Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

  • Hallo zusammen,


    wir haben momentan Kurzarbeit, 50%.


    Der Arbeitgeber will die Netto-Differenz zum normalen Nettolohn ausgleichen durch einen Zuschuss, so dass dem Mitarbeiter durch die Kurzarbeit keine finanziellen Nachteile entstehen,


    Wie erfasse ich den Zuschuss in der Lohnabrechnung?


    Hier gibt es 2 Alternativen:

    - sofern Zuschuss + KUG < 80% Differenz Sol- und Ist-Entgelt = sozialversicherungsfrei

    - sofern Zuschuss + KUG > 80% Differenz Sol- und Ist-Entgelt = sozialversicherungspflichtig


    Ich vermute, ich muss hier neue Lohnarten anlegen?


    Und wie berechne ich den Zuschuss (ich habe ja den Netto-Betrag, den ich ausgleichen muss, aber ich benötige ja den Brutto-Betrag des (lohnsteuerpflichtigen und ggf. sozialversicherungspflichtigen) Zuschusses.


    VG

    Tanja

  • Ich kann Dir nur bedingt helfen,da ich mich wegen der fehlenden KUG Abrechnung in der Standardversion von diesem Programm verabschiedet habe.

    In meinem jetzigen konnte ich die Lohnart KUG Zuschuss auswählen. Das Programm machte dann automatisch darauf aufmerksam, ab wann Sozialversicherungsbeiträge anfallen würden.

  • Hallo Mausko


    Danke für Deine Antwort.


    Ja, leider bietet das Buhl-Programm eben diese Lohnart nicht standardmäßig an - zumindest habe ich sie nicht gefunden....

    Wie ist das bei Deinem Programm: berechnet es Dir aus der Netto-Differenz dann den Brutto-AG-Zuschuss zum KUG?


    LG

    Tanja

  • Moin Tanja,


    gib mal Quick-Lohn bei Google ein, scroll auf der gefundenen Seite ganz nach unten auf "Links" und rufe "Ausführliche Hilfe" auf.

    Dort mal unter Suche "AG Zuschuss zum Kurzarbeitergeld" eingeben. Vielleicht hilft Dir das weiter..

  • Hallo Tanja,


    ich kann dir vielleicht in Ansätzen helfen. Ich gehe davon aus, dass du bei der Hinterlegung KUG nach dieser Anleitung KUG vorgegangen bist. Zum Erfassen eines Zuschusses zum KUG ist dieser Anleitung Zuschuss KUG zu folgen.

    Ist beides hinterlegt, musst du in der Brutto-Lohnerfassung die entsprechenden Werte manuell eintragen. Also Einfügen Lohnart, die du zuvor hinterlegt hast und Eintragung des entsprechenden Betrags. Den Betrag selbst musst du errechnen. Hierzu verwendest du rechts unter dem Reiter Lohnkonto die Angaben aus den Feldern Kurzarbeitergeld Kug. Dort findest du sowohl die Werte für Soll- und Ist-Entgelt als auch die Differenz von Soll und Ist-Entgelt. Direkt unter diesem Feld steht bereits das fiktive Arbeitsentgelt (hier die Bezeichnung "Bruttobezüge fiktiv") => das sind dann bereits die 80% aus Differenz Soll-/Istentgelt. Hiervon musst du nur noch den weiter unten stehenden Betrag Kug ("Auszahlung") abziehen und erhältst damit die Obergrenze des beitragsfreien Zuschusses.

    Allerdings kann es, soweit ich das verstehe, aufgrund der Beitragsfreiheit der Lohnart "Zuschuss KUG < 80%" u.U. dazu kommen, dass bei einzelnen MA der Auszahlungsbetrag höher liegt, als ohne Kurzarbeit in den Monaten zuvor. Daher nach Verlassen der Lohnerfassung im Abrechnungsmonat kontrollieren und ggf. den Zuschussbetrag schrittweise anpassen.

  • Hallo buhl Untern. Support und Bushaltestelle,


    Vielen Dank für Eure Antwort - die haben mir im ersten Schritt schonmal sehr weitergeholfen.


    Jetzt stehe ich noch vor folgendem Problem:


    der Arbeitgeber möchte ja die das Nettogehalt aufstocken, damit der Mitarbeiter genau das gleiche Gehalt ausgezahlt bekommt wie ohne KUG.


    Beispiel: Netto ohne KUG 1.500 EUR, Netto mit KUG 1.300, Differenz 200 EUR


    Die 200 EUR sind ein Netto-Wert - ich brauche aber den Brutto-Wert (da lohnsteuerpflichtig). Gibt es hierfür eine Lösung. Kann man z.,B. in der Lohnart hinterlegen, dass es sich um einen Netto-Wert handelt und der Bruto-Wert daraus berechnet werden soll?


    Es kann ja nicht sein, dass ich jetzt ausprobieren muss, bis ich auf den richten Betrag komme?!


    VG

    Tanja