Beratungshonorar als vorweggenommene Werbungskosten

  • Hi,


    ich habe mal eine Frage bezüglich der Absetzung von Beratungshonoraren:


    Meine Eltern hatten 2019 eine Rentenberatung (für die gesetzliche Rente, also nix spezielles). Zu diesem Zeitpunkt waren sie aber noch keine Rentner und haben daher auch keine Rente bezogen. Meine Recherche im Netz hat ergeben, dass dieses Beraterhonorar grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar ist. Allerdings dürfen Werbungskosten nur mit der dazugehörigen Einnahmeart verrechnet werden, d.h. Rentenberatung mit bezogener Rente. Da 2019 aber noch keine Rente zugeflossen ist, müsste man das Beraterhonorar als vorwegenommene Werbungskosten absetzen.


    Hier meine erste Frage: Ist das bis hierhin so korrekt?


    Meine zweite Frage bezieht sich auch die korrekte Angabe in WISO:


    Meinem Verstsändnis nach, muss ich das dann in der Kategorie "Rentner" unter "Ausgaben zu Renten und Leistungen" angeben. Was muss ich denn noch angeben, anklicken, etc., so dass WISO das als vorweggenommen Werbungskosten erkennt? Ist das ein Verlustvortrag, da zwar, wenn mann alles berücksichtigt, 2019 kein Verlust auftrat sondern nur einer in der Einnahmeart "Rente"?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Eltern hatten 2019 eine Rentenberatung (für die gesetzliche Rente, also nix spezielles). Zu diesem Zeitpunkt waren sie aber noch keine Rentner und haben daher auch keine Rente bezogen. Meine Recherche im Netz hat ergeben, dass dieses Beraterhonorar grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar ist. Allerdings dürfen Werbungskosten nur mit der dazugehörigen Einnahmeart verrechnet werden, d.h. Rentenberatung mit bezogener Rente.

    Wozu denn eine Recherche im Netz? Das gibt doch Dein Steuerprogramm sogar im Rahmen der Werbungskosten zu den Renteneinkünften als Kostenart vor und erläutert es. Zumindest ist es in der Windows-Version des Sparbuchs so und das sollte sich in der Mac-Version nicht wesentlich unterscheiden.


    Da 2019 aber noch keine Rente zugeflossen ist, müsste man das Beraterhonorar als vorweggenommene Werbungskosten absetzen.

    Sollte so passen bei entsprechender Erläuterung. Muss natürlich von normaler Vermögensverwaltung abgrenzbar sein, wovon man bei einer Rentenberatung für die gesetzliche Rente eigentlich ausgehen kann.

  • Wozu denn eine Recherche im Netz? Das gibt doch Dein Steuerprogramm sogar im Rahmen der Werbungskosten zu den Renteneinkünften als Kostenart vor und erläutert es. Zumindest ist es in der Windows-Version des Sparbuchs so und das sollte sich in der Mac-Version nicht wesentlich unterscheiden.


    Naja, weil das Programm keine Aussage über die Vorwegnahme der Werbungskosten, wenn man noch keine Rente bezieht, macht (zumindest konnte ich nichts dazu finden).


    Zitat von miwe4

    Sollte so passen bei entsprechender Erläuterung. Muss natürlich von normaler Vermögensverwaltung abgrenzbar sein, wovon man bei einer Rentenberatung für die gesetzliche Rente eigentlich ausgehen kann.


    Ok, danke! Muss ich in der Software noch irgendetwas beachten, damit das auch als "vorweggenommen" gilt? Stichwort Verlustvortrag oder so was? Oder reicht es, wenn ich das nur eintrage?

    • Offizieller Beitrag

    Naja, weil das Programm keine Aussage über die Vorwegnahme der Werbungskosten, wenn man noch keine Rente bezieht, macht (zumindest konnte ich nichts dazu finden).

    Deshalb ja auch:

    Sollte so passen bei entsprechender Erläuterung.


    Muss ich in der Software noch irgendetwas beachten, damit das auch als "vorweggenommen" gilt? Stichwort Verlustvortrag oder so was? Oder reicht es, wenn ich das nur eintrage?

    Warum Verlustrücktrag/-vortrag? Es werden ja aktuelle laufende Einkünfte vorhanden sein, oder? Für Verlustrücktrag/-vortrag bedarf es immer eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte.

  • Warum Verlustrücktrag/-vortrag? Es werden ja aktuelle laufende Einkünfte vorhanden sein, oder? Für Verlustrücktrag/-vortrag bedarf es immer eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte.

    Ja, es sind Einkünfte vorhanden (nur halt keine Renten), daher ja die Frage. Außerdem findet man die Stichworte "vorweggenommene Werbungskosten" und "Verlustvortrag" sehr häufig in Kombination...


    Also muss ich nichts weiter angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Also muss ich nichts weiter angeben?

    Schau doch einfach einmal in die Steuerberechnung nebst Anlagen/Erläuterungen. ;)

  • Habe ich gemacht, dort werden die Beratungskosten einfach vom den Einkünften abgezogen und nicht weiter erläutert. Aber ich dachte, dass gerade DAS nicht geht, da die Werbungskosten mit den zugehörigen Einnahmen (in dem Fall Renten) verrechnet werden MÜSSEN. Hier werden sie aber mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet. Das ist ist ja das, was meine Verwirrung auslöst :/


    Daher auch die Frage, ob ich in WISO noch irgendeinen Haken setzen muss oder einen Eintrag vornehmen muss?!?

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich dachte, dass gerade DAS nicht geht, da die Werbungskosten mit den zugehörigen Einnahmen (in dem Fall Renten) verrechnet werden MÜSSEN.

    Wer sagt das?

  • Wer sagt das?

    Die vielen verschiedenen "Ratgeber"-Seiten im Internet, die eine Fülle an wirren Infos und Halbwahrheiten verbreiten^^ Darum wollte ich mich hier nochmal rückversichern. Hier habe ich eine Quelle, die dir recht gibt und daher muss ich also nichts weiter beachten:


    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt.)


    Nochmal danke, aber ein einfaches: "Nein, da musst du nix weiter beachten und die können auch mit anderen Einkünften verrechnet werden." hätte das ganze sehr beschleunigt :)

  • Hallo snap ich habe deinen Threat gelesen und habe ein sehr ähnliches Anliegen und wollte daher wissen, ob du erfolgreich warst mit dem oben beschriebenen Vorgehen also, ob das Finanzamt das so bewilligt hat. Würde mich über jeden Tipp freuen, vielen Dank im Voraus!