Verschrottung oder Verschenken von Anlagengütern

  • Hallo!


    Ich plane die Bereinigung meiner noch im Anlagenverzeichnis vorhandenen Anlagegüter.


    Diese stehen seit mehreren Jahren mit 1 Euro im Anlagenverzeichnis bzw. auch mit 0,00 Euro als noch nicht abgegangen.


    Bei einer letzten BP war der Prüfer sehr interessiert an diesen Anlagegütern und wollte diese z.T. auch vom Dachboden präsentiert bekommen.


    Ich plane nunmehr diese zu verschrotten und mache mir hier Gedanken um die Belegführung. Ich würde hier einen entsprechenden Eigenbeleg über die Verbuchung erstellen. Wäre dies im Falle einer Prüfung ausreichend? Oder ist es notwendig hier explizit pro Anlagegut einen Verschrottungsbeleg z.B. von der Deponie erstellen zu lassen. Ich könnte mir hier die Fragestellung vorstellen: Wurde es nicht vielleicht doch privat veräußert oder ist ein geldwerter Vorteil durch Verschenkung erfolgt. Gibt es hierzu vielleicht mir nicht bekannte Rechtsquellen?


    Vielen Dank!

  • Einem so gescheiten Menschen kann ich ja nichts sagen - ich bekomme ja immer Widerworte und vorgeworfen, dass ich mich mit meinem Halbwissen zurück halten soll. Deshalb hier keine Hinweise. Da du ja nach "dir nicht bekannten Rechtsquellen" fragst, aber nicht angibst, welche du kennst, wie soll man dir auch antworten?

  • "dir nicht bekannten Rechtsquellen"

    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI1136499.html


    Mit den dort angegebenen Paragraphen. Ansonsten hält sich Google bei Hinweisen zur Nachweisführung bei verschrotteten Anlagegütern bedeckt. Bzw. ich finde nichts oder überlese es.


    Und den Rest sollten wir jetzt einfach mal auf sich beruhen lassen. ;) Wenn ich der Auffassung wäre alles zu wissen würde ich hier nicht als Fragesteller auftreten. Und das Eingeständnis machen zu können nicht alles zu wissen halte ich für die größte Intelligenz:!:

  • interessiert an diesen Anlagegütern und wollte diese z.T. auch vom Dachboden präsentiert bekommen


    Beim Kfz. ist der Nachweis sogar ein Muss,

    Das stelle ich mir gerade bildlich vor :D

    Jogi76 : Dann erstell Dir einen Eigenbeleg.

    Dadrauf kannst Du ja auch nochmal das Anschaffungsdatum vermerken, so dass ersichtlich ist, dass die Dinge ihre produktive Zeit hinter sich haben.


    Gruß

    Chris