Festanstellung & Kleinunternehmer

  • Hallo,


    ich hoffe, Euch geht es gesundheitlich gut!


    Kurze Nachfrage/Aufklärung zum obigen Thema.


    2019 war ich in Festanstellung auf Teilzeit mit einem Jahres Bruttogehalt von 23.000€ tätig

    zusätzlich habe ich als Kleinunternehmer (freiberuflicher Fotograf) Aufträge angenommen, die insgesamt 17.000€ Umsatz erzielten.

    Nebenbei hatte ich auch noch einen 450€ Job in einer Bar am Wochenende.



    Jetzt möchte die Randdaten so gut es geht schon einmal in Wiso eingeben und merke, dass mir Wiso eine wirklich utopisch hohe Summe an

    Rückzahlung erfasst, was die Einkommenssteuer angeht.



    Kann mir jemand kurz eine richtige Denkrichtung geben, wie sich die Zusammenführung der Einnahmen aus den beiden Angestellten-Arten ergibt bzw.

    mit welcher Höhe von Einkommenssteuer ich ungefähr rechnen muss - ich würde es gerne besser verstehen.


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand kurz eine richtige Denkrichtung geben, wie sich die Zusammenführung der Einnahmen aus den beiden Angestellten-Arten ergibt bzw.

    mit welcher Höhe von Einkommenssteuer ich ungefähr rechnen muss - ich würde es gerne besser verstehen.

    Was für eine Zusammenführung? Wenn beide auf Lohnsteuerkarte bzw. mit Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet wurden, dann ist jede in eine eigene Eingabemaske zu erfassen.


    Ist die eine Nebentätigkeit ein "echter" Minijob, dann gehört der gar nicht in die ESt-Erklärung. Dann sind im Rahmen dieser Tätigkeit aber auch keinerlei Ausgaben als Werbungskosten zu berücksichtigen.


    Für die freiberufliche Tätigkeit ist eine EÜR zu erstellen.


    Jetzt möchte die Randdaten so gut es geht schon einmal in Wiso eingeben und merke, dass mir Wiso eine wirklich utopisch hohe Summe an

    Rückzahlung erfasst, was die Einkommenssteuer angeht.

    Das kannst nur Du prüfen, da nur Du die Zahlen und Programmeingaben kennst. Die Steuerberechnung nebst Erläuterungen ist übrigens sehr aussagekräftig.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.



    Mich interessiert eher, wie es sein kann, dass die Einkommenssteuer (die ich bei meiner Festanstellung ja bereits vorausgezahlt habe) zusammen mit der noch zu leistenden Einkommenssteuer von meiner Freiberuflichkeit 40% des Einnahmen aus der Freiberuflichkeit beträgt, das irritiert mich stark. Bsp. 17.000€ = 6800€ Einkommenssteuer.


    Die Erklärungen im Programm sind für mich leider nicht wirklich aufschlussreich.



    BG

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt möchte die Randdaten so gut es geht schon einmal in Wiso eingeben und merke, dass mir Wiso eine wirklich utopisch hohe Summe an

    Rückzahlung erfasst, was die Einkommenssteuer angeht.

    Mich interessiert eher, wie es sein kann, dass die Einkommenssteuer (die ich bei meiner Festanstellung ja bereits vorausgezahlt habe) zusammen mit der noch zu leistenden Einkommenssteuer von meiner Freiberuflichkeit 40% des Einnahmen aus der Freiberuflichkeit beträgt, das irritiert mich stark. Bsp. 17.000€ = 6800€ Einkommenssteuer.

    Nur einmal zur Klarstellung: Was meinst Du mit "Rückzahlung"? Ich denke mal fast, dass Du damit eine von Dir zu leistende Steuernachzahlung meinst. Und eine solche Steuernachzahlung wäre angesichts der von Dir genannten Höhe der noch zu versteuernden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sicherlich in nicht unbeachtlicher Höhe zu erwarten. Du scheinst ja das FA auch nicht, wie eigentlich vorgesehen, vorab über die Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit informiert zu haben, denn dann hätte das FA sicherlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt.


    Die Erklärungen im Programm sind für mich leider nicht wirklich aufschlussreich.

    Du siehst in der Steuerberechnung Deine vorher berechneten Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz laut maßgeblicher Steuertabelle.

  • Ich hatte mich Beginn 2019 an den Hamburger Lohnsteuerhilfeverein gewendet und dort alles geschildert und vornehmen lassen.

    Da ich (offensichtlich) nicht viel Ahnung davon habe.


    Man meinte zu mir, dass ich bis 17500€ Kleinunternehmer sei, dies auf meinen Rechnungen vermerken müsse und somit von der USt. befreit sei.

    Jetzt versuche ich mich online schlau zu machen, mit wieviel Einkommenssteuer ich für die 17500€ rechnen müsste, aber finde hier leider keine konkrete Hilfe, da es von Forum zu Forum andere Beschreibungen bezüglich Einkommenssteuer gibt. Laut einem Rechner dürfte es nicht mehr als 2000€ an ESt sein. Daher verwirrt mich die nachzahlung von ca. 7000€ bei Wiso.


    Entschuldige bitte - aber die Fragezeichen sind groß.

    • Offizieller Beitrag

    Man meinte zu mir, dass ich bis 17500€ Kleinunternehmer sei, dies auf meinen Rechnungen vermerken müsse und somit von der USt. befreit sei.


    Jetzt versuche ich mich online schlau zu machen, mit wieviel Einkommenssteuer ich für die 17500€ rechnen müsste, aber finde hier leider keine konkrete Hilfe, da es von Forum zu Forum andere Beschreibungen bezüglich Einkommenssteuer gibt.

    Die Umsatzsteuer hat doch rein gar nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Absatz 1 UStG ist selbst im Rahmen der Umsatzsteuer eine Sonderregelung. Aber, wie schon gesagt, für die Einkommensteuer ohne jede Bedeutung. Genau deshalb gibt es ein Einkommensteuergesetz und ein Umsatzsteuergesetz.


    Jetzt versuche ich mich online schlau zu machen, mit wieviel Einkommenssteuer ich für die 17500€ rechnen müsste, aber finde hier leider keine konkrete Hilfe, da es von Forum zu Forum andere Beschreibungen bezüglich Einkommenssteuer gibt. Laut einem Rechner dürfte es nicht mehr als 2000€ an ESt sein. Daher verwirrt mich die nachzahlung von ca. 7000€ bei Wiso.

    Was für ein "Rechner" soll es sein, der Dir eine vermeintliche Steuernachzahlung mal so eben auf die Schnelle errechnet? Also noch einmal:

    Du siehst in der Steuerberechnung Deine vorher berechneten Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz laut maßgeblicher Steuertabelle.

    Und der Steuersatz ist bei der Einkommensteuer nun einmal progressiv. Also in die Steuerberechnung deines Programms schauen und Deine Zahlen ablesen.

  • Ich nehme an, dass hier nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit eingegeben wurde und die Steuerlast daraus ausgewiesen wurd. Es ist aber ja so, dass daneben die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit mit eingerechnet werden müssen, dann hätte auch der Rechner eine andere Steuerlast ausgewiesen.

    Man vergisst immer wieder, dass wir a) einen progressiven Steuertarif haben (d.h. prozentual mehr Steuern durchschnittlich auf 100 Euro, je höher das Einkommen ist) und b) Freibeträge etc. nur einmal gewährt werden, nicht pro Einkünfteart.