Hallo!
Ich plane die Bereinigung meiner noch im Anlagenverzeichnis vorhandenen Anlagegüter.
Diese stehen seit mehreren Jahren mit 1 Euro im Anlagenverzeichnis bzw. auch mit 0,00 Euro als noch nicht abgegangen.
Bei einer letzten BP war der Prüfer sehr interessiert an diesen Anlagegütern und wollte diese z.T. auch vom Dachboden präsentiert bekommen.
Ich plane nunmehr diese zu verschrotten und mache mir hier Gedanken um die Belegführung. Ich würde hier einen entsprechenden Eigenbeleg über die Verbuchung erstellen. Wäre dies im Falle einer Prüfung ausreichend? Oder ist es notwendig hier explizit pro Anlagegut einen Verschrottungsbeleg z.B. von der Deponie erstellen zu lassen. Ich könnte mir hier die Fragestellung vorstellen: Wurde es nicht vielleicht doch privat veräußert oder ist ein geldwerter Vorteil durch Verschenkung erfolgt. Gibt es hierzu vielleicht mir nicht bekannte Rechtsquellen?
Vielen Dank!