Hallo zusammen,
meine bessere Hälfte und ich haben in 2017 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben (Neubau), die wir Ende Dezember 2018 übernommen haben.
Ab Januar 2019 haben wir monatlich 202€ Hausgeld an die Hausverwaltung gezahlt, eine Vermietung fand ab März 2019 statt, wobei wir hier eine monatliche NK-Vorauszahlung von 180€ erhalten haben.
Die Abrechnung für 2019 habe ich mittlerweile von der Hausverwaltung erhalten, wobei hier eine Nachforderung von 340€ aussteht.
Da wir nun das erste Mal mit Einnahmen und Ausgaben konfrontiert sind, stellt sich für uns nun die Frage: was geben wir wo in der Anlage V an?
Orientieren wir uns an der Anlage V oder nutzen wir hier die Eingabemaske von WISO steuer:Sparbuch 2020?
Nettokaltmiete muss ich in WISO unter Mieteinnahmen > Wohnungen angeben, kommt auch in Zeile 9 der Anlage V an -> passt
Umlagen (Zeile 13 Anlage V): muss ich hier 10x180€ angeben oder muss ich hier die tatsächlich aufgelaufenen Kosten in 2019 (in dem Fall 2033 € laut Abrechnung, sprich Nachforderung) aufnehmen (ich vermute stark ersteres, weil ich die Nachforderung an unseren Mieter ja erst in 2020 stelle und es das Zuflussprinzip gilt, oder)?
Nun zu den Zeilen 40, 48 und 49: gebe ich hier die aufgelaufenen Kosten gemäß NK-Abrechnung der Hausverwaltung an, also:
Zeile 40: allg. Instandsetzungen/Haus lt. NK-Abrechnung
Zeile 48: alle umlagefähigen Kosten lt. NK-Abrechnung
Zeile 49: Verwaltergebühren lt. NK-Abrechnungen + sonstige Betriebskosten + Bankspesen
Oder gebe ich nur unter Zeile 51 die 12x202€ an (dies kann ich in Wiso eingeben, jedoch würde ich nie in der Anlage V darauf kommen, diese Kosten unter "Sonstiges" anzusetzen?).
Werden die Zeilen 40 - 49 nur verwendet, wenn das vermietete Objekt selbst verwaltet wird und bei einer ETW mit Hausverwaltung werden die Hausgeldzahlungen immer unter Zeile 51 erfasst und sonst nichts?
Wo gebe ich dann aber die 340€ (Nachforderung) - 233€ (2033€ tatsächlich angefallene umlagefähige Kosten - 10*180€ aus NK-Vorauszahlung) = 107€ an, die mir zusätzlich entstanden sind (oder müsste ich diese erst im Veranlagungsjahr 2020 ansetzen, da ich ja dort erst die Abrechnung erhalten habe; falls ja, wo müsste ich diese dann eintragen, damit ich es fürs nächste Jahr weiß und nicht nochmal extra fragen muss)?
Bitte entschuldigt meine Unwissenheit, aber ich werde weder aus der Anlage V schlau noch helfen mir die Infos im steuer:Sparbuch
Jonneyyy