Hallo,
ich habe im Februar meine Einkommensteuererklärung 2019 abgegeben. Meine Umsatzsteuererklärung noch nicht. Das Finanzamt schrieb mir und möchte nun, um den Steuerbescheid fertigzustellen, meine Umsatzsteuererklärung 2019. Die habe ich fertig gemacht und elektronisch übersendet und alles bezahlt. Im Schreiben will das Finanzamt, dass ich die Umsatzsteuererklärung 19 auf dem Postweg abgebe. Sonst habe ich immer beide Erklärungen gleichzeitig elektronisch abgegeben. Daher meine beiden Fragen dazu:
- Ist die Umsatzsteuererklärung zum Erstellen der Einkommensteuererklärung für das Finanzamt so relevant, dass es ohne nicht geht? (Einfach nur zum Verständnis)
- Reicht es aus, diese elektronisch abzugeben, oder sollte ich sicherheitshalber diese gleichzeitig auch schriftlich wegschicken? Das Schreiben war ein Standardschreiben gewesen, wo einfach nur steht, dass die Umsatzsteuererklärung 2019 zum Erstellen des Bescheids noch fehlt, keine weiteren Details. Im Brief stand:
"Zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung werden noch folgende Angaben benötigt:
- Umsatzsteuererklärung 2019"
(Ich erreiche dieser Tage niemanden telefonisch auf dem Finanzamt und persönlich kann man ob der Corona-Situation auch nicht hin, es ist für Besucher geschlossen)
Viele Grüße