Chronische Krankheit (bereits von KK akzeptiert!)

  • Hallo, derzeit sitze ich an der Steuererklärung 2019 mit WiSo2020 und hampele grade hilflos damit rum, die richtige Stelle zu finden um dem Pgm beizubringen, dass ich unter "chronisch Krank" falle. Ich kann es nicht finden... Kann mir jemand fundiert angeben, an welcher Stelle ich as im Wiso 2020 finde?


    Die "Hilfe-Unterstützung" im Pgm ist gerade hier (wo ich sie denn mal brauche) überhaupt nicht hilfreich - was nützen mir die 1000Verweise wer etwas zu diesem Problem gesagt hat, mir aber den Hinweis WO ich den Krankheitsgrund eintragen muss, nicht gibt?


    MfG Heinz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, derzeit sitze ich an der Steuererklärung 2019 mit WiSo2020 und hampele grade hilflos damit rum, die richtige Stelle zu finden um dem Pgm beizubringen, dass ich unter "chronisch Krank" falle. Ich kann es nicht finden... Kann mir jemand fundiert angeben, an welcher Stelle ich as im Wiso 2020 finde?

    Nirgends, weil der Krankheitsgrund das Finanzamt grundsätzlich nicht interessiert.


    Die "Hilfe-Unterstützung" im Pgm ist gerade hier (wo ich sie denn mal brauche) überhaupt nicht hilfreich - was nützen mir die 1000Verweise wer etwas zu diesem Problem gesagt hat, mir aber den Hinweis WO ich den Krankheitsgrund eintragen muss, nicht gibt?

    Dann wirst Du bei der Recherche doch gesehen haben, dass alles auf die ärztliche Verordnung, Atteste o.ä. abstellt.

  • was ist mit der Berechnung von Belastungsgrenzen bei "chronisch Erkrankten"? Woher nimmt das Pgm die erforderlichen Angaben her ? Bei einem Steuerberrechnungsprogramm erwarte ich, das diese Funktion vorhanden ist.


    Insoweit bitte ich darum, dass geprüft wird und nicht nur abgebügelt.

    • Offizieller Beitrag

    was ist mit der Berechnung von Belastungsgrenzen bei "chronisch Erkrankten"?

    Was soll damit sein? Die kennt das EStG nicht. Das EStG kennt nur die zumutbare Eigenbelastung i.S. § 33 Absatz 1 und 3 EStG.


    Woher nimmt das Pgm die erforderlichen Angaben her ?

    § 33 Absatz 1 und 3 EStG


    Bei einem Steuerberrechnungsprogramm erwarte ich, das diese Funktion vorhanden ist.


    Insoweit bitte ich darum, dass geprüft wird und nicht nur abgebügelt.

    Vielleicht sollte man sich vor einer Kritik an einem Steuerprogramm erst einmal mit den entsprechenden maßgeblichen Steuergesetzen auseinandersetzen.