In 2019 habe ich Anteile eines vor 2009 erworbenen Investmentsfonds (sogenannte bestandsgeschützte Altanteile) veräußert. Gewinne aus der Veräußerung dieser bestandsgeschützte Altanteile sind von der Versteuerung freigestellt, soweit der persönliche Steuerfreibetrag von 100.000 € nicht überschritten wird. Bisher hatte ich den persönliche Freibetrag noch nicht in Anspruch genommen.
Von meiner Bank wurde für die Veräußerungsgewinne der Anteile des Investmentsfonds Kapitalertragssteuer abgeführt. Auf meine Nachfrage dazu hat mir die Bank mitgeteilt, dass der Freibetrag im Rahmen der jährlichen steuerlichen Veranlagung beim Finanzamt geltend zu machen ist. Bisher habe ich entsprechend der Steuerbescheinigung meiner Bank den Betrag im KAP Formular Zeile 8a angeben. Mein Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass dafür zusätzlich noch die Anlage KAP INV auszufüllen ist, die ich so im Steuerprogramm gar nicht finde.. Der Steuerratgeber zur Steuererklärung spricht nur allgemein davon, dass für die Berücksichtigung des Freibetrags durch das Finanzamt in den verschiedenen Anlagen KAP Eingabezeilen für die Veräußerung von Alt-Fondsanteilen vorhanden sind.
Was genau ist neben der Zeile 8a im KAP Formular für die Geltendmachung des Freibetrags noch auszufüllen?