Kleinunternehmen als Nebenerwerb - wird Gewinn komplett angerechnet?

  • Hallo zusammen!


    Bei der Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung für 2019 ist mir etwas aufgefallen. Ich arbeite Vollzeit als Arbeitnehmer und habe zusätzlich einen Nebenerwerb aus meinem Kleinunternehmen (nur ich) mit einem jährlichen Gewinn von 2000 €.

    Aufgrund meines relativ langen Arbeitsweges beläuft sich meine Wegepauschale auf ca. 2000 € - diese würde ich als Rückzahlung zurückbekommen. Wenn ich allerdings mein Kleingewerbe in das Steuersparbuch einpflege, vermindert sich meine vrsl. Rückerstattung auf glatte 0 €. Somit wird der komplette Gewinn angerechnet. Das verstehe ich leider nicht. Müsste nicht eigentlich nur der prozentuale Anteil gemäß meines Steuersatzes (%) angerechnet werden?


    Ich habe so langsam die befürchtung, dass ich vielleicht irgendwo etwas in eine falsche Zeile eingegeben habe. Könnt Ihr mir vielleicht mit einem Tip helfen?


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund meines relativ langen Arbeitsweges beläuft sich meine Wegepauschale auf ca. 2000 € - diese würde ich als Rückzahlung zurückbekommen. Wenn ich allerdings mein Kleingewerbe in das Steuersparbuch einpflege, vermindert sich meine vrsl. Rückerstattung auf glatte 0 €. Somit wird der komplette Gewinn angerechnet.

    1€ einkommensteuerpflichtige Einkünfte sind 1€ einkommensteuerpflichtige Einkünfte. Der einzige Unterschied ist die Einkunftsart.


    Müsste nicht eigentlich nur der prozentuale Anteil gemäß meines Steuersatzes (%) angerechnet werden?

    Der Steuersatz laut maßgeblicher Einkommensteuertabelle wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Das kannst Du alles aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen bzw. Anlagen ersehen.

  • Aufgrund meines relativ langen Arbeitsweges beläuft sich meine Wegepauschale auf ca. 2000 € - diese würde ich als Rückzahlung zurückbekommen.

    Das stimmt einfach nicht - der Staat berücksichtigt diesen Betrag nur, indem er von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen wird. Im Endeffekt bekommst du den durchschnittlichen Steuersatz, aber nicht die gesamten Werbungskosten zurück.

  • Aufgrund meines relativ langen Arbeitsweges beläuft sich meine Wegepauschale auf ca. 2000 € - diese würde ich als Rückzahlung zurückbekommen.

    Das stimmt einfach nicht - der Staat berücksichtigt diesen Betrag nur, indem er von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen wird. Im Endeffekt bekommst du den durchschnittlichen Steuersatz, aber nicht die gesamten Werbungskosten zurück.

    Ich glaube auch, dass du da etwas verwechselst oder zumindest nicht klar genug beschrieben hast. Beträgt die Pauschale 2.000 Euro oder deine Steuererstattung (vor Eingabe des Gewinns aus deinem Nebenerwerb) 2.000 Euro?

  • oh sorry, habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. VOR angabe der nebenerwerbsdaten bekäme ich insg 2000 eur zurück. Gebe ich meinen unternehmensdaten mit einem gewinn von 2000 eur an, werden die komplett von meiner gesamtrückerstattung abgezogen.

    Eigentlich müsste da doch aber nur ein prozentualer anteil abgezogen werden, oder?

    • Offizieller Beitrag

    klar, aber bei einem jährlichen einkommen von 50.000 eur werden ja auch nicht 50.000 steuern gezahlt, sondern ein individueller prozentsatz?

    Und ebensowenig bekommst Du für 2.000€ Aufwendungen (hier Werbungskosten) aus einer anderen Einkunftsart 2.000€ erstattet.


    Und eigentlich ist es doch ganz einleuchtend wenn abziehbare 2.000€ Aufwendungen einkommensteuerlich im Ergebnis durch 2.000€ Einnahmen, gleich welcher Einkunftsart, betragsmäßig ausgeglichen werden, oder?


    Es werden keine Einkunftsarten besteuert, sondern Einkünfte. Und diese müssen ja nun irgendwie ermittelt werden.


    Also nochmals:

    Das kannst Du alles aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen bzw. Anlagen ersehen.

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund meines relativ langen Arbeitsweges beläuft sich meine Wegepauschale auf ca. 2000 € - diese würde ich als Rückzahlung zurückbekommen.

    h sorry, habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. VOR angabe der nebenerwerbsdaten bekäme ich insg 2000 eur zurück.

    Da verwechselst Du wohl etas und widersprichst Du auch selber:

    klar, aber bei einem jährlichen einkommen von 50.000 eur werden ja auch nicht 50.000 steuern gezahlt, sondern ein individueller prozentsatz?

    Und ebensowenig bekommst Du für 2.000€ Aufwendungen (hier Werbungskosten) aus einer anderen Einkunftsart 2.000€ erstattet.

    So wie Du keine 100 Einkommensteuer zahlst, erstattet das FA Dir auch nicht 100% Deiner Aufwendungen!

  • oh sorry, habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. VOR angabe der nebenerwerbsdaten bekäme ich insg 2000 eur zurück. Gebe ich meinen unternehmensdaten mit einem gewinn von 2000 eur an, werden die komplett von meiner gesamtrückerstattung abgezogen.

    Eigentlich müsste da doch aber nur ein prozentualer anteil abgezogen werden, oder?

    Das wäre allerdings etwas seltsam. Hier kann ich nur den Tipp von miwe4 weitergeben - einfach die Berechnung einmal Schritt für Schritt durchgehen. Da muss noch etwas anderes vorliegen. Wenn dir vor Eingabe der Nebentätigkeit oben rechts 2.000 Euro Erstattung (also grüner Betrag) angezeigt wird, muss noch etwas anderes hinzukommen. Das können wir hier aber so nicht beurteilen.


    Du kannst auch einmal den Fall im Planspielmodus durchrechnen - einmal ohne die Nebentätigkeit (Berechnung speichern) und dann mit Nebentätigkeit. Beide Berechnungen vergleichen.

  • erstmal vielen dank für die vielen antworten bisher... ich bin das jetzt mal mit dem planspiel durchgegangen und habe nun festgestellt, dass der für mich unklar punkt doch wo anders sein könnte. die berechnung meiner zusätzlichen einkünfte sind korrekt - sorry für meine erstannahme (bin leider kein steuerprofi).


    nun habe ich mir mal die entfernungspauschale angesehen. sie wird mit 2058 € berechnet. (grüne summe oben rechts: +738 €)

    deaktiviere ich sie, fällt die summe auf +280 €). wie kann das denn sein? müsste sie dann nicht auf -1320€ fallen?


    ...nochmals sorry für eventuell etwas doofe fragen. ist erst meine zweite steuererklärung.

    • Offizieller Beitrag

    nun habe ich mir mal die entfernungspauschale angesehen. sie wird mit 2058 € berechnet. (grüne summe oben rechts: +738 €)

    deaktiviere ich sie, fällt die summe auf +280 €). wie kann das denn sein? müsste sie dann nicht auf -1320€ fallen?

    Und wieder rechnest Du 1€ Werbungskosten = 1€ Einkommensteuererstattung. Und ich dachte schon, es wäre jetzt klar. :(


    nun habe ich mir mal die entfernungspauschale angesehen. sie wird mit 2058 € berechnet. (grüne summe oben rechts: +738 €)

    deaktiviere ich sie, fällt die summe auf +280 €).

    Damit es doch wie ein ganz normaler durchschnittlicher Grenzsteuersatz aus. Noch einmal: Du siehst alles, wirklich alles, aus der Steuerberechnung. also bitte da hineinschauen.


    Da muss noch etwas anderes vorliegen. Wenn dir vor Eingabe der Nebentätigkeit oben rechts 2.000 Euro Erstattung (also grüner Betrag) angezeigt wird, muss noch etwas anderes hinzukommen.

    Nein, er rechnet 1:1

  • nun habe ich mir mal die entfernungspauschale angesehen. sie wird mit 2058 € berechnet. (grüne summe oben rechts: +738 €)

    deaktiviere ich sie, fällt die summe auf +280 €). wie kann das denn sein? müsste sie dann nicht auf -1320€ fallen?

    Nein, weil die Entfernungspauschale nicht gleichbedeutend ist mit einer Steuererstattung. Angenommen, dein Einkommen liegt bei 50.000 Euro, auf die du normalerweise voll Steuern zahlen müsstest. Jetzt hast du eine Pauschale von 2.058 Euro, die abgezogen wird vom Einkommen. Somit werden die Steuern nicht mehr auf die 50.000 Euro berechnet, sondern nur noch auf ‭47.942‬ Euro. Somit sinkt i.d.R. dein persönlicher Steuersatz.

    Im Umkehrschluss: Wenn du zusätzlich noch 2.000 Gewinn durch den Nebenerwerb hast, steigt dein zu versteuerndes Einkommen wieder von ‭47.942‬ Euro auf ‭49.942‬ Euro. Somit werden deine Steuern anhand dieser Summe berechnet.

  • miwe4 Wie gesagt, es ist erst meine zweite Steuererklärung. Da kann es schon sein, dass jemand etwas nicht gleich versteht - auch evtl. mit Blick auf die Steuerberechnung.


    DerPetzi Danke für Deine Antwort - jetzt habe ichs verstanden. Da habe ich wohl etwas zu vereinfacht gedacht.

  • nun habe ich mir mal die entfernungspauschale angesehen. sie wird mit 2058 € berechnet. (grüne summe oben rechts: +738 €)

    deaktiviere ich sie, fällt die summe auf +280 €). wie kann das denn sein? müsste sie dann nicht auf -1320€ fallen?

    Das hängt damit zusammen, dass du dann automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro angerechnet bekommst. Es werden also nur 1.058 Euro weniger Werbungskosten gerechnet, 438 Euro darauf wäre bei einem Grenzsteuersatz von rund 40% durchaus möglich.