Auswärtstätigkeit - steuerfreie Erstattungen bei zwei Arbeitgebern

  • Hallo in die Runde:),


    ich hatte letztes Jahr die Besonderheit, dass ich den Arbeitgeber Mitte des Jahres gewechselt habe, von A zu B.


    Arbeitgeber A hat mir für diverse Anreisen zu Außenstationen pauschal pro KM einen Betrag erstattet. Dieser überstieg meine Kosten.

    Konkret wurden mir 959€ erstattet, ich habe für den Zeitraum nachweisbare Kosten von 227€ gehabt.


    Danach erfolgte ein Arbeitgeberwechsel zu B. Hier musste ich gelegentlich eine Hotelübernachtung am Arbeitsort in Anspruch nehmen, um am Folgetag ausgeruht um 5 Uhr den Dienst beginnen zu können.

    Hierbei sind mir beleghafte Kosten in Höhe von 807€ entstanden.


    Nun habe ich in der Steuererklärung (WISO: steuer 2020 Mac) unter Reisekosten - > Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten zwei Blöcke angelegt, mit jeweiliger Auflistung der Kosten für die Tätigkeit bei A und B.


    Das Finanzamt hat nun einen Bescheid erlassen, aus dem hervor geht, dass die beiden Kostenblöcke (in Summe 1074€) gegen die steuerfreie Erstattungen i. H. v. 959€ aufgerechnet wurden, und somit nur die verbleibenden 115€ angerechnet wurden. Die steuerfreien Erstattungen sind also als zusätzlicher Arbeitslohn berücksichtigt worden.


    Laut der Software ist das vom Finanzamt abhängig, ob dies so gehandhabt wird oder nicht. In der Sache ist mir auch alles klar, ich dachte vielleicht kann weis jemand mit mehr Hintergrundwissen ob es dennoch eine Möglichkeit gibt, hier eine Optimierung vorzunehmen.


    Ich kann nicht sagen was es genau ist, aber irgendwie macht es mich stutzig, dass die Erstattungen von A hier mit den Kosten von B vermischt werden. Vielleicht bin ich aber auch ganz auf dem Holzweg:P.


    Danke für jeden Input!

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat nun einen Bescheid erlassen, aus dem hervor geht, dass die beiden Kostenblöcke (in Summe 1074€) gegen die steuerfreie Erstattungen i. H. v. 959€ aufgerechnet wurden, und somit nur die verbleibenden 115€ angerechnet wurden.

    Passt doch unter dem Strich mit den 115€ Werbungskosten.


    Die steuerfreien Erstattungen sind also als zusätzlicher Arbeitslohn berücksichtigt worden.

    Die Aussage verstehe ich jetzt im Hinblick auf die vorher genannten verbleibenden abziehbaren Werbungskosten anlässlich Auswärtstätigkeiten i:h.v. 115€ Werbungskosten nicht.


    Laut der Software ist das vom Finanzamt abhängig, ob dies so gehandhabt wird oder nicht. In der Sache ist mir auch alles klar, ich dachte vielleicht kann weis jemand mit mehr Hintergrundwissen ob es dennoch eine Möglichkeit gibt, hier eine Optimierung vorzunehmen.

    Was sollte man da für eine "Optimierung" vornehmen, wenn Dein einer Arbeitgeber Dir mehr steuerfrei erstattet hat als zulässig? ?(


    Ich kann nicht sagen was es genau ist, aber irgendwie macht es mich stutzig, dass die Erstattungen von A hier mit den Kosten von B vermischt werden. Vielleicht bin ich aber auch ganz auf dem Holzweg :P .

    Basiert doch alles auf Auswärtstätigkeiten/Reisekosten. Man hätte Dir auch für den einen AG den zu versteuernden Bruttoarbeitslohn erhöhen können (Nachversteuerung) und bei dem anderen AG dann eben die abziehbaren Werbungskosten so stehen lassen können. Bleibt unter dem Strich aber dasselbe Ergebnis.

  • Danke erstmal für die Antwort :)!


    Ich glaube jetzt habe ich, was mich verwirrt hat.


    Punkt 1: Ich meinte etwas im Kopf zu haben, dass die Erstattungen (zu recht) steuerfrei ausbezahlt wurden, und auch steuerfrei bleiben sollten. Da irre ich mich vermutlich.


    Punkt 2: In WISO beim Prüfen des Steuerbescheids bot sich folgendes Bild:


    Das ließ mich erst einmal darauf schließen, dass das Finanzamt sämtliche Aufwendungen abgelehnt hat. Erst im Steuerbescheid in Papierform wurde dann eindeutig ersichtlich, dass die Erstattungen den Kosten gegengerechnet wurde.

    Ich finde die Darstellung in WISO verwirrend bzw. irreführend. Oder habe ich hier wieder ein Verständnisfehler?

    Die untere Zeile ist ja im Kontext verständlich, die obere jedoch immer noch nicht.


    Punkt 3: Zum Thema "zusätzlicher Arbeitslohn" - wenn ich in WISO dieses Feld aktiviere dann errechnet mir das Programm die exakte Summe die mir erstattet wurde:


    In der Erläuterung wiederum steht, dass dies vom Finanzamt abhängt. Deshalb meine Frage hier, ist das reine Willkür, oder warum scheinen manche FAs die Erstattungen nicht gegen die Kosten aufzurechnen?


    Danke und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 1: Ich meinte etwas im Kopf zu haben, dass die Erstattungen (zu recht) steuerfrei ausbezahlt wurden, und auch steuerfrei bleiben sollten. Da irre ich mich vermutlich.

    In der Tat darf nur steuerfrei ausgezahlt werden, was auch zulässig ist. Und da Dein AG pauschal ein anderes Verkehrsmittel als das von Dir genutzte erstattet, führt dies bei Dir halt zu höheren Erstattungen als nach den Vorschriften als Werbungskosten abziehbar ist. Seine Erstattung ist ja grundsätzlich ok, aber bei Dir halt zu hoch. Das ist ja der Grund, warum steuerfreie Erstattungen auch zu bescheinigen sind.


    In der Erläuterung wiederum steht, dass dies vom Finanzamt abhängt.

    Ich kenne kein FA, dass dies nicht richtiger Weise in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt.


    Deshalb meine Frage hier, ist das reine Willkür, oder warum scheinen manche FAs die Erstattungen nicht gegen die Kosten aufzurechnen?

    Was soll daran Willkür sein, wenn es einerseits so rechtlich vorgesehen ist und andererseits verschiedene Lösungswege möglich sind. Wie sagt man so schön: "Viele Wege führen nach Rom." Hauptsache das Ergebnis stimmt.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Auswärtstätigkeit - steuerfreie Erstattungen bei zwei Arbeitgebern.“ zu „Auswärtstätigkeit - steuerfreie Erstattungen bei zwei Arbeitgebern“ geändert.
  • Was soll daran Willkür sein, wenn es einerseits so rechtlich vorgesehen ist und andererseits verschiedene Lösungswege möglich sind. Wie sagt man so schön: "Viele Wege führen nach Rom." Hauptsache das Ergebnis stimmt.

    Das ist mir schon klar, wenn dem so ist, dann ist das keine Willkür.

    Aber Sie müssen zugeben, dass die Beschreibung in WISO genau das suggeriert, nämlich dass es meistens nicht als zusätzlicher Lohn berücksichtig wird, manchmal jedoch schon:



    Auch die Interpretation bzw. Auswertung des Steuerbescheids ist in der Anzeige (siehe Screenshot oben) doch nicht korrekt oder? Die Ausgaben von 1074€ wurden ja eben doch anerkannt.