Kinderbetreuungskosten nicht abzugsfähig?

  • Hallo allerseits.

    In Berlin gibt es seit 2019 keine Kitagebühren mehr.
    In der Steuererklärung für 2019 habe ich somit nur noch die Zuzahlungen von 90€/Monat angegeben, die die Einrichtung aufruft, aber nicht extra als Zuzahlung benannt, sondern nur als Kinderbetreuungskosten.

    Jetzt wurden die Zuzahlungen (Kinderbetreuungskosten) komplett nicht anerkannt, da es ja seit 2019 keine Kitagebühren mehr gibt.


    Bei der Recherche wegen eines Widerspruchs habe ich nun gelesen, dass bestimmt Dinge wie z.B. Unterricht oder auch Kurse in der Kita nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind.


    Im Kitavertrag sind folgende Leistungen in der Zuzahlung enthalten:

    - Frühstück/Vesper

    - zusätzliches Betreuungspersonal

    - ergänzende pädagogische Angebote

    - Portfolio (Materialien, Fotos)


    Was davon ist denn abzugsfähig?


    Vielen Dank!

  • miwe4


    Also die Kosten je Position sind schon im Kitavertrag benannt, ich hatte sie nur nicht mit aufgeführt.

    - Frühstück/Vesper 30€

    - zusätzliches Betreuungspersonal 40€

    - ergänzende pädagogische Angebote 15€

    - Portfolio (Materialien, Fotos) 5€



    Du denkst also, davon ist nichts abzugsfähig? Nichtmal das zusätzliche Betreuungspersonal?