Buchungserfassung

  • hi,


    so, will jetzt meine erste Buchungen vornehmen..


    Ich habe für Unternehmen ein Buch gekauft. Hierzu nehmen ich wohl im SKR3 "Zeitschriften/Bücher (Fachliteratur)", Konto 4940.


    Geb ich die 4940 bei


    • Gegenkonto oder bei
    • Konto ein?

    Und ist das dann Soll (+) oder Haben (-)?


    Ja, das ist ne Basic-Frage, aber wenn ich es einmal weiß, dann kann ich andere Buchungen entsprechend machen..


    Danke.

  • wie kommst du jetzt auf 4711?


    4940 oder?


    geb ich die 4940 also bei "Konto" ein?


    und als "Gegenkonto" dann 1200 Bank, weil ich diese Ausgaben vom Bankkonto überwiesen hatte?

  • geb ich die 4940 also bei "Konto" ein?

    Ja.



    als "Gegenkonto" dann 1200 Bank

    Ja.


    Bei dem buchen von Geschäftsvorfällen ist bei Wiso das Gegenkonto immer das Haben Konto. So ist es auch vom Sprachgebrauch her gut zu merken. Soll an Haben gleich Konto an Gegenkonto. Lediglich bei Stapelbuchungen, wenn Du z.B. im Zahlungsverkehr deine Bankkontoumsätze verbuchst wird das Bankkonto immer als Gegenkonto benannt.

  • Das Eingangsrechnungen Ausgabe an Kreditor und Debitor an Erlöse bei den Ausgangsrechnungen gebucht wird - bei Bilanzierung müssen doch die Verbindlichkeiten (auch der Kreditoren) und Forderungen (auch die der Debitoren) ausgewiesen werden, anders als bei der EÜR...


    Du erhälst also z. B. die Rechnung für Deine Fachbücher im April: 4940 mit dem Vorsteuerschlüssel 7 % an K 70000 -> die Ausgabe geht in die BWA 04/2020 ein, auch wenn Du erst im Mai zahlst...ebenso verhält es sich mit der Vorsteuer, die dann im April in der Voranmeldung auftaucht...

  • Das Eingangsrechnungen Ausgabe an Kreditor und Debitor an Erlöse bei den Ausgangsrechnungen gebucht wird - bei Bilanzierung müssen doch die Verbindlichkeiten (auch der Kreditoren) und Forderungen (auch die der Debitoren) ausgewiesen werden, anders als bei der EÜR...


    Du erhälst also z. B. die Rechnung für Deine Fachbücher im April: 4940 mit dem Vorsteuerschlüssel 7 % an K 70000 -> die Ausgabe geht in die BWA 04/2020 ein, auch wenn Du erst im Mai zahlst...ebenso verhält es sich mit der Vorsteuer, die dann im April in der Voranmeldung auftaucht...

    boah, also ehrlich gesagt stoße ich hiermit an meine Grenzen erstmal..


    heißt das, dass obige Buchungserfassung doch nicht korrekt ist?

  • Moin!


    Doch, Deine Buchungserfassung ist an sich korrekt. Du musst nicht für jede kleine Ausgabe einen Kreditor anlegen.

    Man legt ja auch nicht jede Tankstelle als Kreditor an, bei der man im Jahr unterwegs mal betrieblich tankt.


    Grundsätzlich hat aber Maulwurf Recht. Man legt die Lieferanten und Kunden mit Personenkonten an und bucht eine Eingangsrechnung mit Vorsteuer Aufwand gegen dieses Personenkonto. Später die Zahlung.


    in Deinem Fall wäre das fiktiv:

    Rechnung kommt: Aufwand an Personenkonto "Buchladen" mit Vorsteuer

    Zahlung per Überweisung: "Buchladen" an Bank


    Wenn Du die Personenkonten anlegst, achtest Du darauf, dass Du bei Status dasrichtige auswählst, Kunde oder Lieferant. Dann wird das Personenkonto auch automatisch dem richtigen Nummerkreis (10000er oder 70000er) zugeordnet.


    Im Hauptbuch hast Du bei der Buchungserfassung einen Buchführungshelfer mit vorgefertigten Buchungssätzen (halt die Standards). Den kannst Du zur Anlehnung nutzen und dann z.B. nur das Aufwandskonto entsprechend ändern.


    Wenn Du das erstmal verinnerlicht hast, kannst Du auch selbst Deine laufenden Buchungen machen und lässt den Jahresabschluss vom StB durchführen.

    Setzt Dich nochmal mit Deinem StB zusammen und kläre das mit ihm. Lass Dir von ihm die Unterschiede zur EÜR zeigen.

    Du kannst Dich da reinfuchsen. Das haben andere hier im Forum auch geschafft. Sind ja nicht alle gelernte Buchhalter.


    Für z.B. die Umsatzsteuervorauszahlungen ist es wichtig, dass Du beim Buchen immer die richtige Periode (also den Monat) eingestellt hast.


    Das hätte jetzt eigentlich in Deinen anderen Post gehört, aber egal.


    Gruß

    Chris

  • hi,


    erstmal vielen Dank für die aufbauenden Worte!! Das motiviert mich, mich reinzufuchsen!


    Nun zu meinen Fragen:


    Meine Organisation ist gemeinnützig, ich muss keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.


    1) Muss ich Personenkonten anlegen? Oder macht mir das lediglich meine Buchhaltung einfacher (weil ich eine Art Adress-Datenbank meiner Geschäftspartner angelegt habe)?


    2) Nochmal: könnte ich meine Buchungserfassung wie oben angegeben machen? Oder doch zwei Buchungen (wie von Dir beschrieben)?


    Danke.

  • Wie wurde das denn in der Vergangenheit gehandhabt, daran kannst Du Dich gut orientieren und die Buchungen so fortführen...wenn es z. B. eine " Offene Posten" Liste gibt, spricht das für eine Buchung mit Personenkonten. Der Steuerberater kann Dir dabei bestimmt weiterhelfen :)

  • Ich denke, er hatte in einem anderen Post erwähnt, dass er in der Vergangenheit eine EÜR gemacht hat.


    Wenn Du bei diesem Geschäftspartner noch öfter Bücher kaufst, leg für ihn ein Personenkonto an.

    Grundsätzlich solltest Du mit Personenkonten arbeiten, aber muss eben nicht unbedingt bei einer einmaligen Geschäftsbeziehung.


    Gruß

    Chris


  • 2) Nochmal: könnte ich meine Buchungserfassung wie oben angegeben machen? Oder doch zwei Buchungen (wie von Dir beschrieben)?

  • ob es auch ohne SKR49 gut geht..

    StBer. fragen.

    meine Recherchen im Netz ergaben dass der SKR 03 eine Alternative mit Nachteilen sei.

    u.a. weil die Konten noch einmal in verschiedene Bereiche wie - ideeler Bereich;-Vermögensverwaltung;-Zweckbetrieb;-wirtschtflicher Geschäftsbetrieb unterteilt werden sollten. (Ob es da mit Kostenstellen getan ist, keine Ahnung)

    Ebenso müssen die Zuordnungen zur GuV angepasst werden. Wie es sich weiter mit der E-Bilanz verhält, ob da eine bestimmte Branchentaxonomie benötigt wird, wäre auch noch zu klären.

    Bzw. kann Dir egal sein, da das übernimmt neben dem Publizieren ja der St.Ber.


    Nachtrag:

    wo wir wieder bei Deiner Frage oben wären:

    Ich habe für Unternehmen ein Buch gekauft. Hierzu nehmen ich wohl im SKR3 "Zeitschriften/Bücher (Fachliteratur)", Konto 4940.


    Geb ich die 4940 bei


    Gegenkonto oder bei
    Konto ein?

    für wen wurde das Buch gekauft?

    den Zweckbetrieb, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder den ideellen Bereich?


    4940 Zeitschriften Bücher -ideeller Bereich

    oder 4941 Zeitschriften Bücher -Zweckbetrieb

    oder 4942 Zeitschriften Bücher -Vermögensverwaltung

    oder 4943 Zeitschriften Bücher - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb