Wie & wo Einkünfte (z.B. Vortragshonorar) als Angestellte angeben?

  • Hallo, ich bin blutige Steueranfängerin und nun als Ärztin an einer Klinik angestellt und möchte Einkünfte aus Vortragshonoraren angeben. Da ich ja aber nicht selbstständig bin und auch nicht freiberuflerin, frage ich mich, wo ich das angeben muss und wie dies besteuert wird.


    Kann mir jemand helfen?


    Merci vielmals!

  • Ah, noch eine Frage: SInd die Nebeneinkünfte sind dann aber voll Umsatzsteuerpflichtig? da steht etwas von umsatzseteuerfreie einkünfte ohen vorsteuerabzugsberechtigung bei Ärzten... einen Vortrag halte ich ja als Ärztin... ist das das steuerfrei?.. ihr seht, ich bin verwirrt.

  • Danke Petz,

    bisher ist es, so wie es eingetragen habe, dass sich der Betrag der Steuererstattung dennoch durch die Nebeneinkünfte deutlich (um ca 200eur) mindert und ich hab ein der Summer 5200 Euro als Nebentätigkeit eingenommen, also weit unter 22.000. Daher meine Sorge, dass ich es falsch angebe.

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuer hat rein gar nicht mit der Umsatzsteuer zu tun. Das sind zwei verschiedene Steuerarten, für die unterschiedliche Steuergesetze Anwendung finden.

    • Offizieller Beitrag

    Danke Petz,

    bisher ist es, so wie es eingetragen habe, dass sich der Betrag der Steuererstattung dennoch durch die Nebeneinkünfte deutlich (um ca 200eur) mindert und ich hab ein der Summer 5200 Euro als Nebentätigkeit eingenommen, also weit unter 22.000. Daher meine Sorge, dass ich es falsch angebe.

    tja nun, du hast damit 5.200 bisher unversteuerte Einkünfte erzieit, die nun nachversteuert werden müssen......

  • Du solltest auch noch eine Umsatzsteuererklärung machen - einfach deinen Umsatz in das Feld für Kleinunternehmer eintragen und im Vorjahr 0. Erst wenn das Finanzamt erklärt, auf die Umsatzsteuererklärung zu verzichten, musst du dies nicht mehr machen.

    Grund: bis 22.000 Euro kannst du optieren, als Kleinunternehmer i.S.. § 19 UStG zu arbeiten, dann hast du keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und darfst im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Ausnahme: innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen/Bezüge.

    Die Erklärungen von Petz #6 sind hier etwas kurz ausgefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Erklärungen von Petz #6 sind hier etwas kurz ausgefallen.

    Nein, sind sie nicht.


    Für einen Dozenten, der weit unter 22.000 € liegt, macht eine USt-Erklärung überhaupt keinen Sinn. Das FA wird auch keine anfordern. Und wenn, dann kann man immer noch eine einreichen.


    Das ist in der Regel Geldmacherei von der Steuerberaterbranche und leicht verdientes Geld.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wie & Wo Einkünfte (zb Vortragshonorar) als Angestellte angeben?“ zu „Wie & wo Einkünfte (z.B. Vortragshonorar) als Angestellte angeben?“ geändert.