Heimfahrten an Lebensmittelpunkt im Zweitstudium

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe mich durch sehr viele Posts gelesen, aber keine Antwort auf meine Frage bekommen. Daher versuche ich es mal und hoffe die Antwort nicht irgendwo in diesem Forum überlesen zu haben!

    Während meines Zweitstudiums (Masterstudium) habe ich vor meiner Masterarbeit ein Praktikum in der Nähe meiner Eltern gemacht und bin dafür wieder nach Hause gezogen (Erstwohnsitz bei meinen Eltern, kein Zweitwohnsitz). Das Praktikum ging von November '16 bis April '17. Von Mai '17 bis einschl. August '17 habe ich meine Abschlussarbeit geschrieben (September '17 Berufseinstieg) und bin dafür nicht wieder komplett in meinen Studienort gezogen, sondern habe nur noch eine kleine Wohnung dort gehabt und bin wöchentlich gependelt (Entfernung Erstwohnsitz und Studienort: 224km). Mir ist klar, dass ich keine doppelte Haushaltsführung habe nach der Reisekostenreform 2014 und die Unterkunft nicht steuerlich absetzen kann. Aber wie sieht es mit den Heimfahrten aus? Mein Lebensmittelpunkt (und einzige gemeldete Wohnung) war bei meinen Eltern. So wie ich das verstehe, kann ich die wöchentlichen Fahrten (einfacher Weg, d.h. 224km/Woche) und die Fahrten zwischen der Zweitwohnung am Studienort (nicht gemeldet) und Uni absetzen. Seht ihr das ebenfalls so?



    Ich danke euch vorab für eure Hilfe!

  • Ich bezweifle, dass es sich um ein Zweitstudium handelt, wenn im direkten Anschluss an das Erststudium.

    Die Fahrten würde ich auch so sehen, obwohl ich Bedenken wegen der Familienheimfahrten habe - es fehlt ja ein Zweitwohnsitz. Wobei es für die Fahrten nicht auf die melderechtlichen Vorgaben ankommt, du wohnst ja tatsächlich die Woche über am Studienort. Hier sollte dir ein Lohnsteuerhilfeverein Auskunft geben können.