Die Corona-Soforthilfe für Soloselbständige ist nach Aussage des BMWI grundsätzlich steuerpflichtig (Nr. 7 im folgenden Text):
https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=6
Zitat: "Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig [Anm. gemeint ist einkommensteuerpflichtig], aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr."
Da kein Leistungsaustausch stattfindet, unterliegt der Zuschuss aber nicht der Umsatzsteuer.
FRAGE:
Auf welches Konto soll ich den Zuschuss verbuchen?