Nebenberuflich freiberuflich + umsatzsteuerbefreit nach §4 und §19

  • Guten Tag zusammen,


    ich arbeite als Arbeitnehmer in Festanstellung und nebenberuflich freiberuflich als Coach sowie als Heilpraktiker (für Psychotherapie). Hier stelle ich Rechnungen, die entweder nach §19 UStG oder §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind. Werden diese Nebeneinkünfte getrennt in der Einkommensteuer angegeben oder zusammen veranschlagt? Unter welcher Rubrik muss ich die Angaben (jeweils) eingeben?

    Da ich nebenberuflich deutlich unter 22.000€ dazu verdiene und meine gesamten Einkünfte auch unter 50.000 bleiben werde, denke ich an die Kleinunternehmerregelung. Ist das sinnvoll?


    Ich arbeite im Hauptberuf, wie auch in freiberuflicher Tätigkeit im selben Arbeitsfeld. Wo macht es dann mehr Sinn die Fortbildungen abzusetzen?


    Vielen Dank im Voraus!


  • Bitte wirf nicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander. Du wendest doch bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) an - in der Einkommensteuer gibt es diese nicht. Hier sind alle Einkünfte unabhängig von der Höhe zunächst anzugeben.

    Du hast Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und zwar aus zwei unterschiedlichen Tätigkeiten. Für jede dieser beiden Tätigkeiten musst du eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und diese in der Anlage S eintragen (dort hast du eine einfache EÜR, sonst das Modul Einnahmenüberschussrechnung verwenden).


    Wo du die Fortbildungen ansetzt, hängt vom inneren Zusammenhang ab. Wo es Sinn macht, dürfen wir nicht beantworten, dies wäre unerlaubte Steuerberatung und hat mit der Programmbedienung nichts zu tun.

  • Vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe!

    Ich muss noch mal ganz genau nachfragen:


    - in der Maske "Freiberufliche und selbständige Arbeit" wähle ich für das Coaching "1. Freiberufliche Tätigkeit"

    - dann im Unterpunkt: "Angaben zur Umsatzsteuer" wähle ich "Anwendung der Kleinunternehmerregelung"?


    - für den Heilpraktiker wähle ich dann "2. Freiberufliche Tätigkeit"

    - und im Unterpunkt: "Angaben zur Umsatzsteuer" wähle ich "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung"?


    oder wähle ich beide male "Anwendung der Kleinunternehmerregelung"??

    • Offizieller Beitrag

    oder wähle ich beide male "Anwendung der Kleinunternehmerregelung"??

    Ja, da die maßgebliche Umsatzgrenze für das gesamte Unternehmen, also alle Betriebe insgesamt, gilt.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „nebenberuflich freiberuflich + umsatzsteuerbefreit nach §4 und §19“ zu „Nebenberuflich freiberuflich + umsatzsteuerbefreit nach §4 und §19“ geändert.