Kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu Teilzeitjob wo eintragen

  • Hallo liebe alle,


    darf ich die Profis unter Euch einmal um Euren Rat bitten?

    Ich hatte letztes Jahr eine Kombi aus einem festen Teilzeitjob (30h) und einer zusätzlichen "kurzfristigen Beschäftigung" (nicht mehr als 30 tage übers Jahr verteilt, auf Steuerklasse 6).


    Verstehe ich das richtig, dass die kurzfristige Beschäftigung auch unter "Arbeitnehmer, Betriebsrenter..etc" unter Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführt werden muss? Ich habe zwar keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Da aber auf meinen Verdienstabrechnungen nur brutto- & netto Lohn , sowie der Jahresverdienst aufgelistet sind (keine RV, KV uws) , kann ich diese Summen einfach zusammen rechnen.

    Es wurde je Monat eine "Lohnsteuer aus monatlichen Bezügen" abgezogen.

    Nach einer pauschalen Versteuerung sehen mir diese Werte nicht aus.


    Als ich nach Eingaber aller Summen der Lohnsteuerbescheinigung meiner Festanstellung die Summen der kurzfristigen Beschäftigung eingegeben habe, hat sich der Betrag meiner Steuerrückzahlung deutlich geschmälert (um fast 500 €). Kann das sein? Stimmt das so?

    Oder muss die kurzfristige Beschäftigung anders erfasst werden?



    (Ich arbeite mit WISO Steuer: 2020 für den MAC)


    Ich würde mich riesig über eine Antwort (die auch als Laie zu verstehen ist ;) ) freuen.

    Ganz ganz lieben Dank & Viele Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Kurzfristige Beschäftiung zusätzlich zu Teilzeitjob wo eintragen“ zu „Kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu Teilzeitjob wo eintragen“ geändert.
  • Bei Steuerklasse 6 muss dir der Arbeitgeber aber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, denn diese muss zwingend ja auch über Elster bis zum 28.2. des Folgejahres dem Finanzamt übermittelt werden.

    Alternativ kannst du über den Abruf versuchen, diese zu erhalten. Aber als erstes den Arbeitgeber ansprechen - dort muss die Lohnsteuerbescheinigung ja vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    zusätzlichen "kurzfristigen Beschäftigung" (nicht mehr als 30 tage übers Jahr verteilt, auf Steuerklasse 6).

    Nach einer pauschalen Versteuerung sehen mir diese Werte nicht aus.

    Steuerklasse 1 bis 6 ist nie pauschalversteuert. Deshalb ja die Steuerklassen.


    Als ich nach Eingaber aller Summen der Lohnsteuerbescheinigung meiner Festanstellung die Summen der kurzfristigen Beschäftigung eingegeben habe, hat sich der Betrag meiner Steuerrückzahlung deutlich geschmälert (um fast 500 €). Kann das sein? Stimmt das so?

    Die Daten sind durch die AG für jedes Arbeitsverhältnis dem FA elektronisch zu übermitteln und Dir sind entsprechende Lohnsteuerbescheinigungen auszustellen. Wie @nesciens schon sagte, solltest Du Dir überlegen, Dich für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) zu registrieren.


    Du bist übrigens bei Steuerklassen 1 und 6 im Kalenderjahr ggf. ein Pflichtveranlagungsfall. Du musst dann also zwingend eine ESt-Erklärung für das Jahr abgeben.

  • danke Euch beiden sehr!!!


    Mache ich so.


    Und nochmal zu meiner Frage:


    Verstehe ich das richtig, dass die kurzfristige Beschäftigung auch unter "Arbeitnehmer, Betriebsrenter..etc" unter Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführt werden muss?


    Stimmt wenigstens diese Annahme? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und nochmal zu meiner Frage:


    Verstehe ich das richtig, dass die kurzfristige Beschäftigung auch unter "Arbeitnehmer, Betriebsrenter..etc" unter Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführt werden muss?


    Stimmt wenigstens diese Annahme? ;)

    Ja, aber hatte ich oben doch ausdrücklich gesagt:

    Steuerklasse 1 bis 6 ist nie pauschalversteuert. Deshalb ja die Steuerklassen.

    Die Daten sind durch die AG für jedes Arbeitsverhältnis dem FA elektronisch zu übermitteln und Dir sind entsprechende Lohnsteuerbescheinigungen auszustellen.

    Du bist übrigens bei Steuerklassen 1 und 6 im Kalenderjahr ggf. ein Pflichtveranlagungsfall. Du musst dann also zwingend eine ESt-Erklärung für das Jahr abgeben.

    Und jede Lohnsteuerbescheinigung ist in dem Programm in eine eigene Eingabemaske einzugeben. Deshalb macht der Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) ja so einen Sinn, da dir Arbeit und Fehlerquellen abgenommen werden, weil Du insoweit eben nur noch auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen musst.

  • verstanden.


    Das Est Formular hatte ich bevor ich mit WISO gearbeitet habe auch ausgefüllt.

    Wo genau ist das bei dem WISO Steuer 2020 für MAC zu finden?


    Dankeschön für alle Hinweise :)

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau ist das bei dem WISO Steuer 2020 für MAC zu finden?

    ?(

    Als ich nach Eingaber aller Summen der Lohnsteuerbescheinigung meiner Festanstellung die Summen der kurzfristigen Beschäftigung eingegeben habe

    Über "Neuer Eintrag" kann man diverse Eingabemasken zum Arbeitslohn anlegen.

  • ach, okay. ich glaube dann habe ich das bereits gemacht. puh. ich war nur verwirrt ob das dort auch wirklich hin soll.


    ich habe hier für alle jobs (sind insg. 3 das jahr, da ich den festen arbeitgeber gewechselt hatte) je 1 lohnsteuerbescheinigung über die option "neuen Eintrag erzeugen" eingegeben. dann passt alles so? und sobald mir die 3. lohnsteuerbescheinigung vorliegt ist alles komplett.


    • Offizieller Beitrag

    ich habe hier für alle jobs (sind insg. 3 das jahr, da ich den festen arbeitgeber gewechselt hatte) je 1 lohnsteuerbescheinigung über die option "neuen Eintrag erzeugen" eingegeben. dann passt alles so?

    ja


    und sobald mir die 3. lohnsteuerbescheinigung vorliegt ist alles komplett.

    genau :thumbsup: