Vermieter einer ETW: Hausgeld einer WEG oder einzelne Betriebskosten in Anlage V angeben?

  • Hallo zusammen,


    meine bessere Hälfte und ich haben in 2017 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben (Neubau), die wir Ende Dezember 2018 übernommen haben.

    Ab Januar 2019 haben wir monatlich 202€ Hausgeld an die Hausverwaltung gezahlt, eine Vermietung fand ab März 2019 statt, wobei wir hier eine monatliche NK-Vorauszahlung von 180€ erhalten haben.

    Die Abrechnung für 2019 habe ich mittlerweile von der Hausverwaltung erhalten, wobei hier eine Nachforderung von 340€ aussteht.


    Da wir nun das erste Mal mit Einnahmen und Ausgaben konfrontiert sind, stellt sich für uns nun die Frage: was geben wir wo in der Anlage V an?

    Orientieren wir uns an der Anlage V oder nutzen wir hier die Eingabemaske von WISO steuer:Sparbuch 2020?

    Nettokaltmiete muss ich in WISO unter Mieteinnahmen > Wohnungen angeben, kommt auch in Zeile 9 der Anlage V an -> passt

    Umlagen (Zeile 13 Anlage V): muss ich hier 10x180€ angeben oder muss ich hier die tatsächlich aufgelaufenen Kosten in 2019 (in dem Fall 2033 € laut Abrechnung, sprich Nachforderung) aufnehmen (ich vermute stark ersteres, weil ich die Nachforderung an unseren Mieter ja erst in 2020 stelle und es das Zuflussprinzip gilt, oder)?

    Nun zu den Zeilen 40, 48 und 49: gebe ich hier die aufgelaufenen Kosten gemäß NK-Abrechnung der Hausverwaltung an, also:

    Zeile 40: allg. Instandsetzungen/Haus lt. NK-Abrechnung

    Zeile 48: alle umlagefähigen Kosten lt. NK-Abrechnung

    Zeile 49: Verwaltergebühren lt. NK-Abrechnungen + sonstige Betriebskosten + Bankspesen

    Oder gebe ich nur unter Zeile 51 die 12x202€ an (dies kann ich in Wiso eingeben, jedoch würde ich nie in der Anlage V darauf kommen, diese Kosten unter "Sonstiges" anzusetzen?).

    Werden die Zeilen 40 - 49 nur verwendet, wenn das vermietete Objekt selbst verwaltet wird und bei einer ETW mit Hausverwaltung werden die Hausgeldzahlungen immer unter Zeile 51 erfasst und sonst nichts?


    Wo gebe ich dann aber die 340€ (Nachforderung) - 233€ (2033€ tatsächlich angefallene umlagefähige Kosten - 10*180€ aus NK-Vorauszahlung) = 107€ an, die mir zusätzlich entstanden sind (oder müsste ich diese erst im Veranlagungsjahr 2020 ansetzen, da ich ja dort erst die Abrechnung erhalten habe; falls ja, wo müsste ich diese dann eintragen, damit ich es fürs nächste Jahr weiß und nicht nochmal extra fragen muss)?


    Bitte entschuldigt meine Unwissenheit, aber ich werde weder aus der Anlage V schlau noch helfen mir die Infos im steuer:Sparbuch||


    Jonneyyy

  • Es gibt doch extra die Rubrik für Hausgeld! Dort kommen die von dir gezahlten Hausgeldbeträge des Jahres hin, also auch Nachzahlungen oder Erstattungen für das Vorjahr, das das strikte Zahlungsprinzip gilt (§ 11 EStG).

    Bei den Mieten und Nebenkosten ist das auch so - du trägst alles ein, was dir deine Mieter in dem Jahr tatsächlich gezahlt haben, also auch hier Nach- oder Rückzahlungen für das Vorjahr. Eine Aufteilung auf die Kostenarten ist nicht notwendig - auch wenn dies von einigen so gemacht wird.


    Etwas anderes ist dann die Nebenkostenabrechnung für deine Mieter, aber das steht hier nicht zur Diskussion.

  • Es geht ja hier um die Anlage V und nicht um die Abrechnung mit dem Mieter. Daher ist wahrheitsgemäß die Summe der Hausgeldzahlungen aufzuführen, denn nur diese wurden gezahlt. Die einzelnen Kosten wurden von der Gemeinschaft gezahlt.

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe fast der selber Frage.
    Mieter Zahl. 199,00 €. kalt

    Nebenkosten. 45,00 € .

    Gesamt. 244,00 €

    Muss ich die Kaltmiete. Oder Beides zusammen. Und die Hausverwaltungskosten.

    Als Ausgaben. Und Rücklagen
    ich bin auch Neu mit der Steuer App. Und habe über diese Thema auch sehr Unwissenheit.

    Danke für Eure Hilfe

    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich die Kaltmiete. Oder Beides zusammen. Und die Hausverwaltungskosten.

    Als Ausgaben. Und Rücklagen
    ich bin auch Neu mit der Steuer App. Und habe über diese Thema auch sehr Unwissenheit.

    Ich glaube, auch Du verwechselst hier etwas. Es geht @Jonneyyy um den Ansatz der nach § 35a EStG im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbaren Beträge. Und welche Kosten da zum Ansatz kommen könne, ergibt sich auch aus den Masken des Steuerprogramms.

  • Oh wenn es so ist Bitte um Entschuldigung.
    ich habe verstanden dass Er auch mit die Anlage V für die Steuern gefragt hat...

    weil die Umlagefähigekosten sind von Mieter als Nachzahlung oder habe ich was falsch verstanden.
    in Steuerapp gibt es auch in Anlage V keine Posten für Kontoführung Hausverwaltung oder Reparatur Instandhaltungskosten für Mietwohnungen. ?? Oder ich habe sie nicht gesehen. ??

    Ich bin aber auch neu und habe keine Ahnung über die Materie.
    sorry wenn ich dass falsch verstanden habe.. 🙂🙂

    Danke trotzdem für Auskunft und Grüße

    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Oh wenn es so ist Bitte um Entschuldigung.
    ich habe verstanden dass Er auch mit die Anlage V für die Steuern gefragt hat...

    Da hast Du auch recht, da habe ich mich vertan. Es geht in der Tat um die Anlage V und die Erfassung der Nebenkosten.


    Du musst da einfach sowohl bei den vereinnahmten Beträgen als auch bei den verausgabten Beträgen wirklich Zeile für Zeile bzw. Maske für Maske durchgehen, was für Dich in Betracht kommt. Und dann gibt es ja auch noch sonstige Werbungskosten. Wie gesagt, man findet wirklich alles.

  • Wenn man Hausgeld zahlt (bei einer ETW), gibt man die gezahlten Hausgelder an. Die müssen in der EÜR nicht "aufgedröselt" werden. Mache ich nun seit gut 30 Jahren und habe nie Probleme mit meinem Finanzamt. Daneben stehen nur noch Versicherungen (Haftpflicht), Grundsteuer und Zinsen und möglicherweise Maklerkosten und ähnliches. Die ganzen in der Hausgeldabrechnung aufgeführten Kosten müssten ja dann aufgeteilt werden auf den Teil, der durch das gezahlten Hausgeldleistungen im Jahr abgedeckt waren und den Teil, der durch die Nach-/Rückzahlung im folgenden Jahr "gezahlt" wurde. Viel zu kompliziert und ungenau.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man Hausgeld zahlt (bei einer ETW), gibt man die gezahlten Hausgelder an. Die müssen in der EÜR nicht "aufgedröselt" werden. Mache ich nun seit gut 30 Jahren und habe nie Probleme mit meinem Finanzamt.

    Sind da nicht auch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage drin?

  • Sind da nicht auch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage drin?

    Die werden inzwischen immer gesondert angegeben - also z. B. monatliches Hausgeld 150,00 €, Zuführung IHR 50,00 €, zu zahlen 200,00 €. Damit kann man wunderbar die Angabe in der Anlage V machen zu Hausgeldern.