[Projektarbeit-Schwer] Regelmäßige Arbeitsstätte - Pendlerpauschale - Verpflegungsaufwand

  • Hallo Zusammen,

    ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zu folgendem Sachverhalt helfen könntet:

    Sachverhalt:

    Der Sachbearbeiter XYZ faengt eine Arbeit im Consulting Unternehmen in 2017 an (Festeinstellung & unbefristet). Im Vertrag steht, dass sein Einsatzort abhaenging vom Projekt Ort ist, sonst macht man Home Office fuer dieses Consultingsunternehmen. 2 erste Monate arbeitet er von zu Hause(kein Projekt), danach wird er jedoch fuer 3 Monate in ein Projekt entsendet. Ob das Projekt verlaengert wird, weiss man nicht.

    Consulting Unternehmen befindet sich in Koeln und der Projektstandort in Essen. Man pendelt jeden Tag 70 km hin und zurueck (ohne Uebernachtung) mit den oeffentlichen Verkehrsmitteln, vier Tage pro Woche, am Freitag gibt es Home Office.

    Arbeitgeber bezahlt fuer die Bahncard und Bahntickets, der Arebitnehmer kauft die Karten selber und macht am Ende des Monats eine Reisekostenabrechnung und kiregt das Geld zurueckerstattet.

    Fragen:

    1. Ist der Projektstandort für den XYZ (zumindest fuer die drei Monate) als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen? (Das Projekt wurde naechstes Jahr um die weiteren drei monate verlaengert.)

    2. Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten zahlt, wieso stehen die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung unter der Punkt 17 oder 18? Kann man aus diesem Grund die Kilometerpauschale ansetzen, oder zumindest Pendlerpauschale? Woher weisst der Steueramt, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten selber getragen hat?

    3. Kann man Verpflegungsmehraufwandpauschale ansetzen?

    4. Das Projekt wurde in 2018 fuer die weiteren drei Monate verlaengert. Danach gab es ein Projektwechsel und Ort wechsel. Das neue Projekt wird auf monatsbasis verlaengert. Was passiert dann steuerlich in 2018?


    Vielen Dank im Voraus

  • miwe4

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  • miwe4

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    • Offizieller Beitrag

    Hier ist ein Forum, in dem User andere Usern in Zusammenhang mit der Nutzung von Buhl-Software unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Wir leisten keine Unterstützung bei Prüfungsaufgaben oder Hausaufgaben. Du solltest einmal bedenken, dass die eigenständige Ausarbeitung der Lösung bzw. das Erlernen der Technik Dich weiter bringt und Dir auch im späteren Berufsleben dienlich ist.


    Abgesehen davon hast Du die Fragen ja auch schon an an anderer Stelle gestellt und beantwortet bekommen (https://www.123recht.de/forum/…ngsaufwand-__f571852.html).


    Den Thread schließe ich hiermit.