mich der Ansatz eine UVA zu erstellen.

    Als Handelsvertreter hat man im Regelfall nur Umsatzsteuerfreie Umsätze. Umsatzsteuerfreie Umsätze genehmigen kein Vorsteuerabzug.

    Ein Handelsvertreter ist theoretisch Vorsteuerabzugsberechtigt, jedoch darf er die Vorsteuer nur von Steuerpflichtigen Umsätzen "abziehen"

    Sonst würde man ja immer Vorsteuer vom Finanzamt zurückkriegen :D


    Ich nehme an, dass bei dir das Finanzamt auf die UStVA schon verzichtet hat, aber Zeilen hierfür gibt es!

    Genau, wenn man nämlich nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat ohne Vorsteuerabzug, kann man sich von der Umsatzsteuer Voranmeldung befreien lassen, bzw. das Finanzamt verzichtet darauf, da Sie ja wissen das ein Handelsvertreter nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat. Kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an oder so ^^


    Aufjedenfall wurde mir geholfen und ein großes Dankeschön an alle Beteiligten besonders chris808 :thumbup::thumbup::thumbup: