Zuschlagfunktion Zahlung zur Rechnung arbeitet ohne USt

    • Offizieller Beitrag

    Die Funktion Zuschlag buchen funktioniert nicht korrekt. Der Zuschlag wird immer nur als Erlös ohne MWST auf USTVA KZ 41 und USTEKL auf 240 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug b) zum Gesamtumsatz §19 Abs 3 UStG gehörend)

    gebucht. Selbstverständlich müssen Zuschläge wie Trinkgelder versteuert werden. Ein Anpassen des entsprechenden Kontos wirkt sich hier nicht aus.
    Statt sich auf die Kernfunktion verlassen zu können, muss per Splittbuchung der Zuschlag manuell gebucht werden.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Die Zuschlagfunktion in Rechnung arbeitet nicht korrekt“ zu „Zuschlagfunktion Zahlung zur Rechnung arbeitet ohne USt“ geändert.
  • Ich dachte gerade, dieser Fehler existiert erst seit dem Update.

    Aber er scheint schon länger zu existieren, wobei es m.W. nach in der Vergangenheit schon mal richtig funktioniert hat, denn wir nutzen diese Funktion regelmäßig.

    Was in jedem Fall neu ist, dass die Umsätze jetzt in Feld 35 der USt.-VA landen.


    Zuschläge zu Rechnungen werden automatisch in 8400 (SKR03) gebucht.


    Bisher ist dies MIT der entsprechenden Umsatzsteuer passiert.

    Seit dem Zeitpunkt X wird

    1) ohne Umsatzsteuer gebucht (falsch!)

    2) die Beträge landen im Feld 35 der USt-VA statt wie bisher in Feld 81 bzw. 86 (falsch!)


    Ist dieser Fehler bekannt?

  • Das poppte gerade wieder auf...

    Zuschläge werden bei mir derzeit in 8400 (SKR03) mit 16% USt. gebucht.


    Weiß jemand wo ich die 19% einstellen kann?


    Das Konto 8400 ist mit allgemeiner Steuersatz konfiguriert, da gehen alle Umsätze, und immer mit 19% (außer den Zuschlägen). :(


    Update:

    Gerade nochmals. Jetzt bucht er korrekt in 8400 mit 19%.

    Keine Ahnung, was da los war. Da es aber eine Zahlung aus 08/2021 war hätte die damals schon mit 19% verbucht werden sollen! Egal. :)

  • Ich bin etwas verunsichert:
    Ein Kunde hat zuviel gezahlt und ich habe diese Zahlung als Zuschlag zur Rechnung verbucht. Daraufhin erscheint der Betrag in der EÜR in Zeile 15 bei "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen..."


    Heißt das jetzt, dass der Fehler aus April 2020, den SAMM hier anspricht, noch immer nicht behoben wurde und die Eintragung in der EÜR an dieser Stelle falsch ist?🤔

  • Trinkgelder (#1) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da nicht der Unternehmer der Empfänger ist, sondern die Arbeitnehmer für ihre Leistung bezahlt werden und diese wegen fehlender Unternehmereigenschaft keine Umsatzsteuer abführen müssen. So wird ja auch bei Erhalt einer Bewirtungsrechnung gebucht: Rechnung für Essen und Getränke einschließlich USt, Trinkgeld gesondert ohne USt.

    Anders verhält es sich, wenn ein Kunde mehr zahlt als er muss. Dann ist diese Mehrzahlung zusätzliches Entgelt für die erhaltene Leistung und muss der USt unterworfen werden. Also zwei unterschiedliche Sachverhalte.

  • Ein Kunde hat zuviel gezahlt

    Als korrekter Geschäftspartner würde ich Ihn deswegen kontaktieren. Vllt. möchte man ihn ja weiterhin als Kunden haben ohne jedesmal diese Überzahlung im Hinterkopf zu haben.

    Ansonsten ist es wie nesciens schreibt.

    Und dieses mehr an Entgelt unterliegt nicht nur der USt. sondern auch der EkSt.

  • Im Zweifel eine Splittbuchung machen und für den Zuschlag das korrekte Konto wählen. Den Vorschlägen von MB sollte man nicht blindlings folgen, sondern erst schauen, wo die Buchung hingeht. Im Zweifel lässt sich das im Demomandanten durchspielen.