Freiberufler mit gewerblichem Umsatz - wie trennen?

  • Hallo Ihr,

    ich bin eigentlich Freiberuflerin, habe nun aber auch Umsätze getätigt, die gewerblich sind und die in diesem Jahr möglicherweise 50% meiner Umsätze ausmachen. Mein FA meint, ich solle dafür ein Gewerbe anmelden und diese Umsätze getrennt abrechnen. Kann ich das auch mit Mein Büro machen, indem ich einen neuen Mandanten anlege und die gewerblichen Umsätze dann dort erfasse? Brauche ich dazu ein kostenpflichtiges Modul? Oder gibt es eine andere Möglichkeit wie ich meine freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte trennen kann?

    Danke für Eure Hilfe!

  • Spannende Auskunft vom Finanzamt.

    Nach meiner Kenntnis ist es falsch, dass du als Einzelperson teils Freiberufler*in, teils Gewerbe sein kannst.

    Solltest du durch Steuerberater*in oder deinen Berufsverband prüfen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Spannende Auskunft vom Finanzamt.

    Nach meiner Kenntnis ist es falsch, dass du als Einzelperson teils Freiberufler*in, teils Gewerbe sein kannst.

    Das kann schon passen. Dies allerdings nur dann, wenn die Buchführungen strengstens getrennt geführt werden und oftmals auch mit geforderten getrennten Bankkonten.


    Solltest du durch Steuerberater*in oder deinen Berufsverband prüfen lassen.

    Ich würde auch dringendst zu einem Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Zumal ja bereits gewerbliche Umsätze getätigt wurden und dies im Nachhinein schwer bis gar nicht zu heilen ist.

    ich bin eigentlich Freiberuflerin, habe nun aber auch Umsätze getätigt, die gewerblich sind und die in diesem Jahr möglicherweise 50% meiner Umsätze ausmachen.

  • Naja, eigentlich ist das gar nicht so ungewöhnlich und hat sogar einen Namen: gemischte Tätigkeit. Das hier habe ich als Erklärung auf debitoor.de gefunden

    "Trennbare gemischte Tätigkeit

    Du bist Musiklehrerin und führst nebenbei einen Versandhandel mit Musiknoten? Du leitest eine Ferienpension und arbeitest daneben noch als freier Werbetexter? Dann handelt es sich um eine "trennbare" gemischte Tätigkeit, denn: Du führst mehrere freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten aus, die nicht miteinander in Zusammenhang stehen. In diesem Fall sind deine Einkünfte eindeutig der jeweiligen Tätigkeit zuordenbar und müssen daher in deiner Steuererklärung auch getrennt voneinander - in Anlage G und Anlage S - angeführt werden.

    Das bedingt natürlich ebenfalls zwei getrennte Buchhaltungen. Du musst allerdings nicht für jede Tätigkeit ein eigenes Unternehmen gründen, sondern kannst alle Tätigkeiten unter einer „Dachmarke“ ausführen."


    Ich frage mich halt, ob ich das mit Mein Büro irgendwie abbilden kann. Nehmen wir mal an, ich sei freie Journalistin und schreibe Artikel für unterschiedliche Medien bzw. Firmen-Blogs. Das gilt als freiberufliche Tätigkeit. Jetzt habe ich aber von einer Firma, für die ich bisher den Blog schreibe, auch noch den Auftrag erhalten deren Pressearbeit zu machen - das ist wiederum eine gewerbliche Tätigkeit. Das Finanzamt will nun, dass ich die gewerblichen Tätigkeiten getrennt abrechne von den freiberuflich-schöpferischen. In der Rechnungslegung ist das kein Problem. Ich kann einen Artikel für das Texten erstellen und einen Artikel für die monatliche Pressearbeit. Aber wenn ich das Finanzamt richtig verstanden haben, wollen die, dass ich ein Gewerbe anmelde und getrennte Rechnungen für die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit verschicke und dann auch die Einkommenssteuer trenne (wie oben beschrieben). Aber wie mache ich das in Mein Büro?

    • Offizieller Beitrag

    Naja, eigentlich ist das gar nicht so ungewöhnlich und hat sogar einen Namen: gemischte Tätigkeit. Das hier habe ich als Erklärung auf debitoor.de gefunden

    "Trennbare gemischte Tätigkeit

    Du bist Musiklehrerin und führst nebenbei einen Versandhandel mit Musiknoten? Du leitest eine Ferienpension und arbeitest daneben noch als freier Werbetexter? Dann handelt es sich um eine "trennbare" gemischte Tätigkeit, denn: Du führst mehrere freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten aus, die nicht miteinander in Zusammenhang stehen.

    Das dies grundsätzlich geht, habe ich doch oben gesagt. Du selber nennst aber schon ganz nebenbei die wichtigste Voraussetzung. Und die ist nicht nur, dass es trennbar ist, sondern dass es auch tatsächlich getrennt wird. Und da gehört nicht nur eine Trennung der Einnahmen zu, sondern auch der Ausgaben etc.!


    Das bedingt natürlich ebenfalls zwei getrennte Buchhaltungen.

    Das sagte ich doch.


    Du musst allerdings nicht für jede Tätigkeit ein eigenes Unternehmen gründen, sondern kannst alle Tätigkeiten unter einer „Dachmarke“ ausführen."

    So stimmt das auch nicht. Für eine gewerbliche Tätigkeit musst Du in jedem Fall erst einmal ein Gewerbe anmelden. Welche Tätigkeiten dann gewerblich ausgeübt werden steht wieder auf einem anderen Blatt. Ob und für was ggf. eine weitere Gewerbeanmeldung erforderlich ist oder nur das Gewerbe erweitert werden muss, ist dann im Einzelfall zu prüfen. Und umsatzsteuerlich erfolgen sowieso alle unternehmerischen Tätigkeiten des (Einzel-)Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens.


    Ich frage mich halt, ob ich das mit Mein Büro irgendwie abbilden kann.

    Dazu müssen Dir andere etwas sagen, da ich Mein Büro nicht nutze. Ich frage mich allerdings bei vorgegebener laufender und zeitnaher Buchhaltung und jederzeitigem Risiko einer Steuerprüfung (z.B. Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wie Du das bisher geregelt hast.

    habe nun aber auch Umsätze getätigt, die gewerblich sind

    So etwas Gravierendes und existenziell Wichtiges regelt man doch vorher. ?(


    Das in Eigenregie auf die Beine zu stellen ist m.E. eine Gradwanderung.

  • 1. Das in Anführungszeichen ist nicht meine persönliche Meinung, sondern ein erklärender Text, den ich im Netz auf debitoor.de zum Thema "Gemischte Tätigkeit" gefunden habe.


    2. Da sich die Einkünfte insgesamt im Rahmen halten, hat mein Finanzamt keine Probleme damit, das im laufenden Betrieb zu klären. Ich bin selbst nicht auf die Idee gekommen, dass die eine Tätigkeit nicht unter die Freiberuflichkeit fällt, da diese doch sehr nah an den bereits anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten ist. Das FA hat mich darauf hingewiesen, dass es sich hier um gewerbliche Umsätze handeln könnte. Und selbst das BMWi schreibt auf seiner Seite existenzgruender.de, dass man auch im nachhinein als Gewerbetreibender eingestuft werden kann. Sind die Umsätze außerdem so gering, dass sie nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen, kann man auch weiterhin als Freiberufler gelten trotz gewerblicher Umsätze. Ich muss es halt nur irgendwie im Programm kenntlich machen.

  • Nach meiner Kenntnis ist es falsch, dass du als Einzelperson teils Freiberufler*in, teils Gewerbe sein kannst.

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das geht. Laut Finanzamt bestehe sogar die Möglichkeit, dass beide Tätigkeiten (also freiberuflich und Gewerbe) unter der gleichen Steuernummer laufen. Davon rät mein FA aber ab, da das gleichzeitig bedeutet, dass die Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ebenfalls bei der Gewerbesteuer angerechnet werden. Das entfällt bei zwei getrennten Steuernummern.


    Kann ich das auch mit Mein Büro machen, indem ich einen neuen Mandanten anlege und die gewerblichen Umsätze dann dort erfasse? Brauche ich dazu ein kostenpflichtiges Modul? Oder gibt es eine andere Möglichkeit wie ich meine freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte trennen kann?

    Ich glaube, dazu benötigst du ein weiteres Modul. Streng genommen sind das zwei unterschiedliche Unternehmen. In der MB-Lizenz ist von Natur aus aber nur ein Unternehmen inklusive. Jedes weitere kostet extra.

    • Offizieller Beitrag

    Da sich die Einkünfte insgesamt im Rahmen halten, hat mein Finanzamt keine Probleme damit, das im laufenden Betrieb zu klären.

    Da hast Du eine (schriftliche) verbindliche Auskunft zu? Ohne eine solche interessiert eine vorherige Aussage keinen Bearbeiter bzw. gar Betriebsprüfer bei abschließender Prüfung des Sachverhaltes. Und die hohen Hürden für eine solche verbindliche Auskunft solltest Du Dir auch einmal anschauen.


    Ich bin selbst nicht auf die Idee gekommen, dass die eine Tätigkeit nicht unter die Freiberuflichkeit fällt, da diese doch sehr nah an den bereits anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten ist. Das FA hat mich darauf hingewiesen, dass es sich hier um gewerbliche Umsätze handeln könnte. Und selbst das BMWi schreibt auf seiner Seite existenzgruender.de, dass man auch im nachhinein als Gewerbetreibender eingestuft werden kann.

    Genau, denn dann werden ruckzuck mal eben alle Einkünfte als gewerbliche Einkünfte behandelt.


    Sind die Umsätze außerdem so gering, dass sie nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen, kann man auch weiterhin als Freiberufler gelten trotz gewerblicher Umsätze.

    Wo hast Du das denn gelesen? Dann sind wir wieder bei dieser besagten 3%-Bagatellgrenze als einzige "Erleichterung", die es da gibt. Und die hast Du so etwas von schnell erreicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist.


    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das geht.

    Natürlich geht es.


    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das geht. Laut Finanzamt bestehe sogar die Möglichkeit, dass beide Tätigkeiten (also freiberuflich und Gewerbe) unter der gleichen Steuernummer laufen. Davon rät mein FA aber ab, da das gleichzeitig bedeutet, dass die Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ebenfalls bei der Gewerbesteuer angerechnet werden.

    Genau das ist es doch. Keine konsequente Trennung der Buchführung und ggf. sogar der Konten und es ist eben alles als gewerbliche Einkünfte anzusehen. Selbstverständlich ggf. mit allen rechtlichen Folgen. Also ggf. ein ganz böses Erwachen.


    Das entfällt bei zwei getrennten Steuernummern.

    Das hat doch nichts mit zwei Steuernummern zu tun. Das ist nur die Konsequenz daraus, dass es als getrennte unternehmen angesehen wird und das kann man dann eben auch nur unter getrennten Steuernummern hinsichtlich der EÜR/Gewinnermittlung abhandeln. Das geht rein technisch beim FA gar nicht anders. Umsatzsteuerlich ist dann alles wieder unter einer der Steuernummern zusammengefasst, weil eine natürliche Person selbstverständlich nur einmal Unternehmer i.S.d. UStG sein kann.

  • Ok, also wir sprechen hier über zwei verschiedene Dinge. Das Grundsätzliche muss ich mit einem Steuerberater klären. Mir geht es aber um die Technik. Daher formuliere ich meine Frage um: ist der Einsatz von "Mein Büro 365" bei getrennt gemischter Tätigkeit auch ohne den Zukauf zusätzlicher Module möglich?

  • Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das geht.

    Natürlich geht es.


    Das entfällt bei zwei getrennten Steuernummern.

    Das hat doch nichts mit zwei Steuernummern zu tun. Das ist nur die Konsequenz daraus, dass es als getrennte unternehmen angesehen wird und das kann man dann eben auch nur unter getrennten Steuernummern hinsichtlich der EÜR/Gewinnermittlung abhandeln. Das geht rein technisch beim FA gar nicht anders. Umsatzsteuerlich ist dann alles wieder unter einer der Steuernummern zusammengefasst, weil eine natürliche Person selbstverständlich nur einmal Unternehmer i.S.d. UStG sein kann.

    Ich habe damit auch nur die Aussagen meines FA weitergeben wollen ;) Aber wie du schon schreibst: Eine schriftliche Bestätigung für den konkreten Fall ist immer die beste Option.


    ist der Einsatz von "Mein Büro 365" bei getrennt gemischter Tätigkeit auch ohne den Zukauf zusätzlicher Module möglich?

    Nein, denn:

    In der MB-Lizenz ist von Natur aus aber nur ein Unternehmen inklusive. Jedes weitere kostet extra.

    Im Zweifel kurz beim Buhl-Support nachfragen.

  • Was Tiger macht, verantwortet sie selbst, da sind unsere gutgemeinten Tipps vielleicht (hoffentlich) hilfreich.


    Mal zurück zur Ausgangsfrage

    (ob und wie Trennung von Ausgaben und Einnahmen in freiberuflichen und gewerblichen Bereich mit Mein Büro möglich ist, also die technische Anwenderfrage):


    Das geht über Verwendungen (was ja eine Kostenträgerrechnung ist).

    Dann lassen sich Erlöse und Kosten getrennt auswerten als Grundlage für die zusätzlich erforderliche Ermittlung des Gewerbeertrages.


    Funktionen von Mein Büro, die weiter verwendet werden können, sind

    Umsatzsteuer: eine Voranmeldung für alles

    eventuelle Zusammenfassende Meldungen auch für alles

    Einkommensteuer: eine Erklärung für alles, o.k., hier muss nachgearbeitet werden, dass könnte wohl auch über verschiedene Erlös-Kategorien gemacht werden.


    Bleibt die Gewerbesteuer, die über Mein Büro ohnehin nicht ermittelt wird.

    Was halten unsere Spezialisten davon?

  • Das geht über Verwendungen (was ja eine Kostenträgerrechnung ist).

    Wie schon gesagt, wird die EÜR dann nicht getrennt. UNd das soll doch vermutlich erreichtw reden, oder?


    Verwendungen ist streng genommen eine Profi Cenetr-Rechnung, aber das ist ja das Ziel hier, insofner richtig.

    für die Kostenträgerrechung sind eher die Kosten-/Erlösarten gedacht

    Wobei es streng wissenschaftlich genommen, auch nur bedingt stimmt.

    Beides ist in der Standardversion schon enthalten (Stammdaten - Kleinstammdaten).


    In allen Fällen ist die Frage, wie die gemischten Ausgaben aufgeteilt werden sollen, wie die Büromiete. - also auch technisch

  • Da zwingend für jede (selbständige) Einkunftsart eine EÜR elektronisch abzugeben ist, geht dies auch nicht für Einkommensteuerzwecke. Der Vorschlag von arnsteiner ist zumindest bedenkenswert, sofern die gewerblichen Einkünfte nicht zu umfangreich werden.

  • für die Kostenträgerrechung sind eher die Kosten-/Erlösarten gedacht

    Sorry Dozent:

    Die Kosten- und Erlösarten bei Mein Büro bilden eine Kostenstellenrechnung ab.

    Kostenträger = Profitcenter, das klingt nur moderner (obwohl es den Begriff auch schon seit Jahrzehnten gibt).

    Nix für Ungut ;)