Geltendmachung des Freibetrags für Kursgewinne bei der Veräußerung von vor 2009 erworbenen Anteilen (sogenannte bestandsgeschützte Altanteile) eines Investmentfonds

  • Vielleicht hatte ich mich etwas missverständlich ausgedruckt. Es ging um die Jahressteuerbescheinigung der Bank für 2018 (und nicht dem Jahressteuerbescheid des FAs) wo durchaus Verluste anfallen können wenn ein Anteil in 2018 verkauft wurde.
    Es ist auch klar das Gewinne/Verluste erst ermittelt werden können wenn ein Anteil dann auch real verkauft wird.
    Mir liegt jedoch ein Schreiben meines FAs vor aus dem hervorgeht das Verluste nicht angerechnet werden sowie eine Auskunft meiner Bank das solche Verluste auf zukünftigen Steuerbescheinigungen deswegen auch gar nicht mehr aufgeführt werden. Man müsste sich das dann selbst aus der Differenz zwischen Verkaufs- und fiktivem Einkaufskurs berechnen. Aber warum wenn das FA sowieso nichts anerkennt.

    Und selbst vermeiden kann man es auch nicht immer. Wenn es z.B. wegen einer Umstrukturierung in einem Investmentfond es zu einem steuerrelevanten Verkauf kommt ist man dabei, ob man will oder nicht.

  • Ich habe den ähnlichen Fall wie ganz am Anfang geschildert; Verkauf Fondsanteil aus Altbestand.

    Dank des Bildes habe ich Zeile 8a gefunden und den Gewinn eingetragen.


    Allerdings hat die Bank nicht nur für den Gewinn Steuern einbehalten sondern auch für die "Erträge aus positiver Thesaurierung"vor der fiktiven Versteuerung. Diese habe ich aber "freiwillig" in meinen bisherigen Steuererklärungen angegeben und versteuert. Wo gebe ich das nun an?
    Am ehesten fällt mir ein in Zeile 7 die rechte Spalte "korrigierte Beträge" auszufüllen ?
    Ein direkter Bezug zu diesem Fonds besteht dann nicht? Oder deshalb bei Korrektur der Zeile 8a?
    Steuerbescheinigung der Bank habe ich noch nicht, da erst in 2020, ich plane aber immer frühzeitig die Steuererstattung für 2020, um ggf noch was optimieren zu können.


    (Buhl - Wiso-Sparbuch 2020)