Riestervertrag mit Kinderzulage: Unterm Strich bleibt weniger übrig?

  • Hallo zusammen,


    als jahrelanges WISO Steuer-Sparbuch Nutzer ist mir nun etwas aufgefallen, was ich mir nicht so recht erklären kann.


    Folgende Situation: Verheiratet, Ehefrau hat einen Rieserbausparvertrag, 2019 erstes Kind bekommen.

    Nun muss ich in der Anlage AV (bzw. unter Altersvorsorge - Riester) für dieses Jahr entsprechend eintragen, dass eine Kinderzulage gewährt werden wird.

    Wenn ich das mache, rechnet mir das Programm nun aus, dass ich mehr als 300€ weniger an Steuerrückzahlung erhalte. Das würde für mich bedeuten, dass ich weniger aus meiner bestehenden Steuerrückzahlung erhalte, in der Differenz sogar weniger Geld erhalte als ohne Kind bzw. Kinderzulage (ich kriege 300€ auf den Riestervertrag vom Staat, aber erhalte mehr als 300€ weniger in der Steuerrückzahlung zurück -> in der Summe zahle ich also drauf) UND kann über das eingezahlte nicht frei verfügen (>300€ Steuerrückzahlung gibt es direkt, wohingegen die 300€ im Riesterbausparvertrag nur für wohnwirtschaftliche Zwecke zu nutzen sind).

    Kann das wirklich sein (bzw. findet hier irgendwo eine versteckte Günstigerprüfung statt -> Und auch wenn so was passieren sollte: Wieso sollte ich absolut gesehen weniger erhalten als ohne Kind ?!) oder hab ich irgendwas übersehen?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß,

    Flashy

  • Vielen Dank, hatte vorher nichts gefunden, aber jetzt doch diesen Thread Verständnisproblem - Kinderzulage (Riester) - Bei Eintragung über 300€ zurückzahlen ?!, der das Problem beschreibt.


    Es sind übrigens 300€ + 16,5€ (5,5% Soli), die im Rahmen der Steuererklärung mehr zu zahlen sind (In der Summe muss man also für die Zulage den Soli nachzahlen UND kann nicht über die 300€ frei verfügen).


    Dies führt mich aber zu eine Folgefrage:

    Ist es möglich, als Maximalförderer die Kinderzulage abzulehnen (ich weiß, dass das Finanzamt hier immer annimmt, dass diese gewährt wird). Hier habe ich leider unterschiedliche Aussagen gelesen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Rieservertrag mit Kinderzulage: Unterm Strich bleibt weniger übrig?“ zu „Riestervertrag mit Kinderzulage: Unterm Strich bleibt weniger übrig?“ geändert.
  • (In der Summe muss man also für die Zulage den Soli nachzahlen UND kann nicht über die 300€ frei verfügen).

    Das ist ja nun mal sehr weit hergeholt! Den Soli zahlst Du nicht auf die Zulage sondern auf Dein zu versteuerndes Einkommen, welches sich um 300,00 Euro erhöht, weil nun mal Kinderzulage in den Vertrag gehört.


    Ich glaube, Dir könnte es weiter helfen, wenn Du Dir die Geschichte des Produktes mal vornimmst und die Zielsetzung des Staates bewusst machst. Die Riesterzulage wurde nicht ins Leben gerufen, damit Du mehr Geld im Arbeitsleben zur Verfügung hast, sondern damit die Absenkung des Rentenniveaus ausgeglichen wird. Und dafür zahlt der Staat Grundzulage und Kinderzulage. Und zusätzliche wird die Möglichkeit gegeben noch einen Steuervorteil zu erhalten.


    Wenn Dir dies dann so nicht gefällt, dann hast Du einfach nur das falsche Produkt gewählt.


    Wenn Dir hier nur der Steuervorteil am Herzen liegt musst Du eine Rürup-Rente machen. Hier erhält man nur einen Steuervorteil. Allerdings wird dieses für einen Angestellten der sich im förderfähigen Rahmen von 2.100 Euro bewegt nicht von Vorteil sein. Aber in jedem Fall musst Du hier keine Kinderzulage angeben. ;)

  • Entweder ein Vertrag wird gefördert oder er wird eben nicht gefördert.

    Soviel ich weiß, nimmt das Finanzamt immer an, dass eben diese 300€ ausgezahlt werden. Daher meine Frage, ob es überhaupt möglich ist, es dem Finanzamt klar zumachen, dass man eben diese Kinderzulage NICHT will.

    Tatsächlich ist der Vertrag ziemlich alt und vor unserer Ehe entstanden.

    Jedoch hast du mit der Aussage, dass es eben das falsche Produkt ist, nicht unrecht.

    Als Maximalförderer scheint der Vertrag nicht optimal zu sein: Vor allem finde ich es immer noch "komisch", dass in der von mir beschriebene Situation ich effektiv über weniger Geld verfügen kann (im Vergleich zum bestehenden Vertrag einmal mit vs einmal ohne Kinderzulage).


    Ich werde mal morgen zum Finanzamt gehen, und mich erkundigen, ob und wie ich in dieser Situation die Kunderzulage NICHT in Anspruch nehmen kann/darf.

    • Offizieller Beitrag

    Entweder ein Vertrag wird gefördert oder er wird eben nicht gefördert.

    Soviel ich weiß, nimmt das Finanzamt immer an, dass eben diese 300€ ausgezahlt werden. Daher meine Frage, ob es überhaupt möglich ist, es dem Finanzamt klar zumachen, dass man eben diese Kinderzulage NICHT will.

    Nein ist es nicht, da der Anspruch auf Förderung ausreicht und maßgeblich ist. Ansonsten hätte ich es nicht so formuliert.