Eintrag ausländischer Einkünfte / Steuerzahlungen aus W2 in Sparbuch 2020

  • Ich bin im August 2019 nach mehrjaehrigem Auslandsaufenthalt in den USA nach Deutschland zurueckgekehrt.


    Aufgrund meines im September begonnenen Angestelltenverhaeltnisses in Deutschland habe ich erstmalig wieder eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung (incl. abgefuehrter Steuern etc) fuer den Zeitraum vom 1.9 – 31.12.19 erhalten.


    Aufgrund meines vorhergehenden amerikanischen Beschaeftigungsverhaeltnisses (1.1. - 31.8.19), habe ich wie normal in den USA, einen W2 fuer 2019 erhalten, welcher mein Einkommen, geleistete Steuerzahlungen etc. In den USA aufzeigt.


    Nach meinem Verstaendnis habe ich erforderliche Steuern aufgrund meines amerikanischen Beschaeftigungsverhaeltnisses in den USA abgefuehrt und anschliessend erforderliche Steuern aufgrund meines anschliessenden deutschen Beschaeftigungsverhaeltnisses in Deutschland gezahlt. Aufgrund des dargestellten Beschaeftigungsverlaufes bin ich verpflichtet, in 2019 sowohl in den USA als auch in Deutschland eine Steuererklaerung abzugeben.


    Leider wird mir nicht genau ersichtlich, wie ich fuer die deutsche Steuererklaerung meine Informationen aus dem W2 in das Wiso Sparbuch 2020 zu uebertragen habe, um auch mein auslaendisches Einkommen wie gefordert korrekt anzugeben. Gibt es hier diesbzgl. weitere Informationen, Hinweise, wie hier vorgegangen werden sollte oder entsprechende Erfahrungsberichte anderer in einer vergleichbaren Situation. Ich hatte eigentlich gehofft, meine Steuerklaerung ohne zusaetzliche Inanspruchnahme eines Steuerfachmanns erstellen zu koennen.


    Vielen Dank fuer Eure Hilfe


  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Eintrag auslaendischer Einkuenfte / Steuerzahlungen aus W2 in Sparbuch 2020“ zu „Eintrag ausländischer Einkünfte / Steuerzahlungen aus W2 in Sparbuch 2020“ geändert.
  • Hallo, ich habe eine ähnliche Situation und würde mich hier gerne mit einer Frage anschließen: Wenn ich unter Zeile 6 den Bruttobetrag meines Gehaltes aus dem Ausland eintrage, muss ich dann irgendwo noch die im Ausland gezahlte Steuer angeben? Vielen Dank im Voraus!

  • Geh einfach einmal die Masken Schritt für Schritt durch - die Frage der Ausgaben (Werbungskosten) folgt doch. Beachte bitte: du füllst die Anlage N-AUS aus, nicht die Anlage N.

    • Offizieller Beitrag

    Geh einfach einmal die Masken Schritt für Schritt durch - die Frage der Ausgaben (Werbungskosten) folgt doch. Beachte bitte: du füllst die Anlage N-AUS aus, nicht die Anlage N.

    N-Aus ist bei Zuzugs- und Wegzugsfällen nicht richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich habe eine ähnliche Situation und würde mich hier gerne mit einer Frage anschließen: Wenn ich unter Zeile 6 den Bruttobetrag meines Gehaltes aus dem Ausland eintrage, muss ich dann irgendwo noch die im Ausland gezahlte Steuer angeben? Vielen Dank im Voraus!

    Nein, die Steuer ist nicht relevant, wenn die ausländischen Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt liegen.

    Aber nicht das Bruttogehalt ist einzutragen, sondern die ausländischen Einkünfte.

    Also: Einnahmen abzgl. Werbungskosten.

    Und das muss man sich selber ausrechnen.

  • Guten Abend Herr Petz


    Danke für die ausführlichen Antworten.

    Eine Frage zu Ihrem letzten Beitrag:


    Was ist mit „Einnahmen abzgl. Werbungskosten“ genau gemeint ?


    Bruttogehalt abzgl. der Werbungskosten (Aus meiner vorläufigen ausländischen Steuererklärung)?


    Vielen Dank und schöne Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist mit „Einnahmen abzgl. Werbungskosten“ genau gemeint ?


    Bruttogehalt abzgl. der Werbungskosten (Aus meiner vorläufigen ausländischen Steuererklärung)?

    Eine Einkunftsermittlung nach Maßgabe der deutschen Steuergesetze.