EÜR: §13b und Ist-Versteuerung - Rechnung im Dezember gestellt, im Januar bezahlt

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage an Euch. (SKR04, Ist-Versteuerung)


    Im Dezember habe ich eine Rechnung an einen Kunden aus den Niederlanden für Dienstleistungen gestellt.

    Die Rechnung wurde am 03.01 bezahlt.


    Bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist es mir klar. Hier spielt es keine Rolle wann der Kunde bezahlt hat.

    Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist es meine ich auch egal (da müsste ich nochmal nachschauen um ganz sicher zu sein).


    Wie schaut es aber bei der EÜR aus?

    Hier dürfte doch der tatsächliche Geldzufluss ausschlaggebend sein wenn ich keinen Denkfehler hab.


    Kann mir das bitte jemand von Euch bestätigen?


    Vielen Dank :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist es meine ich auch egal (da müsste ich nochmal nachschauen um ganz sicher zu sein).

    Nein, das ist nicht egal. Die Regelung für die Istversteuerung greift nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen/Leistungen. Hier ist immer Sollversteuerung! Damit ist der Ausweis im Dezember richtig.

  • Okay, jetzt bin ich verunsichert :)


    Daher nochmals meine Aussage anders formuliert:


    Bei Ist-Versteuerung und für eine Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen) die im Dezember 2019 gestellt aber erst im Januar 2020 bezahlt wurde gilt:


    TypIst-VersteuerungBemerkung
    Umsatzsteuer-VoranmeldungNeindie Rechnung wird in der UstVa aufgeführt, unabhängig davon wann sie bezahlt wurde
    Umsatzsteuer-JahreserklärungNeindie Rechnung wird in der UstJE aufgeführt, unabhängig davon wann sie bezahlt wurde
    ZMNeindie Rechnung wird in der ZM aufgeführt, unabhängig davon wann sie bezahlt wurde
    EÜR Jadie Rechnung wird in der EÜR für das Jahr 2019 nicht aufgeführt, da sie zwar im Dezember gestellt, aber erst im Januar 2020 bezahlt wurde



    So... hoffe nun habe ich meine Interpretation richtig aufgeschrieben ebenfalls habe ich noch die ZM mit reingenommen - auch für alle zukünftig Suchenden :thumbsup:

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • korrekt, bis auf die Tatsache, dass die Istversteuerung nur und auschließlich eine Regelung für die Umsatzsteuer ist. Für die EÜR gilt § 11 EStG, sprich das Zu- und Abflussprinzip, wobei dann noch die 10-Tage-Regelung für regelmäßige Zahlungen zu beachten ist. Aber du hast das Prinzip verstanden und damit richtig.:thumbsup:^^