Welche Buchungssatz ist Richtig für Durchlaufende Posten

  • Szenario


    a) ich erstelle eine Rechnung an Firma A im Auftrag von meinem Kunden -

    b) Firma A überweist das Geld - ich erstelle eine Gutschrift für meinen Kunden minus mein Service Fee


    Weil ich die Rechnung im 'Namen von' erstellt ist und die Zahlung weiter gegeben im Form von eine GS habe ich MwSt auf mein Service Fee verdient

    Ich habe Mein Büro Plus mit Bankverbindung und meine Buchungen sind falsch für 2019. Weiss jemand wie ich

    A) Wie ich die Rechnung buche (soll es in Durchlaufenden Posten Satz 1370?) und

    B) den Gutschrift - (soll es auch in 1370?)


    bei Steuervoranmeldung sind meine Buchungen Falsch und die Information ist nicht richtig an den FA übermittelt und ich möchte meine Buchungen für 2019 korrigieren

    ;(


    Danke im voraus für die Hilfe

  • Ich habe den Eindruck Du musst Dir erst einmal über die rechtlichen Grundlagen Klarheit verschaffen, zweckmäßigerweise einen Anwalt fragen, der etwas von Steuern versteht.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, erlaubt Dein Kunde Dir – er hat Dich dazu bevollmächtigt – , für seine Leistungen Rechnungen in seinem Namen zu erstellen. Das sind dann seine Rechnungen für seine Leistungen, nicht Deine. Er muss die Umsatzsteuer abführen. Weiß er das, hat er das?


    Dann ist der Geldeingang bei Dir durchlaufender Posten.


    Du müsstest ihm eine Rechnung über Deine Provision ausstellen. Dann lässt sich der Geldeingang über Split Buchung zuordnen: durchlaufender Posten und Provision gleich umsatzsteuerpflichtiger Erlös.


    Nur so: die Umsatzsteuer hast Du nicht verdient, Du musst sie abführen.

  • Moin mbmz ,


    da es die Umsätze eines Dritten sind, ist dieser m. E. auch für die Abfuehrung der USt -vom Gesamtbetrag, - verantwortlich.


    Beim Geldeingang würde ich daher spitten ( Bank an DLP und Provisionserträge) und bei der Zahlung DLP an Bank


    Ein Angehöriger der steuerberatenden Zunft sollte hier aber definitiv Klarheit schaffen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Dann habt Ihr bezüglich des Sachverhaltes schon mehr verstanden als ich. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass hier überhaupt ein durchlaufender Posten gegeben ist. Wobei ich die Einzelteile stellenweise nicht verstanden habe bzw. diese m.E. nicht zusammenpassen oder falsch formuliert ist.

    b) Firma A überweist das Geld - ich erstelle eine Gutschrift für meinen Kunden minus mein Service Fee

    ?(

  • Du müsstest ihm eine Rechnung über Deine Provision ausstellen. Dann lässt sich der Geldeingang über Split Buchung zuordnen: durchlaufender Posten und Provision gleich umsatzsteuerpflichtiger Erlös.


    Nur so: die Umsatzsteuer hast Du nicht verdient, Du musst sie abführen.

    Nein, weder Erlös noch USt für TE (bis auf seine Einnahme) :/

    • Offizieller Beitrag

    Da wird mir hier z. Z. zuviel spekuliert, bevor der Sachverhalt klar beschrieben ist.

    Dann habt Ihr bezüglich des Sachverhaltes schon mehr verstanden als ich. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass hier überhaupt ein durchlaufender Posten gegeben ist. Wobei ich die Einzelteile stellenweise nicht verstanden habe bzw. diese m.E. nicht zusammenpassen oder falsch formuliert ist.

    So sehe ich das auch. Der Vorgang muss vom TE erst klarer formuliert sein, bevor man da Ratschläge gibt.

    Weil ich die Rechnung im 'Namen von' erstellt ist

    Was soll das sein?

  • Szenario


    a) ich erstelle eine Rechnung an Firma A im Auftrag von meinem Kunden -

    b) Firma A überweist das Geld - ich erstelle eine Gutschrift für meinen Kunden minus mein Service Fee

    Das weist aber nicht auf durchlaufenden Posten hin - nicht umsonst fragen miwe4 und SAMM nach! Wenn ich eine Rechnung schreibe (uns möglicherweise fälschlich "in fremden Namen"), dann aber per Gutschrift weitergebe, habe ich einen Umsatz an Firma A und Aufwand an "meinen Kunden".

    Aber wie gesagt, maßgebend ist hier die vertragliche Vereinbarung. Und dann muss geprüft werden, was wirklich vorliegt. Hier sollte ein Steuerberater einmal die Konstruktion ansehen, bevor gebucht wird.