Kauf einer Pflegeimmobilie

  • Im Kaufvertrag einer Pflegeimmobilie sind die Positionen Einrichtungskostenzuschuss und Immobilienkaufpreis aufgeführt. Wo landet die Position Einrichtungskostenzuschuss in der Einkommensteuererklärung?

  • Da fehlen ein paar Informationen.

    1) du hast sicher nicht die ganze Immobilie erworben, sondern eine Wohnung. Gehe ich recht mit dieser Annahmen?

    2) Dei Kaufpreis muss aufgeteilt werden in Anteil Grund und Boden und Anteil Gebäude

    3) Soll die Wohnung vermietet werden oder Eigennutzung?

  • Fehlt noch eine Frage:

    wozu dient der Einrichtungszuschuß? Was steckt da dahinter?

  • Es wurde eine Wohnung in einer Pflegeimmobilie erworben; keine Eigennutzung; die gesamte Immobilie ist an einen Betreiber vermietet. Der Einrichtungszuschuss wird gezahlt für die Grundausstattung der vermieteten Räume.

  • Also Vermietungsabsicht. Damit ist die Immobilie Anlagevermögen und wird (nur der Gebäudeanteil) über die normale Nutzungsdauer dann abgeschrieben. Der Anteil Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

    Der Einrichtungszuschuss muss m. E. nach dann auch in das Anlagevermögen aufgenommen werden - es sind keine Betriebsausgaben. Nutzungsdauer dürfte 10 Jahre sein. Aber hier ist ein STeuerberater gefragt, denn du hast keine "konkreten" Gegenstände erworben, sondern nur einen Anteil am gesamten Inventar.