Buchen von Material wie Schleifpapier

  • Guten Tag,


    ich habe heute angefangen mit WISO EÜR&Kasse 2020 zu arbeiten. Ich bin Kleinunternehmer und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.


    Ich betreibe einen kleinen Handwerksbetrieb und möchte das System anhand des Beispiels vom Kauf von Schleifpapier verstehen:


    Screenshot


    Bei folgenden Eingaben bin ich mir unsicher:


    Belegnummer/Buchungstext: Betriebsbedarf (nicht Wareneinkauf, da ich nicht mit fertigen Produkten handel?)


    Sachkonto: 4010 Material- und Stoffverbrauch (Was ist der Unterscheid zwischen 4010, 4020,4030?)


    Steuer: keine Vorsteuer (ist dies richtig? oder muss ich Vorsteuer 19% auswählen, da ich Mehrwertsteuer gezahlt habe)


    Geldkonto: Bank (weil ich mit Karte gezahlt habe)


    Vielen Dank für jede Antwort!:)

  • Moin,


    Material ist schon eine gute Wahl :) -der Buchungstext ist frei wählbar und da würde ich möglichst konkret beschreiben, worum es sich handelt, hier also Schleifpapier.... Im SKR03 finde ich keine Differenzierung bei den 40er-Konten, wie ist denn die Bezeichnung?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Sachkonto: 4010 Material- und Stoffverbrauch (Was ist der Unterscheid zwischen 4010, 4020,4030?)

    der einzige Unterschied ist die 1 die 2 oder die 3 ;)

    Damit ist eine besser Untergliederung der betrieblichen Aufwendungen möglich. Ähnlich den Personalkosten-konten.

    Du könntest auch in einser Schritten von 4000 bis 4099 unterteilen.


    Steuer: keine Vorsteuer (ist dies richtig? oder muss ich Vorsteuer 19% auswählen, da ich Mehrwertsteuer gezahlt habe)

    Ja. - Da es verschiedene Vorsteuersätze gibt, wird beim buchen der VSt.-Satz gewählt.

    Geldkonto: Bank (weil ich mit Karte gezahlt habe)

    Ja. - Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt des Geldfluss.

    Bei Barzahlung kann der EÜRechner (entgegen vieler Skeptiker) auch das Konto 1000 (Kasse- Bar) anstatt das Verrechnungskonto verwenden.

  • Ja. - Da es verschiedene Vorsteuersätze gibt, wird beim buchen der VSt.-Satz gewählt.

    Das würde ich mir bei der Kleinunternehmerregelung nochmal gut überlegen, ob plötzlich das Vorsteuer-Konto angesprochen werden soll oder man nicht doch besser den Bruttobetrag auf dem Aufwandskonto bucht. ;)


    Gruß

    Chris