Differenz zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresumsatzsteuererklärung

  • Hallo Leute. Da ich jetzt schon seit Stunden den Fehler suche aber nicht fündig werde, wende ich mich nun an euch.
    Bin gerade dabei die Umsatzsteuer Jahreserklärung zu machen.
    Erstattungsansprüche von 312 Euro. Müsste da nicht eine 0 stehen oder 2-3 Euro wegen der Rundungen?

    Vorsteuerverprobung wurde gemacht - alle Werte passen. Viel gesucht und aber gefunden hab ich ihn nicht, den Fehler.

    Aber ich komm nicht weiter.
    Wer kann helfen? Bzw wer hat nen Tipp wie ich an die Sache rangehe?


    Oder ist ein eine Differenz von 1% von Festsetzung und Vorauszahlung akzeptabel?

  • Moin,


    das sind m. E. keine Rundungsdifferenzen mehr....Die Umsatzsteuerverprobung passt wirklich? Also:


    -alle Steuerpflichtigen Umsätze/Erlöse x 19 % ?

    -abzüglich aller Vorsteuern

    -abzüglich aller (Sonder-)Vorauszahlungen (Zahlendreher bei Buchung, Monate 1-12)


    Damit müsste sich die Differenz ermitteln lassen...:/


    Viele Grüße

    Maulwurf

    -

  • Tatsächlich passt schon Konto 1776 nicht zu Umsatz 19 %

    da bin ich grad auf der Suche warum.

    Frage mich aber warum. Da es ja die Steuerautomatik bereits richtig rechnet.
    Hatte zwar Buchungen wegen MwSt. Erstattung. Da wurden aber die ersten Buchungen storniert und durch die Steuerfreien Umsätze ersetzt. Und der Betrag der MwSt. Ersattung ging von Konto 1776 und Bank weg. Das müsste so passen

  • Soll- oder Istversteuerer? Wurde möglicherweise die Voranmeldung Dezember 2018 nicht auf 1789 gebucht, so dass die Zahlung auf dem Konto 1780 steht? Sondervorauszahung auf Konto 1781 berücksichtigt? Irgendeine Nachbuchung, die nicht in die UStVA aufgenommen wurde?

    Kann der Betrag einer einzelnen Buchung zugeordnet werden?

  • Moin,


    Dezember gebucht am 31.12. 1780 mit 1789

    bezahlt am 14.01. dort gebucht mit vortragssaldo und 1789 an bank

    Du meinst 1780 an 1789 am 31.12. ? Okay...

    Was meinst Du bei der Januar-Buchung mit Votragssaldo - das müsste doch der Wert der VA Dezember sein ?


    Ansonsten wäre bei EÜR (?) zu prüfen, ob die 10 Tage Regelung greift - was hier aber nichts zur Lösung der Fragestellung beiträgt....

  • 1. Fehler
    MwSt. Erstattung ging von 1776 weg und nicht vom Erlöskonto 8400

    dadurch verschwand gleich mal die größte Differenz von 347,32

    Die Umsatzsteuer bei 1776 passt nun auch zum Gesamt umsatzsteuerpflichtigen Erlös


    2.Fehler

    Wegen Rückbuchungen hätten weitere 4 Monate eine Berichtigung ans Finanzamt gehört.

    41,77 Erstattung

    6,54 Erstattung

    5,70 noch zu bezahlen

    6,27 noch zu bezahlen
    Da ich aber wegen diesen einstelligen Beträgen nicht extra eine Berichtigung senden wollte, habe ich auf die Jahres-Umsatzsteuererklärung gewartet.


    Rechnet man nun alles zusammen was an den insgesamt 5 Monaten falschen Umsatzsteuervoranmeldungen gesendet wurden bzw hätte man eine Berichtigung geschickt, käme man auf eine 5,34 Euro Umsatzsteuer die noch zu bezahlen wären-

    Mit dem Betrag kann ich leben. Das dürften dann die Aufrundungen sein.


    Bleibt die Frage 5 Berichtigungen senden oder einfach die Jahres-Umsatzsteuererklärung mit einer Erstattung von 312,09 abgeben.

  • Es gibt auch die Kleinbetragsverordnung, nach der eigentlich nur eine UStVA korrigiert hätte werden müssen, nämlich diejenige mit den 41,77 Euro Erstattung (und die, bei der falsch abgebucht wurde). Alles andere fällt unter die KBV