Guten Tag
Erste Gehversuche in diesem Forum..., hoffe ich mache alles richtig
Ich habe eine Frage zur korrekten Implementierung von Zuschüssen der KfW (Tilgungszuschuss & Zuschuss für Baubegleitung) in meine Steuererklärung.
Wir haben ein vermietetes, denkmalgeschütztes Haus ab 2017 renoviert und konnten die Arbeiten als Erhaltungsaufwendungen geltend machen. Die größeren Kostenpositionen habe ich in den Jahren 2017 und 2018 über 5 Jahre als Werbungskosten verteilt.
2019 wurden uns dann von der KfW ein Tilgungszuschuss und eine Zuschuss für die Baubegleitung durch den Architekten ausbezahlt.
Nach EStR R 21.5 Satz 7 heißt es: Wählt der Stpfl. eine gleichmäßige Verteilung nach...., mindern die gezahlten Zuschüsse im Jahr des Zuflusses die zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen. Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig auf den verbleibenden Abzugszeitraum zu vertreilen.
Nach meinem Verständnis, müsste ich eigentlich in der Liste der Erhaltungsaufwendungen eine Korrektur um die erhaltenen Zuschüsse einpflegen, das geht aber nicht, weil hier keine negativen Einträge statthaft sind.
Ich kann die Beträge natürlich bei Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen verbuchen, wird vom Programm "Sparbuch" auch so vorgegeben - entspricht meines Erachtens aber so nicht den gesetzlichen Vorgaben - auch wenn es unterm Strich keinen Unterschied machen sollte.
Ist jemand auch schon einmal darüber gestolpert? Habe ich es vielleicht nicht richtig verstanden??
Freue mich über jede Antwort und wünsche noch einen schönen Tag
Beste Grüße
S. Max