Mietkosten pro Monat oder pro Jahr angeben

  • Hallo zusammen,


    nur eine kurze Frage.


    Ich wohne zur Miete in einer Wohnung wo auch ein Bürozimmer vorhanden ist, welches ich auch geschäftlich nutze.

    In der Wieso Steuererklärung für das Jahr 2019 möchte ich darum gerne mein Arbeitszimmer absetzen.


    Hierfür muss ich in der Software meine Gesamtkosten für die Miete inkl. Nebenkosten und ähnlichen für die komplette Wohnung angeben damit der Anteil der Kosten für das Arbeitszimmer ausgerecht werden kann.

    Nun Frage ich mich aber, ob ich die Kosten pro Monat oder pro Jahr angeben soll? Es steht keine Einheit im Formularfeld dabei.


    Hat hier jemand eine Idee? Wäre super, wenn jemand etwas weiß.


    Vielen Dank!

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    in der Software

    ?(


    Nun Frage ich mich aber, ob ich die Kosten pro Monat oder pro Jahr angeben soll? Es steht keine Einheit im Formularfeld dabei.

    Die Kosten für die Dauer des Bestehens des nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raumes in dem betreffenden Veranlagungszeitraum.


    Im Übrigen sieht man doch direkt, was das Programm, welches auch immer es sein mag, dann tatsächlich rechnet. ?(

  • Vielen Dank für das Feedback. Okay, dann kommt mein Programm aber schon über 1400 € für das Arbeitszimmer da der Anteil für das Arbeitszimmer bei 14,64% von der Gesamtmiete liegt. Maximal können ja "nur" 1250 € geltend gemacht werden. Soll ich das einfach so lassen oder muss ich hier noch eine Anpassung vornehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Soll ich das einfach so lassen oder muss ich hier noch eine Anpassung vornehmen?

    Warum Anpassung vornehmen? Wenn Du im Rahmen der Grundangaben zu dem Arbeitszimmer alles zutreffend eingetragen hast, dann begrenzt das Programm, welches auch immer Du nutzen mögest, entsprechend automatisch auf den zulässigen Höchstbetrag.


    Ich wohne zur Miete in einer Wohnung wo auch ein Bürozimmer vorhanden ist, welches ich auch geschäftlich nutze.

    Was heißt denn "auch geschäftlich"? Es muss eine eine nahezu ausschließliche berufliche/betriebliche Nutzung dieses Raumes gegeben sein. Das ist dem FA entsprechend zu erklären und zu erläutern und wird von diesem ggf. auch durch Inaugenscheinnahme (u.U. auch unangemeldet) überprüft.

  • Zitat

    Warum Anpassung vornehmen? Wenn Du im Rahmen der Grundangaben zu dem Arbeitszimmer alles zutreffend eingetragen hast, dann begrenzt das Programm, welches auch immer Du nutzen mögest, entsprechend automatisch auf den zulässigen Höchstbetrag.

    Ah verstehe. Das Programm hat den Höchstbetrag erst im nächsten Schritt angegeben. Deshalb war ich verwirrt. Dann passt alles.


    Zitat

    Was heißt denn "auch geschäftlich"? Es muss eine eine nahezu ausschließliche berufliche/betriebliche Nutzung dieses Raumes gegeben sein. Das ist dem FA entsprechend zu erklären und zu erläutern und wird von diesem ggf. auch durch Inaugenscheinnahme (u.U. auch unangemeldet) überprüft.

    Vielen Dank für den Hinweis. Man muss mit der Wortwahl aufpassen;-) Ich meinte natürlich, dass ich das Arbeitszimmer ausschließlich geschäftlich nutze. Ist in meinem Beruf tatsächlich der Fall.


    Vielen Dank für die Hilfe. Damit haben sich alle Fragen geklärt.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für den Hinweis. Man muss mit der Wortwahl aufpassen;-) Ich meinte natürlich, dass ich das Arbeitszimmer ausschließlich geschäftlich nutze. Ist in meinem Beruf tatsächlich der Fall.

    Na ja, wenn für eine Entscheidung ob überhaupt wichtig und ggf. noch für die Höhe des Abzugs bzw. die Begrenzung, dann ist evtl. jedes Wort entscheidend. ;)


    Vielen Dank für die Hilfe. Damit haben sich alle Fragen geklärt.

    gerne :)