Guten Tag zusammen,
ich arbeite als Arbeitnehmer in Festanstellung und nebenberuflich freiberuflich als Coach sowie als Heilpraktiker (für Psychotherapie). Hier stelle ich Rechnungen, die entweder nach §19 UStG oder §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind. Werden diese Nebeneinkünfte getrennt in der Einkommensteuer angegeben oder zusammen veranschlagt? Unter welcher Rubrik muss ich die Angaben (jeweils) eingeben?
Da ich nebenberuflich deutlich unter 22.000€ dazu verdiene und meine gesamten Einkünfte auch unter 50.000 bleiben werde, denke ich an die Kleinunternehmerregelung. Ist das sinnvoll?
Ich arbeite im Hauptberuf, wie auch in freiberuflicher Tätigkeit im selben Arbeitsfeld. Wo macht es dann mehr Sinn die Fortbildungen abzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!