Mietkaution Rückzahlung, einbehaltene Stromkosten

  • Hallo,


    wie ich schon gelesen habe, sollen Rückzahlungen einer Kaution auch wieder auf die 1525 (SKR 03) gebucht werden. Aber bei "Rückzahlung Ausgabe" kann ich die 1525 nicht auswählen. Aber es ist ja auch kein Einnahme. Welche Vorauswahl muss ich also treffen.


    Jetzt hat der Vermieter aber nicht die ganze Summe zurückgezahlt, sondern hat für Endreinigung und Strom einen Betrag einbehalten. Ist das dann eine spezielle Ausgabe? Und wo verbuche ich das bei SKR03.


    Danke und Viele Grüße, Andreas

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Mietkaution Rückzahlung, einbehalte Strom kosten“ zu „Mietkaution Rückzahlung, einbehaltene Stromkosten“ geändert.
  • Wie wäre es mit "Rückzahlung Einnahme"? Du zahlst doch eine frühere Einnahme zurück, nicht eine frühere Ausgabe.

    • Offizieller Beitrag

    Du zahlst doch eine frühere Einnahme zurück, nicht eine frühere Ausgabe.

    ?(

    Jetzt hat der Vermieter aber nicht die ganze Summe zurückgezahlt, sondern ...

  • Hi,


    danke schon mal für die Antworten.


    "freie Buchung" o. "Rückzahlung Einnahme" darf ich mir jetzt eins aussuchen?

    Die 1525 taucht in beiden Fällen nicht auf!


    Zum verzinsen :D. Bin froh das ich bei dem Gangster überhaupt meine Kaution zurück bekommen habe. Also brauche ich mir über die Berechnung der Zinsen keine Gedanken machen. Ich habe ja noch nicht mal eine Abrechnung bekommen. Aber da bin ich noch dran.


    Bleibt noch die Frage nach der Differenz der Kaution ohne Beleg?


    Schönen Abend, Andreas

  • Die 1525 taucht in beiden Fällen nicht auf!

    Und welches Konto wurde denn bei Zahlung der Kaution verwendet/belastet?

    Und eben darauf wir der Erstattungsbetrag auch gebucht.

    Bleibt noch die Frage nach der Differenz der Kaution ohne Beleg?

    Oben habe ich doch geschrieben. Aufwand.

    Aber, keine Buchung ohne Beleg. Das ist nun deine Sache. Evtl. als ´Privatentnahme´ abhaken, wie wahrscheinlich die Kautionsverzinsung auch .

  • Moin arnsteiner,


    das ist mein erstes Jahr mit Wiso:Steuer. Die Kaution wurde letztes Jahr gezahlt, das noch vom Steuerberater abgerechnet wird.


    Ich finde in einem Forum sollte eine Frage nicht immer mit einer Gegenfrage beantwortet werden, da wie du siehst, die Umstände immer sehr Unterschiedlich sind. Aber ich Danke dir trotzdem für den Versuch! Ich werde mir jetzt die passende Buchungsnummer für Aufwand raussuchen.


    Viele Grüße, Andreas

  • Ich finde in einem Forum sollte eine Frage nicht immer mit einer Gegenfrage beantwortet werden

    Erneute Gegenfrage!:

    Und warum werden Gegenfragen gestellt?

    Richtig. Weil das Grundproblem nicht richtig beschrieben wird/wurde.

    Wenn Du das Konto 1525 erwähnst, ist das das Konto -Kautionen-

    Und wenn Du weiter schreibst

    Aber bei "Rückzahlung Ausgabe" kann ich die 1525 nicht auswählen. Aber es ist ja auch kein Einnahme. Welche Vorauswahl muss ich also treffen.

    gehe ich davon aus, dass es mit ´freie Buchung gehen sollte´...aber doch nicht dass das Konto im EKR nicht existiert und Deine Probleme nicht allein mit der Unterscheidung Ausgabe / Einnahme zusammen hängen. aber darauf habe ich ja auch nicht geantwortet, sondern nur den Hinweis gegeben es mit freier Buchung zu versuchen und....den abgezogenen Betrag als Kosten zu verbuchen.

    freie Buchung?!

    ........
    das wäre auf Deiner Seite als Aufwand zu buchen.

    nebenbei:

    wie buchst Du denn die Verzinsung der Kaution?

    Okay für die Frage bzgl. der Zinsen entschuldige ich mich. (hat ja nichts mit der eigenlichen Frage zu tun)

    Aber wenn Du auf meine Frage:

    Und welches Konto wurde denn bei Zahlung der Kaution verwendet/belastet?

    kann Dir das ebenso vor die Füße fallen wenn ich jetzt schreibe:

    Wenn 1525 nicht vorhanden, dann nimm 1371 Ver.-konto §4.3 n.e.