Wieso weniger Erstattung als angezeigt in steuer:Sparbuch 2020?

  • Hallo,

    ich habe mit WISO Steuersparbuch 2020 eigentlich alles wie letztes Jahr ausgefüllt und bekomme in Wiso eine Erstattung von 762,33 angezeigt.

    Vom FA wurden mit dann aber nur 513,33 überwiesen. D.h. 249€ weniger.

    Das komische daran ist, dass es letztes Jahr identisch war und da hat der Betrag gestimmt (Anzeige und Erstattung 789€)

    Wenn ich auf "Steuerbescheid prüfen" klicke dann ist da eigentlich lediglich der Punkt "Hinzuzurechnender Anspruch auf Altersvorsorgezulage" unterschiedlich.

    2018 war der sowohl vom Finanzamt als auch vom Programm mit 950€ angezeigt

    2019 jedoch sagt das Finanzamt 950 und das Programm 175. Das wird dann beim "Steuerbescheid prüfen" mit rotem Schlecht-Smiley angezeigt.

    Kann das die Ursache sein?

    Ich verstehe nicht wieso es plötzlich 249€ weniger sein sollen obwohl es keine Änderung gab.


    Danke für Hilfe was jetzt zu tun ist.

    (Die Anhänge sind anonymisiert)

    • Offizieller Beitrag

    Da scheint mir auf der Anlage AV was schief gelaufen zu sein, entweder bei dir oder beim Finanzamt.


    Seid ihr beide unmittelbar begünstigt oder nur einer und der andere mittelbar?


    Sind die Kinder richtig eingetragen?


    Bei der Mutter oder beim Vater?


    Geboren ab 2008 oder vorher?

  • Die beiden Kinder sind nach 2008 geboren.

    Ich bin Steuerklasse 3, meine Frau hat einen 450EUR Job.


    Auf der Lohnsteuerkarte sind 2,0 Kinderfreibeträge auf mich eingetragen. Wo in WISO kann ich prüfen ob ich es richtig eingetragen habe dann?


    Ich würde sagen wir sind beide unmittelbar begünstigt da wir einen jeweils einen Wohnriester abzahlen.


    Wie mache ich denn da jetzt einen Einspruch draus?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat das Finanzamt deine Frau nur als mittelbar begünstigt eingetragen, weil das Finanzamt leider systembedingt nichts von dem 450 €-Job wissen kann.


    Das würde auch die Differenz erklären, vermutlich jedenfalls.


    Hast du deine Frau denn als unmittelbar begünstigt angegeben?


    Steht im Steuerbescheid nichts im Erläuterungsteil?


    Also: Einspruch schreiben, hinweisen auf den 450 €-Job.

    Und nachfragen, an welcher Stelle von der Erklärung abgewichen wurde (wenn nichts im Erläuterungsteil steht)

  • Hallo zusammen,


    das Problem ist nicht, dass das Finanzamt die Ehefrau nicht als unmittelbar begünstigt ansieht. Schließlich wurden ja 4.200 € Altersvorsorgebeiträge eingerechnet. Das Problem ist die Günstigerprüfung.


    Das Finanzamt hat die Günstigerprüfung für beide Verträge in Summe durchgeführt. Bei 25% Grenzsteuersatz entsprechen die 4.200 € einer Steuerersparnis von 1.050 €. Dem stehen 950 € Zulagen entgegen. Also ist die Steuererstattung günstiger.

    Das Programm hat offenbar nur einen Vertrag mit 175 € Grundzulage als günstiger mit Erstattung angesehen. Das stimmt auch - 525 € Steuerersparnis vs. 175 € Zulage. beim andern Vertrag (Ehefrau?) ist das anders. Da sind die Zulagen günstiger (525 € Steuerersparnis bei 775 € Zulagen).


    Die Frage ist, welchem Vertrag die Kinderzulagen gutgeschrieben werden. Ohne explizite Angabe erfolgt das auf den Vertrag der Ehefrau.

    Wenn das der Fall ist, hat das Finanzamt einen Fehler bei der Günstigerprüfung gemacht.


    Wie Petz schrieb, Einspruch einlegen, aber mit anderer Begründung (Günstigerprüfung).


    Viele Grüße

    Rautka

  • Noch ein Zusatz, im Eingabedialog für die Riesterverträge gibt es eine Zeile mit der Frage "Für diesen Vertrag soll der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden?". Solange sich an den Verhältnissen nichts wesentlich ändert (insbesondere zwei Kinderzulagen auf den Vertrag der Ehefrau), würde ich hier nein ankreuzen. Dann wird dieser Vertrag nicht in die Günstigerprüfung einbezogen.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Das angehängte stand als Erläuterungen.


    Ich sehe gerade im Wiso unter:

    Allgemeine Ausgaben -> Versicherungen ->Altersvorosorge - Riester, dass nur bei mir steht:

    Hat MANN einen eigenständigen zulageberechtigten Altersvorsorgevertrag [JA]

    MANNist für 2019 [X] unmittelbar begünstigt.


    Obwohl meine Frau einen eigenen Vertrag hat steht bei ihr im Wiso:

    Hat FRAU einen eigenständigen zulageberechtigten Altersvorsorgevertrag [NEIN]


    Ich könnte schwören, dass das mal anders war. Die Daten die hier stehen werden doch eigentl eh vom FA abgerufen?

    Aber egal, selbst wenn das da auf NEIN steht habe ich im WISO ja die Summe 762.

    Wenn ich im WISO meine Frau auf JA mache und [unmittelbar begünstigt] ändert sich an den 762 auch nichts.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wieso weniger Erstattung als angezeigt in Steuersparbuch 2020“ zu „Wieso weniger Erstattung als angezeigt in steuer:Sparbuch 2020?“ geändert.
  • Rautka es liegt nicht an der Günstigerprüfung.

    Ich hatte einen Einspruch gemacht und darauf verwiesen und nun diese Antwort vom FA bekommen:


    Code
    Nach $10a Absatz 3 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes ist bei der Günstigerprüfung nach Absatz 2 des §10a EstG der Anspruch auf Zulage beider Ehegatten anzusetzen, wenn beide Ehegatten zu dem nach Absatz 1 begünstigten Personenkreis gehören und ein Fall der Veranlagung nach §26 Absatz 1 EStG (Ehegattenveranlagung) vorliegt.
    Eine wie von Ihnen mit Schreiben vom xx.xx.2020 beantragte Einzelbetrachtung der Verträge bei der Günstigerprüfung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen worden.
    Der Einspruch hat daher keine Aussicht auf Erfolg.


    Heißt das, dass es sich dann um einen Bug im WISO handelt?


    Grüße