EStR R 21.5 - KfW Zuschüsse korrekt eintragen

  • Guten Tag


    Erste Gehversuche in diesem Forum..., hoffe ich mache alles richtig ;)

    Ich habe eine Frage zur korrekten Implementierung von Zuschüssen der KfW (Tilgungszuschuss & Zuschuss für Baubegleitung) in meine Steuererklärung.

    Wir haben ein vermietetes, denkmalgeschütztes Haus ab 2017 renoviert und konnten die Arbeiten als Erhaltungsaufwendungen geltend machen. Die größeren Kostenpositionen habe ich in den Jahren 2017 und 2018 über 5 Jahre als Werbungskosten verteilt.

    2019 wurden uns dann von der KfW ein Tilgungszuschuss und eine Zuschuss für die Baubegleitung durch den Architekten ausbezahlt.

    Nach EStR R 21.5 Satz 7 heißt es: Wählt der Stpfl. eine gleichmäßige Verteilung nach...., mindern die gezahlten Zuschüsse im Jahr des Zuflusses die zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen. Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig auf den verbleibenden Abzugszeitraum zu vertreilen.

    Nach meinem Verständnis, müsste ich eigentlich in der Liste der Erhaltungsaufwendungen eine Korrektur um die erhaltenen Zuschüsse einpflegen, das geht aber nicht, weil hier keine negativen Einträge statthaft sind.

    Ich kann die Beträge natürlich bei Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen verbuchen, wird vom Programm "Sparbuch" auch so vorgegeben - entspricht meines Erachtens aber so nicht den gesetzlichen Vorgaben - auch wenn es unterm Strich keinen Unterschied machen sollte.


    Ist jemand auch schon einmal darüber gestolpert? Habe ich es vielleicht nicht richtig verstanden??


    Freue mich über jede Antwort und wünsche noch einen schönen Tag

    Beste Grüße

    S. Max

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann die Beträge natürlich bei Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen verbuchen, wird vom Programm "Sparbuch" auch so vorgegeben - entspricht meines Erachtens aber so nicht den gesetzlichen Vorgaben - auch wenn es unterm Strich keinen Unterschied machen sollte.

    Wo ist das Problem. Jeder kann es erkennen. Ggf. erläutert man es noch bzw. versendet im Begleitschreiben zusätzlich die Zuschussbelege der KfW.

  • Hallo miwe4

    Danke schon mal für das korrekte Einsortieren meiner Anfrage! - Anfänger eben...

    Ich will nicht sagen, dass es ein Problem im engeren Sinn darstellt...

    Wenn ich den Punkt aber im Begleitschreiben erläutern muss, dann hat das Programm hier wohl ein Defizit, das man perspektivisch korrigieren könnte.

    Es ist schon ein gewisser Unterschied ob sich der Zuschuss komplett in 2019 auf meine Werbungskosten auswirkt oder sich über die nächsten drei Jahre verteilt. Wäre ja möglich in den fortgeschriebenen Aufstellungen der Erhaltungsaufwendungen der letzten Jahre ein zusätzliches Feld zu implementieren, in dem sich Zuschüsse im Jahr des Zuflusses korrigierend eintragen ließen...

    Wenn mir als Anwender aber nur dieses etwas suboptimale Option verbleibt ist das auch ok - kann ich gut mit Leben.

    Besten Dank schon mal und viele Grüße

    S.Max

    • Offizieller Beitrag

    Danke schon mal für das korrekte Einsortieren meiner Anfrage! - Anfänger eben...

    gerne :)


    Dir geht es um Abschnitt 21.5 Absatz 1 Sätze 6-8 EStR, oder?

    Zitat

    (1)
    6Fällt die Zahlung des Zuschusses und der Abzug als Werbungskosten nicht in einen VZ, rechnet der Zuschuss im Jahr der Zahlung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. 7Wählt der Stpfl. eine gleichmäßige Verteilung nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV, mindern die gezahlten Zuschüsse im Jahr des Zuflusses die zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen. 8Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig auf den verbleibenden Abzugszeitraum zu verteilen.


    Wenn ich den Punkt aber im Begleitschreiben erläutern muss, dann hat das Programm hier wohl ein Defizit, das man perspektivisch korrigieren könnte.

    Musst Du ja nicht, wenn es das Programm, so wie Du sagst, ja so in der Maske anbietet. Und ansonsten kann man ja auch freien Text hineinschreiben:


    Es ging nur darum, mit einem Begleitschreiben etwaigen Rückfragen zuvor zu kommen und, vor allem im Erstattungsfall, Zeit zu sparen.


    Ansonsten steht es Dir frei, mittels Ticket beim Support entsprechende Verbesserungsvorschläge zu machen. Dann aber den Thread bitte insoweit auf dem Laufenden halten.

  • ... präziser geht es mir um die Sätze 7 und 8.

    Satz 6 bezieht sich ja - nach meiner laienhaften Interpretation - auf eine komplette Ansetzung der Erhaltungsaufwendungen im Jahr in dem diese angefallen sind. Dann wäre das Programm "sauber":

    Nach Satz 7 und 8 wird aber anders verfahren, wenn die Aufwendungen über mehrere Jahre verteilt werden.

    Ob sich das allerdings auch in den Steuerformularen anders abbilden würde..., keine Ahnung.

    Ich hatte das auch schon analog Deiner Screenshots so eingetragen, danke Dir für Deine Mühe!

    Werde Deinen Vorschlag aber gerne aufgreifen und beim Support mal ein Ticket eröffnen. Die weitere diesbezügliche Entwicklung werde ich sehr gerne hier weitergeben...

    Danke Dir sehr für Deine rasche Antwort!

    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Satz 6 bezieht sich ja - nach meiner laienhaften Interpretation - auf eine komplette Ansetzung der Erhaltungsaufwendungen im Jahr in dem diese angefallen sind. Dann wäre das Programm "sauber":

    Nach Satz 7 und 8 wird aber anders verfahren, wenn die Aufwendungen über mehrere Jahre verteilt werden.

    Nein, die gehören zusammen. Satz 6 muss erfüllt sein, ansonsten sind die Aufwendungen um den Zuschuss zu kürzen.