Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage an Euch. (SKR04, Ist-Versteuerung)
Im Dezember habe ich eine Rechnung an einen Kunden aus den Niederlanden für Dienstleistungen gestellt.
Die Rechnung wurde am 03.01 bezahlt.
Bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist es mir klar. Hier spielt es keine Rolle wann der Kunde bezahlt hat.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist es meine ich auch egal (da müsste ich nochmal nachschauen um ganz sicher zu sein).
Wie schaut es aber bei der EÜR aus?
Hier dürfte doch der tatsächliche Geldzufluss ausschlaggebend sein wenn ich keinen Denkfehler hab.
Kann mir das bitte jemand von Euch bestätigen?
Vielen Dank