Genau, wenn man nämlich nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat ohne Vorsteuerabzug, kann man sich von der Umsatzsteuer Voranmeldung befreien lassen, bzw. das Finanzamt verzichtet darauf, da Sie ja wissen das ein Handelsvertreter nur Umsatzsteuerfreie Umsätze hat. Kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an oder so
Sag doch mal bitte, wie es dazu gekommen ist, dass Du eine UVA machen musst. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Versicherungsmakler usw. usw. sind von der Umsatzsteuer ausgenommen und müssen dementsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Ich habe nie eine gemacht, bin nie dazu aufgefordert worden und auch nie davon befreit worden. Ich warte hier noch auf den Hinweis, eine UVA von Rechts wegen machen zu müssen, wenn man von Rechts wegen befreit ist.
Ich gehe hier mal davon aus, dass nichts passieren würde wenn Du keine machst!!! Bzw. wieso rufst Du nicht mal beim FA an und sagst, da Du gem. §4 UStg von der Umsatzsteuer befreit bist und daher gerne darauf verzichten würdest eine UVA zu machen. Mein FA fand die Frage sehr witzig!
Und man sollte sich mal die Frage stellen, für wen die Zeilen 19-24 der UVA sind.