Vielleicht hatte ich mich etwas missverständlich ausgedruckt. Es ging um die Jahressteuerbescheinigung der Bank für 2018 (und nicht dem Jahressteuerbescheid des FAs) wo durchaus Verluste anfallen können wenn ein Anteil in 2018 verkauft wurde.
Es ist auch klar das Gewinne/Verluste erst ermittelt werden können wenn ein Anteil dann auch real verkauft wird.
Mir liegt jedoch ein Schreiben meines FAs vor aus dem hervorgeht das Verluste nicht angerechnet werden sowie eine Auskunft meiner Bank das solche Verluste auf zukünftigen Steuerbescheinigungen deswegen auch gar nicht mehr aufgeführt werden. Man müsste sich das dann selbst aus der Differenz zwischen Verkaufs- und fiktivem Einkaufskurs berechnen. Aber warum wenn das FA sowieso nichts anerkennt.
Und selbst vermeiden kann man es auch nicht immer. Wenn es z.B. wegen einer Umstrukturierung in einem Investmentfond es zu einem steuerrelevanten Verkauf kommt ist man dabei, ob man will oder nicht.