Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, weil es doch ein nicht ganz so einfaches Thema ist denke ich.
Ich bin für meinen AG öfters auf Dienstreise im Ausland. Ich habe dafür die Möglichkeit, die Kosten für die Übernachtung über eine Pauschale erstattet zu bekommen.
Diese Pauschale ist idR deutlich geringer als die, die das Bundesfinanzministerium für das entsprechende Land angibt.
Beispielsweise Schweden: BFI 168€, tatsächlich pauschal vom AG erstattet 110€.
Meine Frage: Kann ich die Differenz zwischen den 168€ des BFI und den 110€ des AG irgendwo ansetzen?
Ich würde die 110€ (mal Tage natürlich) bei Sonstige steuerfreie Erstattungen eintragen und die 168€ pro Nacht des BFI bei den Übernachtungskosten der jeweiligen Dienstreise ansetzen, oder mache ich dann Steuerrechtlich was falsch?
Vielen Dank und viele Grüße