Werbungskosten Promotion vs. Job

  • Liebe Community,


    ich habe eine 50% Stelle bei einem Arbeitgeber außerhalb der Universität und schreibe derzeit meine Doktorarbeit. An der Uni habe ich keinerlei Einbindungen, auch kein Arbeitszimmer - hierfür habe ich mir ein Arbeitszimmer zu Hause eingerichtet. Meine Frage(n):


    Unter Ausgaben (Werbungskosten) beziehe ich die einzelnen Unterpunkte, z.B. Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale), direkt auf meinen Job. Ist es nun zulässig, bei Ausgaben (Werbungskosten)>>>Arbeitsmittel die Kosten für meinen Laptop für die Promotion anzugeben? Oder bei Ausgaben (Werbungskosten>>>Arbeitszimmer das Arbeitszimmer für die Promotion? Oder sollte ich unter Ausgaben (Werbungskosten)>>>Fortbildungskosten einen Eintrag machen, der dann "Promotion" heißt und Kosten für Laptop, Arbeitszimmer, Semestergebühren, Software etc. dort angeben? Mir ist nicht ganz klar, auf welcher Ebene ich was angeben soll.


    Beste Grüße und ein sonniges Wochenende,

    Tim

  • Dann musst du sachgerecht aufteilen und dies auch begründen können. Ob die Promotion insgesamt als Fortbildung gewertet werden kann, müssen dir fachlich befugte Personen sagen. Es gibt hier eine Menge Vorschriften, die dabei zu bedenken sind.


    Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte (Arbeitgeber) sind unter den Werbungskosten einzutragen, du wirst hier ja gut geführt.


    Je nachdem, ob die Promotion Weiter-/Fortbildung oder noch Erstausbildung ist, muss dann das Arbeitszimmer angegeben werden. Auch hier wirst du geführt, wobei du beachten solltest, was an Voraussetzungen erfüllt sein muss, um das Arbeitszimmer teilweise oder voll ansetzen zu können (und ob es überhaupt ein Arbeitszimmer im Sinne der Einkommensteuervorschriften ist).

    Den Laptop verwendest du auch privat - hier ist sicher kein voller Ansatz bei den Kosten für die Promotion möglich! Es ist nicht lebensnah, einen Laptop nur für diesen Zweck zu verwenden. Dies gilt auch für die Software - wenn es nicht Spezialsoftware ist, die du nur und ausschließlich (mehr als 90%) für die Promotion benötigst, handelt es sich um gemischte Aufwendungen i.S. von § 12 EStG.

    Semestergebühren sind Werbungskosten mMn.


    Und wo eingetragen wird, hängt davon ab, ob Weiter-/Fortbildung oder noch Erstausbildung.


  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Hinweise. Erstausbildung ist es auf keinen Fall. Darf ich noch mal blöd nachfragen, was es dann für die Eintragung heißt? Sprich: Ausgaben (Werbungskosten)>>>Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) beziehe ich auf meinen Job, wo ich zwei-drei Mal die Woche hinfahre. (Werbungskosten)>>>Arbeitsmittel beziehe ich dann aber nicht auf die Promotion, sondern gebe die Arbeitsmittel unter (Werbungskosten)>>>Fortbildungskosten an?

  • Du musst bei jedem Eintrag prüfen, ob nur für das eine oder das andere oder gegebenenfalls für beide. Nicht alle Kosten sind eindeutig der Promotion oder dem Job zuordenbar. Willkürlich zuordnen funktioniert nicht (u.U. fragt das Finanzamt nämlich nach).

    Wenn die Promotion unter Weiter-/Fortbildung fällt, werden die die Promotion betreffenden Kosten auch dort als Kosten abgesetzt. Bei den Werbungskosten für die nichtselbständige Tätigkeit kommen die Kosten, die deinen Job betreffen.

  • Du musst bei jedem Eintrag prüfen, ob nur für das eine oder das andere oder gegebenenfalls für beide. Nicht alle Kosten sind eindeutig der Promotion oder dem Job zuordenbar. Willkürlich zuordnen funktioniert nicht (u.U. fragt das Finanzamt nämlich nach).

    Genau diese Willkür möchte ich ja vermeiden. Wie kann ich die Zuordnung verdeutlichen? In dem konkreten Fall: Wo schreibe ich z.B. das Arbeitszimmer hin?

  • Du musst bei jedem Eintrag prüfen, ob nur für das eine oder das andere oder gegebenenfalls für beide. Nicht alle Kosten sind eindeutig der Promotion oder dem Job zuordenbar. Willkürlich zuordnen funktioniert nicht (u.U. fragt das Finanzamt nämlich nach).

    Genau diese Willkür möchte ich ja vermeiden. Wie kann ich die Zuordnung verdeutlichen? In dem konkreten Fall: Wo schreibe ich z.B. das Arbeitszimmer hin?

    tim_waits Wie hast du es letztlich gemacht? Ich frage, da ich vor dem gleichen Problem stehe.

  • Du legst das Arbeitszimmer an (unter Verwaltung) und machst alle Angaben. Ganz am Schluss kannst du die Aufteilung auf die Einkünfte machen. Privatnutzung nicht vergessen.

  • @nesciens Als Promovierender erzielt man nicht zwingend Einkünfte, aber hat Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer in Form von Miete etc. Ein Arbeitszimmer konnte ich problemlos anlegen, aber soll dann angeben, ob es für eine Tätigkeit als Selbstständiger, Freiberufler etc. genutzt wird. Diese Tätigkeitsformen scheinen für Promovierende nicht unbedingt zu passen, vermute ich.

    • Offizieller Beitrag

    romovierender erzielt man nicht zwingend Einkünfte, aber hat Ausgaben

    Auch vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG sind (negative) Einkünfte i.S.d. Einkunftsart.

  • romovierender erzielt man nicht zwingend Einkünfte, aber hat Ausgaben

    Auch vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG sind (negative) Einkünfte i.S.d. Einkunftsart.

    Da ich leider ein steuerrechtlicher Laie bin, kann ich der Antwort leider nicht entnehmen, wie ich es nun korrekt Angebe. Ist es so, dass die Promotion als Vorbereitung auf eine nichtselbständige Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter gilt und daher die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Werbungskosten aufgeführt werden sollten, obwohl die Promotion nicht im Zusammenhang mit meiner Teilzeitbeschäftigung in dem Jahr stand? Dann wäre ich ja bisher mit der Idee das als selbständige Tätigkeit anzugeben auf dem Holzweg gewesen.