Erhaltungsaufwendungen verteilen: FA will einheitliche Aufteilung

  • Das FA. will die 2019 geltend gemachten Erhaltungsaufwndungen auf einheitlichen Zeitraum .


    Ist das überhaubt rechtens ?


    Danke Freundlicher Gruß

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Erhaldungsaufwndungen verteilen FA will einheitliche aufteilung !“ zu „Erhaltungsaufwendungen verteilen: FA will einheitliche Aufteilung“ geändert.
  • Hallo danke das Haus gehört mir aber alleine.

    Warum darf ich z.b neue Türen auf z.b. 3 Jahre aufteilen und zb. ein neues Dach auf 5 jahre aufteilen. Und neue Heizung auf 2 Jahre ?


    bzw, wenn ich das nicht darf warum läst das Programm das überhaubt zu ?


    Danke Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Warum darf ich z.b neue Türen auf z.b. 3 Jahre aufteilen und zb. ein neues Dach auf 5 jahre aufteilen. Und neue Heizung auf 2 Jahre ?

    Du darfst alle insoweit im Kalenderjahr entstandenen größeren Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre verteilen, aber eben nur einheitlich auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre. Und das Wahlrecht besteht eben nicht für jede Position gesondert.


    bzw, wenn ich das nicht darf warum läst das Programm das überhaubt zu ?

    Weil in der Zeile ja verteilte Kosten aus 5 Jahren enthalten sein können. Schau Dir einmal im Formularmodus die Zeilen 42 bis 47 der Anlage V an. Das wird alles über Rechnungsdatum, Jahr und Verteilungszeitraum über dieselbe Eingabemaske gesteuert. Man muss sie halt richtig "bedienen".


    https://www.buhl.de/wiso-softw…f/index.php?search/&q=82b

  • also wenn ich es richtig verstehe wenn ich in 2019 die neue Haustür auf 5 Jahre verteile muss ich alles neues Dach neuer Briefkasten auch alles auf 5 Jahre machen. Ab wann gelten größere Erhhaltungsaufwenndungen ab 100€ oder ab 1000€ ?

    Danke Freundlicher Gruß

  • Na ist doch nicht so schwer, die Erhaltungsaufwendugnen gelten immer pro Jahr und die sind dann auf verschiedenen Jahre aufteilbar, das hat MIWE schon super beschrieben. Einzeln pro Maßnahmen macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, daher gibt es auch keine Mindestgrenze.

  • Ok ich verstehe aber immer noch nicht warum das ich für jede einzelen aufwendung in der software einen eintag mach kann und dann je eintrag oben die wahl habe zwischen den jahren 1-5 im aktuellen steuer jahr ?


    Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Das FA. will die 2019 geltend gemachten Erhaltungsaufwndungen auf einheitlichen Zeitraum .


    also wenn ich es richtig verstehe wenn ich in 2019 die neue Haustür auf 5 Jahre verteile muss ich alles neues Dach neuer Briefkasten auch alles auf 5 Jahre machen. Ab wann gelten größere Erhhaltungsaufwenndungen ab 100€ oder ab 1000€ ?

    Danke Freundlicher Gruß


    Nein, du kannst dir aussuchen, welche Erhaltungsaufwendungen du sofort in einem Jahr abziehen willst und welche Erhaltungsaufwendungen du auf mehrere Jahre verteilen willst.

    Die Verteilung geht dann aber nur einheitlich.

  • oh oh also nochmal

    Ich kann welche sofort für 2019 angeben und zusätzlich welche auf z.b. 5 Jahre verteilen nur müssen dann die wo auf jahre verteilt werten alle auf Jahre verteilt werden. Und nicht welche auf 2 und 5 Jahre ist das so richtig ?

  • Ja - wenn ich deinen Schachtelsatz richtig verstehe. Mit Kommata und Beachtung der Regeln für Groß- und Kleinschreibung würde es einfacher zu lesen sein für die Ratgeber hier.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann welche sofort für 2019 angeben und zusätzlich welche auf z.b. 5 Jahre verteilen nur müssen dann die wo auf jahre verteilt werten alle auf Jahre verteilt werden.

    Dann bist Du doch schon wieder bei den ganz normalen abziehbaren Erhaltungsaufwendungen und in den Zeilen 40/41 der Anlage V sowie der dazu gehörigen Eingabemaske. Die sind durch den § 82b EStDV ja nicht abgeschafft. Schau Dir doch einfach einmal im Formularmodus die Anlage V an.


    Ggf. auch mal in Ruhe ein paar Testeinträge machen und sich das Ergebnis seiner Eingaben dann anschauen. Das Programm ist willig und hat sogar einen Planspielmodus ("Was wäre wenn?").

    • Offizieller Beitrag

    oh oh also nochmal

    Ich kann welche sofort für 2019 angeben und zusätzlich welche auf z.b. 5 Jahre verteilen nur müssen dann die wo auf jahre verteilt werten alle auf Jahre verteilt werden. Und nicht welche auf 2 und 5 Jahre ist das so richtig ?

    So ist's.

  • :thumbsup:


    OK danke für die Hilfe, aber wie gesagt dann ist es vom programm nicht ganz optimal gelöst. Dann sollte z.b. wenn für das aktive Jahr 2019 beim ersten eintrag 5 Jahre gewählt wird bei den folgenden einträgen keine auswahl möglichkeit mehr kommen !


    Freundlicher Gruß

  • Hallo habe jetzt noch eine neue info bekommen


    Die Wahl, ob die Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre verteilt (§ 82b EStDV) oder direkt im Jahr der Baumaßnahme angesetzt werden, kann für jeden Aufwand einzeln bestimmt werden.

    Bei größeren Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV kann für jeden Aufwand die Anzahl der Jahre gewählt werden -> vgl. Auszug aus EStG Kommentar.


    Bei ELSTER ist es möglich bis zu 99 größeren Erhaltungsaufwendungen zu erfassen und dort für jeden Aufwand eine unterschiedliche Verteilung vorzunehmen -> vgl. ELSTER Vordruck der Anlage V."


    was ist den jetzt richtig ?

    • Offizieller Beitrag

    Die Wahl, ob die Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre verteilt (§ 82b EStDV) oder direkt im Jahr der Baumaßnahme angesetzt werden, kann für jeden Aufwand einzeln bestimmt werden.

    Liest Du eigentlich irgend etwas, was man Dir extra verlinkt hat? Und nein, das ist nicht zulässig.


    Bei ELSTER ist es möglich bis zu 99 größeren Erhaltungsaufwendungen zu erfassen und dort für jeden Aufwand eine unterschiedliche Verteilung vorzunehmen -> vgl. ELSTER Vordruck der Anlage V."

    Und wenn Du das dann im nächsten Jahr fortführen wolltest und in dem Jahr dann wiederum 99 Beträge unterschiedlich verteilen möchtest, dann bräuchtest Du schon 198 Zeilen. Und die weiteren drei Jahre nochmal entsprechend mehr. Du siehst den Widerspruch in diesem?


    99 Zeilen ist die generelle Begrenzung in nahezu allen ELSTER-Masken. Zumindest in denen, wo man eben diverse Eingaben machen kann.

  • Hallo miwe4 danke erstmal für die nette hilfe,

    doch ich lese alles durch aber die aussagen beissen sich leider.


    Der Buhl support sagt ich dar alle einzelpositionen für das jahr2019 frei wählen also z.b. In 2019 gekauft Haustür auf 3 jahre, Heizung auf 5 jahre, Farbe auf 2 Jahre, usw.


    Du sagst Haustüre auf 3 jahre, Heizung auf 3 jahre, Farbe auf 3 Jahre.


    Was stimmt den jetzt oder darf ich laut elster formular nur 99 einzelangaben machen ?


    sorry wenn ich es nocht nicht versatnden habe.


    Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Der Buhl support sagt ich dar alle einzelpositionen für das jahr2019 frei wählen also z.b. In 2019 gekauft Haustür auf 3 jahre, Heizung auf 5 jahre, Farbe auf 2 Jahre, usw.

    Keiner hier kennt eine Rechtsquelle/Fundstelle dafür. Alle stimmen der Meinung Deines Finanzamtes zu, die da lautet:

    Das FA. will die 2019 geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen auf einheitlichen Zeitraum .

    Und dieser § 82b EStDV besteht so seit Jahrzehnten und hat sich meines Wissens, bis auf eine Anpassung 2004, bis heute nicht geändert. Zwischendurch meiner Erinnerung nach wohl auch mal kurzzeitig ganz abgeschafft.

  • Ok alles klar danke wie du schon sagst das gesetz ist schon sehr alt warum gibts dann in der Software für jede einzelne position die auswahl für die Jahre das ist doch leicht verwierent oder ?

    • Offizieller Beitrag

    Ok alles klar danke wie du schon sagst das gesetz ist schon sehr alt warum gibts dann in der Software für jede einzelne position die auswahl für die Jahre das ist doch leicht verwierent oder ?

    Das habe ich doch oben schon beantwortet. :(