Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wenn ich in Wiso Sparbuch 2017 die Lohnsteuererklärung 2017eingebe, so wird dort eine Erstattung von knapp 400 Euro angezeigt.
Wenn ich in Wiso Sparbuch 2018 die Lohnsteuererklärung 2018 eingeben, so wird dort eine Nachzahlung von knapp 400 Euro angezeigt.
Und das, obwohl noch nichts weiter (außer natürlich die persönlichen Daten) eingegeben wurde.
Mittlerweile habe ich dazu folgendes rausgefunden:
Aufgrund von Boni in den Monaten März 2018, wird dies aufgrund der sog. Märzklausel sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet. Dort ist jedoch die Beitragsgemessungsgrenze bereits überschritten, so dass die Bonuszahlung sozialversicherungsFREI ist.
Dadurch ist der Sonderausgabenabzug entsprechend ja um diese (sonst auf die Zahlung entfallenden Sozialversicherungsleistungen) ebenfalls gekürzt.
Irgendwie kann da m.E. was mit der Lohnabrechnung nicht ganz stimmen...
Hierzu meine Fragen:
Bin ich deshalb in einer Pflichtveranlagung? M.E. gibt das §46 Abs. 2 EStG nicht her.
Dann aber könnte ich mich ja besser stellen, wenn ich nur 2017 abgebe und 2018 die Erklärung nicht. Das ganze könnte man dann ad absurdum führen.
Alternative: M.E. müsste eigentlich doch die Lohnsteuer für diese Bonuszahlung höher bemessen sein, als wenn diese sozialversicherungsrechtlich zu Abgaben führt, oder? Weil in der normalen Lohnsteuer wird ja davon ausgegangen, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Abgaben handelt. Diese werden dort bereits implizit als Sonderabgaben mit "eingepreist". Wenn diese aber nun sozialversicherungsfrei sind, dann müsste doch auch die Lohnsteuer entsprechend für sozialversicherungsfreie Boni höher sein!?