Bausparer und Rentenversicherung als Werbungskosten bei V+V

  • Hallo,


    Werbungskosten für Kapitralerträge kann man ja seit 2009 nicht mehr direkt absetzen sondern sind in dem Sparrerfreibetrag von 801 bzw. 102 berücksichtigt.


    Ebenso damit auch die Abschlusskosten für einen Bausparer. (Siehe hier)


    https://www.steuertipps.de/lexikon/a/abschlussgebuehr


    Wie ist es nun wenn ich nicht einen Bausparer zu Ablösung eines Kredites für eine vermietete ETW nutze sondern eine Rentenversicherung?


    Aus meiner Sicht müsste ich hier die einmaligen Abschlusskosten und auch die jährlich aufgewiesen Verwaltungskosten als Werbungskosten bei V+V angeben können. Da es ja beim Bausparer ebenso möglich ist.


    Wie ist es aber dann in der Auszahlungsphase?


    Wenn man die Rentenversicherung als Einmalauszahlung bezieht gibt es entweder die Möglichkeit das man Kapitalertragssteuer auf den gesamten Ertrag zahlen muss oder es kommt das Halbeinkünfteverfahren zu tragen, wenn die Vorraussetzungen (62 Jahre, Laufzeit mindestens 12 Jahre) erfüllt sind,


    Wenn die Rentenversicherung aber der V+V zugeordnet ist, muss ich dann den ganzen Auszahlbetrag der Versicherung dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuern oder nur den Gewinn?


    Die Gesellschaft der Verischerung wird ja bei der Auszahlung direkt Kapitalertragssteuer einbehalten. Müsste ich den ganzen Sachverhalt dann über meine Steuererklärung dann berichtigen?


    Vorallem wie prüft das FA es, dass eine Rentenversicherung wirklich nach 30 jahren zur Ablösung eines Baukredites verwendet wird? Ist dies für das FA überhaupt noch prüfbar, dass die Rentenversicherung doch der V+V zugeorndet sein muss, wenn z.b. nur vor 30 Jahren die Abschlusskosten einmalig abgesetzt wurden und aber keine weiteren Verwaltungskosten jährlich anfielen, da diese eben nirgends ausgewiesen waren in den Versicherungsunterlagen?


    Hoffe mir kann hierzu jemand eine Aussage treffen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde das einfach mal vergessen, denn eine Rentenversicherung ist nun einmal kein Bausparvertrag. Ansonsten bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, da wir hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten dürfen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Bausparer und Rentenversicherungs als Werbungskosten bei V+V“ zu „Bausparer und Rentenversicherung als Werbungskosten bei V+V“ geändert.
  • Hallo,

    Eine Steuerberatung ist auch garnicht meine Ansicht.

    Die rein sachlichen Verhältnis, werden hier ja des öftern mal aufgeführt.

    Hoffe mir kann hierzu jemand dennoch weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Steuerberatung ist auch garnicht meine Ansicht.

    Mag ja sein, aber de facto läuft es darauf hinaus.

    Die rein sachlichen Verhältnis, werden hier ja des öftern mal aufgeführt.

    Ich bin mir nicht sicher, was Du damit meinst, aber alles hat seine Grenzen.

  • Aufgrund einer Vielzahl von Missbrauchsfällen bei der Nutzung von Lebens- und Rentenversicherungen zur Immobilienfinanzierung gab es eine Reihe von Verordnungen diesbezüglich.


    Deshalb rate ich dir dringend in diesem Fall einen Steuerberater zu konsultieren.


    Viele Grüße

    Rautka



  • ok. danke kannst du mir hierzu einen Hinweis oder Schlagwort geben, welche Verordnung hier gemeint sind?

    Würde das gerne kurzfristig selber googlen.

  • ist denn die Nutzung der RV nach Auszahlung zwingend für V+V? In 12 Jahren kann sich vieles ändern! Und jetzt ist das erste Jahr der RV?


    Lia

    ja das wäre dann für V+V. Dieses Jahr würde ich die RV abschließen

    Kennst du diesbezüglich irgendwelche Verordnungen?

    ich finde hierzu nichts.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Eine Steuerberatung ist auch garnicht meine Ansicht.

    Mag ja sein, aber de facto läuft es darauf hinaus.

    Von daher habe ich jetzt hier mal geschlossen.