Kürzungen Gewerbesteuer bei EÜR

  • Hallo zusammen,


    kann es sein, dass man als EÜRler keine Kürzungen des Gewinns bzgl. Einheitswert machen kann?
    Bei mir fällt erstmals Gewerbesteuer an und ich habe in der GS-Erklärung den Einheitswert des Grundbesitzes angegeben.
    Allerdings findet das in dem erhaltenen Bescheid keinerlei Erwähnung bzw. es wird nicht entsprechend gekürzt.
    Auch wird darauf in den Erläuterungen nicht eingegangen.

  • Weil es für die Gewerbesteuer gesonderte Regelungen gibt - hier muss angegeben werden, aber nicht in der EÜR, die zum Bereich der Einkommensteuer gehört. Hier hat der Einheitswert und der Kürzungsbetrag nichts zu suchen, dies musst du manuell in der Gewerbesteuererkärung machen.

  • Fund bei Wikipedia bei Suche mit "Einheitswert" https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert

    Gewerbesteuer

    Für Betriebsgrundstücke wird der Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswertes des Betriebsgrundstücks gekürzt. Hierdurch soll eine doppelte Belastung mit Grund- und Gewerbesteuer vermieden werden. Für diese Berechnung ist für in den alten Bundesländern gelegene Grundstücke (Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964) von 140 % des Einheitswertes auszugehen. Für Grundstücke im Beitrittsgebiet (Wertverhältnisse vom 1. Januar 1935) sind die Sondervorschriften nach § 133 BewG zu beachten. (vgl. R 9.1 Abs. 2 GewStR)


    Ich habe bei der Gewerbesteuererklärung den Einheitswert eingegeben und 140% angehakt.
    Jetzt habe ich leider noch immer keine Ahnung, warum sich das dann nicht im Bescheid auswirkt. Ich habe deswegen auch beim FA angerufen, aber die gehen derzeit wohl grundsätzlich nicht ans Telefon.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bei der Gewerbesteuererklärung den Einheitswert eingegeben und 140% angehakt.
    Jetzt habe ich leider noch immer keine Ahnung, warum sich das dann nicht im Bescheid auswirkt.

    Das wirkt sich natürlich nur bei der Gewerbesteuer aus, weil es ja auch nur im Gewerbesteuergesetz steht.


    Eine gewisse Logik hat das schon, findste nicht ?


    Bei der Einkommensteuer wirkt es sich nicht aus, die Fundstelle habe ich genannt.

  • Mir geht es nicht um die Einkommensteuer oder das EÜR Formular. Mir geht es nur darum, dass ich den Einheitswert bei der Gewerbesteuererklärung eingegeben habe und das im Gewerbesteuerbescheid nicht auftaucht.

  • Sprichst du jetzt vom Gewerbesteuerbescheid deiner Gemeinde oder vom Gewerbesteuermeßbescheid des Finanzamtes? Im ersten taucht dies nicht auf, weil die Gewerbesteuer von der Gemeinde anhand des vom Finanzamt festgelegten Meßbetrages ermittelt. Der Kürzungsbetrag muss im Gewerbesteuermeßbescheid auftauchen.

  • Dann solltest du Einspruch einlegen, wenn niemand ans Telefon geht. Schon zur Wahrung der Frist. Kann ja auch ein Versehen des Finanzamtes sein.

    Das Grundstück ist auch im Betriebsvermögen aufgeführt? Wenn dem nicht so wäre, ginge nämlich auch die Kürzung nicht.