Reparatur-Unfallkosten Vorsteuerabzug

  • Hallo Zusammen,


    das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen wurde an der TG-Einfahrt beschädigt und der Schaden über die Vollkasko beglichen. Das Ganze ist bei einer Privatfahrt geschehen.


    Werkstatt hat mit Vollkasko lediglich die Nettoreparaturkosten mit der Werkstatt abgerechnet und stellt mir die Vorsteuer in Rechnung.


    Ich habe hierzu unterschiedliche Aussagen gelesen und stelle mir die Frage: hätte in diesem Falle nicht eine Bruttoabrechnung zwischen Versicherung und Werkstatt stattfinden müssen?


    Oder ist es unerheblich, ob es auf einer privaten oder geschäftlich veranlassten Fahrt passiert ist, wenn es sich bei dem KFZ um Betriebsvermögen handelt


    Was ist eurer Meinung hierzu?


    Danke


    Sascha

  • Das Ganze ist bei einer Privatfahrt geschehen.

    hat weniger mit Programmbedienung zu tun, wurde dennoch schon öfter im Forum abgehandelt.

    Da der Versicherte - Unternehmer (hoffentlich) VSt.-abzugberechtigt ist, kann er sich den USt.-Betrag den er an die Werkstatt zahlt vom FA zurück holen.

    Am besten wäre, diesbezgl. mit seinem Vers.-Agenten zu reden, da nicht ersichtlich ist, ob der Versicherte selbst o. jemand anders den Unfall verursachte und wie die Vertragsbedingungen sind.

  • Moin,


    der Anlass der Fahrt ist m. E. nicht entscheidend- Du könntest die Vorsteuer einzeln buchen, "sauberer" wäre es, die Werkstatt-Rechnung brutto und im Gegenzug die Versicherungserstattung (Konto 2742) zu erfassen (die Differenz der VSt überweist Du ja dann) :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Wie buchst Du denn sonst die Zahlung einer Eingangsrechnung? Also wenn Du direkt bei der Zahlung buchst, dann so wie beschrieben- aber auch wenn Du separate Eingangsrechnung gehst, ist ja die Vorsteuer "nur" noch zur Zahlung offen..also keine weitere Buchung :)

  • die beiden Buchungen habe ich nun auf dem Verrechnungskonto in MeinBüro durchgeführt:


    1. Ausgabe 4500 gesamter Rechnungsbetrag

    2. Einnahme 2742 Erstattungsbetrag Versicherung


    diese Differenz geht nun ans Autohaus, Verbuchung auf dem Geschäftskonto. Dann als Privatentnahme gebucht?


    Vorsteuer, Betriebsausgabe/Betriebseinnahme habe ich ja bereits mit dem beiden anderen Buchungen auf dem Verrechnungskonto getätigt.

  • Versicherungsentschädigung


    welche

    hat @FSawo20 eine Rechnung welche er als Betriebsausgabeverbuchen kann?

    Nicht?

    Na dann wird er wohl nur die von der Werkstatt in Rechnung gestellte MwSt. als VSt. geltend machen können, oder?

    der Anlass der Fahrt ist m. E. nicht entscheidend

    Mit solchen Aussagen wäre ich, da die Versicherungs/Vertragsbedingungen nicht bekannt sind vorsichtig.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe von der Werkstatt die gesamte Rechnung erhalten, mit einem Anschreiben worauf um Überweisung der Vorsteuer an das Autohaus gebeten wird. Die restliche Zahlung hat das Autohaus von der Versicherung erhalten.


    Ich kann also schon so wie von Maulwurf beschrieben buchen, oder?

  • Ergänzung:

    der oft zitierte Haufe-Verlag meint:

    Zitat

    Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, entsteht der Schaden in Höhe des Nettobetrags, weil der Geschädigte die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.

    Von einer möglicherweise zu buchenden ´Selbsbeteiligung´wird Sawo20 einen neuen Thread eröffnen müssen.

  • Offensichtlich wurde durch die Versicherung der Schaden ja erstattet - warum sollte es bei Firmenfahrzeugen keine Privatnutzung geben?


    Wenn die Werkstatt schon die Rechnung stellt, ist ja evtl. eine Kopie der ursprünglichen Rechnung dabei, ? Entweder anfordern oder wie gesagt, die Vorsteuer separat buchen.

  • Offensichtlich wurde der Versicherung den Sachaden ja erstattet

    du meinst sicher "hat die Versicherung...erstattet"

    warum sollte es bei Firmenfahrzeugen keine Privatnutzung geben?

    sicher kann es das.....und von daher ja auch.

    Am besten wäre, diesbezgl. mit seinem Vers.-Agenten zu reden, da nicht ersichtlich ist, ob der Versicherte selbst o. jemand anders den Unfall verursachte und wie die Vertragsbedingungen sind.

    nicht dass es heißt,.....mir wurde im Forum ....geraten....