Fehler bei der Bescheinigung für das Finanzamt

  • Hallo ihr lieben,


    ich habe ein Problem bei der Bescheidung für das Finanzamt. In der Hauskostenabrechnung sind Zahlungen an Techm enthalten die als Haushaltsnahedienstleistungen bescheinigt werden können.


    Die Rechnung ist aber bereits in der Techm Rechnung enthalten. Techm Buche ich unter Öl und vereitle nach eigenen Werten. Jetzt berechnet das Programm aber die Haushaltsnahedienstleistungen nicht nach qm. Wenn ich ein anderes Konto bebuche werden die kosten zwar richtig aufgeteilt aber erscheinen zusätzlich in der Hausgeldabrechnung.


    Hoffentlich kann mir jemand helfen.


    Susanne

  • Die Rechnung muss doch auch in der Hauskostenabrechnung erscheinen! Die Bescheinigung nach § 35a EStG ist zusätzlich und hier musst du doch bei Einbuchung der Rechnung den Haken setzen für § 35 a und dann die entsprechenden Beträge dort eingeben. Es geht hier ja maximal um den Anteil der Ablesekosten

  • Die Kosten gemäß §35a EStG werden genauso aufgeteilt wie die zu Grunde liegenden Kosten. Alles andere ist weder sinnvoll noch legal! Kosten, die gemäß HKV aufgeteilt werden, werden auch separat ausgewiesen. Wenn also ein Teil der Heizkosten absetzbar ist, wird auch dieser Kostenanteil verbrauchsabhängig verteilt. Wie soll es sonst gehen?!