Hi,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Absetzung von Beratungshonoraren:
Meine Eltern hatten 2019 eine Rentenberatung (für die gesetzliche Rente, also nix spezielles). Zu diesem Zeitpunkt waren sie aber noch keine Rentner und haben daher auch keine Rente bezogen. Meine Recherche im Netz hat ergeben, dass dieses Beraterhonorar grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar ist. Allerdings dürfen Werbungskosten nur mit der dazugehörigen Einnahmeart verrechnet werden, d.h. Rentenberatung mit bezogener Rente. Da 2019 aber noch keine Rente zugeflossen ist, müsste man das Beraterhonorar als vorwegenommene Werbungskosten absetzen.
Hier meine erste Frage: Ist das bis hierhin so korrekt?
Meine zweite Frage bezieht sich auch die korrekte Angabe in WISO:
Meinem Verstsändnis nach, muss ich das dann in der Kategorie "Rentner" unter "Ausgaben zu Renten und Leistungen" angeben. Was muss ich denn noch angeben, anklicken, etc., so dass WISO das als vorweggenommen Werbungskosten erkennt? Ist das ein Verlustvortrag, da zwar, wenn mann alles berücksichtigt, 2019 kein Verlust auftrat sondern nur einer in der Einnahmeart "Rente"?
Vielen Dank!